Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Deutschland
Das deutsche Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer umfassend. Diese Rechte gelten für alle Beschäftigten — unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Auch Minijobber und Teilzeitbeschäftigte haben diese Rechte.
Arbeitszeit — maximal 8 Stunden pro Tag
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt:
- Höchstens 8 Stunden pro Werktag (Mo–Sa), also max. 48 Stunden/Woche
- Verlängerung auf 10 Stunden möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten durchschnittlich 8 Stunden nicht überschritten werden
- Zwischen zwei Arbeitstagen mindestens 11 Stunden Ruhezeit
- Nach 6 Stunden: 30 Minuten Pause (nach 9 Stunden: 45 Minuten)
- Nacht- und Schichtarbeit unterliegt besonderen Schutzregeln
Urlaub — mindestens 24 Werktage
- Gesetzlicher Mindestanspruch: 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (bei 5-Tage-Woche)
- Viele Tarifverträge gewähren 25–30 Tage
- Voller Urlaubsanspruch entsteht nach 6 Monaten im Betrieb
- Urlaub darf nicht durch Geld abgegolten werden (Ausnahme: bei Kündigung)
- Gesetzliche Feiertage kommen zusätzlich dazu (9–13 je nach Bundesland)
Krankheit — Entgeltfortzahlung für 6 Wochen
Wenn Sie krank werden:
- Sofort den Arbeitgeber informieren (morgens am ersten Krankheitstag)
- Ab dem 4. Krankheitstag (oft ab dem 1. Tag — Arbeitsvertrag prüfen!) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt
- Seit 2023: Die AU wird elektronisch direkt an die Krankenkasse übermittelt (eAU)
Der Arbeitgeber zahlt Ihr Gehalt 6 Wochen lang weiter (Entgeltfortzahlung). Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70 % des Bruttolohns, max. 78 Wochen).
Kündigungsschutz — ab 6 Monaten und 10 Mitarbeitern
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern und nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit:
- Kündigung nur bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen
- Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Behinderung)
- Kündigungsfrist: mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, länger je nach Betriebszugehörigkeit
In der Probezeit (max. 6 Monate): Kündigungsfrist nur 2 Wochen, ohne Angabe von Gründen.
Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12,82 € brutto pro Stunde. Er gilt für fast alle Beschäftigten, auch für Minijobber. Ausnahmen: Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Langzeitarbeitslose (erste 6 Monate).
Bei Problemen: Ihre Anlaufstellen
- Betriebsrat — Ihr Vertreter im Unternehmen
- Gewerkschaft — Rechtsschutz und Beratung (ver.di, IG Metall, etc.)
- Arbeitsgericht — Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Kündigung!
- Faire Integration (faire-integration.de) — kostenlose Arbeitsrechtsberatung für Migrant:innen
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.