Was ist die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (kurz: bAV) ist die zweite Säule der Altersvorsorge in Deutschland — neben der gesetzlichen Rente (1. Säule) und der privaten Vorsorge (3. Säule). Bei der bAV spart der Arbeitnehmer über den Arbeitgeber für die Rente. Der große Vorteil: Es gibt Steuervorteile und oft einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Das gilt auch für ausländische Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag in Deutschland.
Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung (auch: Gehaltsumwandlung) verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts. Dieser Betrag wird stattdessen in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt. Der Vorteil: Auf den umgewandelten Betrag fallen weniger Steuern und weniger Sozialversicherungsbeiträge an.
Beispielrechnung (2026)
| Ohne bAV | Mit bAV (200 €/Monat) | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 3.500 € | 3.500 € |
| Umwandlung | 0 € | 200 € |
| Zu versteuerndes Brutto | 3.500 € | 3.300 € |
| Netto-Gehalt (ca.) | 2.300 € | 2.190 € |
| Tatsächliche Kosten | — | ca. 110 € |
Ergebnis: Sie zahlen 200 € in die bAV ein, aber Ihr Netto-Gehalt sinkt nur um ca. 110 €. Die restlichen 90 € sparen Sie durch niedrigere Steuern und Sozialabgaben. Das ist wie ein Rabatt vom Staat.
Arbeitgeberzuschuss — Pflicht seit 2022
Seit dem 1. Januar 2022 muss der Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung einen Zuschuss von mindestens 15 % des umgewandelten Betrags zahlen — sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Das gilt für alle Durchführungswege.
Beispiel:
- Sie wandeln 200 €/Monat um
- Der Arbeitgeber zahlt mindestens 30 €/Monat dazu (15 % von 200 €)
- Gesamtbeitrag: 230 €/Monat in Ihre Betriebsrente
- Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr (20–50 % oder sogar 100 %)
Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach dem konkreten Zuschuss. Manche Unternehmen bieten großzügigere Konditionen als das gesetzliche Minimum.
Freibeträge und Höchstgrenzen (2026)
| Grenze | Betrag (monatlich) | Betrag (jährlich) |
|---|---|---|
| Steuerfreie Entgeltumwandlung | bis 604 € | bis 7.248 € |
| Sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung | bis 302 € | bis 3.624 € |
| Empfohlen als Minimum | 100–200 € | 1.200–2.400 € |
Die steuerfreien und sv-freien Grenzen orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) und werden jährlich angepasst.
Die 5 Durchführungswege der bAV
Es gibt fünf verschiedene Wege, eine betriebliche Altersvorsorge umzusetzen. Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg:
1. Direktversicherung (häufigste Form)
- Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab
- Vorteile: Einfach, transparent, Ansprüche gehören dem Arbeitnehmer
- Nachteile: Rendite oft niedrig (Garantiezins), eingeschränkte Flexibilität
- Am besten für: Kleine und mittlere Unternehmen
2. Pensionskasse
- Ähnlich wie Direktversicherung, aber über eine betriebliche Pensionskasse
- Vorteile: Oft höhere Rendite als Direktversicherung
- Nachteile: Weniger verbreitet, abhängig von der Branche
- Am besten für: Große Unternehmen und bestimmte Branchen (z. B. Chemie, Metall)
3. Pensionsfonds
- Investiert stärker in Aktien und andere Anlageformen
- Vorteile: Höhere Renditechancen
- Nachteile: Höheres Risiko, komplexer
- Am besten für: Unternehmen, die höhere Renditen anstreben
4. Unterstützungskasse
- Externe Versorgungseinrichtung, die vom Arbeitgeber finanziert wird
- Vorteile: Keine Höchstgrenze für steuerfreie Beiträge (§ 4d EStG)
- Nachteile: Kein direkter Anspruch des Arbeitnehmers, Insolvenzschutz über PSVaG
- Am besten für: Höherverdienende, die mehr als den Freibetrag einzahlen möchten
5. Direktzusage (Pensionszusage)
- Der Arbeitgeber zahlt die Rente direkt aus seinem Vermögen
- Vorteile: Flexible Gestaltung, keine Höchstgrenze
- Nachteile: Abhängig von der Solvenz des Arbeitgebers
- Am besten für: Geschäftsführer und Führungskräfte
Was passiert bei einem Jobwechsel?
Dies ist eine der wichtigsten Fragen — besonders für Ausländer, die möglicherweise den Arbeitgeber wechseln oder Deutschland verlassen:
Portabilität (Mitnahme)
- Direktversicherung und Pensionskasse: Der Vertrag kann in der Regel zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden
- Pensionsfonds: Übertragung ist möglich, aber nicht garantiert
- Unterstützungskasse und Direktzusage: In der Regel nicht übertragbar — die Anwartschaft bleibt beim alten Arbeitgeber
Unverfallbarkeit
Ihre Ansprüche aus der bAV sind sofort unverfallbar, wenn sie durch Entgeltumwandlung finanziert wurden. Das heißt: Auch wenn Sie das Unternehmen verlassen, behalten Sie Ihren Anspruch.
Bei arbeitgeberfinanzierten Zusagen gilt: Die Ansprüche werden nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und ab dem 21. Lebensjahr unverfallbar.
Rückkehr ins Heimatland
Wenn Sie Deutschland verlassen:
- Die bAV-Ansprüche bleiben bestehen — Sie bekommen die Rente später ausgezahlt
- Die Auszahlung erfolgt auch ins Ausland (bei Erreichen des Rentenalters)
- Vorzeitige Kündigung ist in der Regel nicht möglich (anders als bei privaten Rentenversicherungen)
- In manchen Fällen kann eine Abfindung gezahlt werden, wenn die monatliche Rente unter einem Mindestbetrag liegt
Auszahlung — Was bekomme ich im Alter?
Die Betriebsrente wird ab dem Rentenalter (aktuell 67 Jahre) ausgezahlt, entweder als:
- Monatliche Rente (lebenslang)
- Einmalige Kapitalzahlung (je nach Vertrag)
- Mischform (Teilkapital + Rente)
Steuern und Sozialabgaben auf die Betriebsrente
Wichtig: Die Betriebsrente ist im Alter voll steuerpflichtig und es fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an:
- Einkommensteuer nach individuellem Steuersatz (im Alter meist niedriger)
- Krankenversicherung: voller Beitragssatz (Arbeitnehmer- + Arbeitgeberanteil)
- Pflegeversicherung: voller Beitragssatz
- Seit 2020 gibt es einen Freibetrag für Betriebsrenten bei der Krankenversicherung (2026: ca. 176,75 €/Monat)
Tipps für ausländische Arbeitnehmer
- Fragen Sie aktiv bei Ihrem Arbeitgeber nach der bAV — viele Ausländer wissen nicht, dass sie einen Rechtsanspruch haben
- Arbeitgeberzuschuss nutzen: Mindestens die 15 % mitnehmen — besser noch, wenn der Arbeitgeber mehr zahlt
- Steuervorteile nutzen: Durch die Entgeltumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben
- Portabilität prüfen: Vor einem Jobwechsel klären, ob der Vertrag mitgenommen werden kann
- Kombination: bAV ergänzt die gesetzliche Rente — zusammen mit privater Vorsorge (z. B. ETF-Sparpläne) ergibt sich eine solide Altersvorsorge
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.