Q&A

BAföG — Studienfinanzierung für Ausländer und EU-Bürger

BAföG-Voraussetzungen für Ausländer, Fördersätze bis 992 €/Monat, Rückzahlung max. 10.010 € und Antragstellung.

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Deutsche Begriffe
BAföG Studienfinanzierung Amt für Ausbildungsförderung Darlehensanteil Rückzahlung Förderungshöchstdauer

Was ist BAföG?

BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist die staatliche Studienfinanzierung in Deutschland. Es unterstützt Studierende und Schüler, deren Eltern das Studium nicht vollständig finanzieren können.

Fördersätze (Stand 2025)

Posten Betrag
Grundbedarf 475 €
Wohnpauschale (eigene Wohnung) 380 €
Krankenversicherung 122 €
Pflegeversicherung 15 €
Höchstsatz gesamt 992 €/Monat

Bei Eltern wohnend: kein Wohnzuschlag → Höchstsatz ca. 612 €/Monat.

Wichtig: BAföG ist zu 50 % Zuschuss (geschenkt) und zu 50 % zinsloses Darlehen (Rückzahlung nach dem Studium).

BAföG für Ausländer — wer hat Anspruch?

Nicht jeder Ausländer kann BAföG bekommen. Die Voraussetzungen hängen vom Aufenthaltstitel ab:

Automatisch berechtigt

  • EU-/EWR-Bürger und Schweizer mit Freizügigkeit
  • Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthalt)
  • Aufenthaltserlaubnis mit Erwerbstätigkeit (mind. 15 Monate Aufenthalt oder ein Elternteil 3 Jahre in DE beschäftigt)
  • Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte

Nicht berechtigt

  • Visum zu Studienzwecken (§ 16b AufenthG) ohne vorherige Erwerbstätigkeit in DE
  • Touristen- oder Geschäftsvisum
  • Duldung (in den meisten Fällen)

Tipp: Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie trotzdem einen Antrag — das Amt prüft Ihre Berechtigung.

Antragstellung — so funktioniert es

Zuständiges Amt

Das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt) befindet sich meist beim Studierendenwerk Ihrer Hochschule.

Benötigte Unterlagen

  • Formblätter 1, 3 (Eltern), 5 (Leistungsnachweis ab 5. Semester)
  • Mietvertrag (Kopie)
  • Aufenthaltstitel (Kopie)
  • Einkommensnachweise der Eltern (letztes Steuerjahr)
  • Immatrikulationsbescheinigung

Online-Antrag

Seit 2024 können Sie BAföG vollständig digital beantragen:

  • BundID + eID — über das Online-Portal Ihres Studierendenwerks
  • BAföG Digital (bafoeg-digital.de) — bundesweites Portal

Fristen und Bearbeitungszeit

  • Antrag so früh wie möglich stellen — rückwirkend wird nur ab dem Antragsmonat gezahlt
  • Bearbeitungszeit: 2–4 Monate (Erstantrag), Verlängerungsantrag schneller
  • Förderungshöchstdauer = Regelstudienzeit Ihres Studiengangs

Rückzahlung — maximal 10.010 €

Die Darlehenshälfte müssen Sie 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zurückzahlen:

  • Raten: 130 €/Monat (1.560 €/Jahr)
  • Maximal 10.010 € — auch wenn der Darlehensanteil höher war
  • Rabatt bei Einmalzahlung: Bis zu 20 % Nachlass bei sofortiger Tilgung
  • Einkommensfreibetrag: Unter ca. 1.605 €/Monat netto → Rückzahlung wird ausgesetzt
  • Zuständig: Bundesverwaltungsamt (BVA), Köln

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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