Q&A

Betriebsrente (bAV) — Betriebliche Altersvorsorge einfach erklärt

Was die betriebliche Altersvorsorge ist, wie die Entgeltumwandlung funktioniert und ob sich die Betriebsrente lohnt.

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Deutsche Begriffe
Betriebsrente Betriebliche Altersvorsorge bAV Entgeltumwandlung Pensionskasse Direktversicherung

Was ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine vom Arbeitgeber organisierte Zusatzrente. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und kann einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge leisten.

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) — das heißt, Sie können einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine Betriebsrente umwandeln, und der Arbeitgeber muss das ermöglichen.

Die drei Säulen der Altersvorsorge

Säule Was? Beispiele
1. Säule Gesetzliche Rente Deutsche Rentenversicherung
2. Säule Betriebsrente (bAV) Direktversicherung, Pensionskasse
3. Säule Private Vorsorge Riester-Rente, ETF-Sparpläne, Immobilien

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts — dieser wird stattdessen in eine Betriebsrente eingezahlt.

Vorteile der Entgeltumwandlung

  • Steuerersparnis — Beiträge bis 302 €/Monat (2026) sind steuerfrei
  • Sozialabgaben sparen — Beiträge bis 302 €/Monat sind sozialabgabenfrei
  • Arbeitgeberzuschuss — seit 2022 muss der Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss zahlen (bei Sozialabgabenersparnis)

Rechenbeispiel

Ohne bAV Mit bAV (200 €/Monat)
Bruttogehalt 3.500 € 3.500 €
bAV-Beitrag -200 €
Zu versteuerndes Brutto 3.500 € 3.300 €
Steuern + Sozialabgaben ca. 1.250 € ca. 1.160 €
Netto ca. 2.250 € ca. 2.140 €
Realer Aufwand ca. 110 €

Ergebnis: Sie zahlen 200 € in die bAV, es kostet Sie aber effektiv nur ca. 110 € — dank Steuer- und Sozialabgabenersparnis.

Die fünf Durchführungswege

Es gibt fünf verschiedene Modelle der bAV:

1. Direktversicherung

  • Am häufigsten bei kleinen und mittleren Unternehmen
  • Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für Sie ab
  • Sie sind der Versicherte, der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer
  • Einfach, transparent, portabel (bei Arbeitgeberwechsel mitnehmbar)

2. Pensionskasse

  • Funktioniert ähnlich wie eine Direktversicherung
  • Versorgungseinrichtung, die von Arbeitgebern oder Branchen gegründet wurde
  • Garantierte Leistungen, konservative Anlage

3. Pensionsfonds

  • Mehr Rendite, aber auch mehr Risiko als Pensionskasse
  • Kann am Aktienmarkt investieren (bis zu 100 % Aktienquote)
  • Mindestleistung ist garantiert

4. Unterstützungskasse

  • Externe Versorgungseinrichtung, kein direkter Rechtsanspruch gegen die Kasse
  • Arbeitgeber haftet für die Leistungen (Einstandspflicht)
  • Höhere Beiträge möglich (keine Begrenzung wie bei Direktversicherung)

5. Direktzusage (Pensionszusage)

  • Arbeitgeber zahlt die Rente direkt aus seinen Mitteln
  • Meistens bei großen Unternehmen und Führungskräften
  • Hohe Leistungen möglich, aber abhängig von der Solvenz des Arbeitgebers

Arbeitgeberzuschuss — Pflicht seit 2022

Seit dem 1. Januar 2022 gilt: Wenn Sie Entgeltumwandlung nutzen, muss der Arbeitgeber mindestens 15 % Zuschuss zahlen — sofern er durch Ihre Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart.

Beispiel: Bei 200 € Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens 30 € zusätzlich in Ihre bAV zahlen.

Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr — fragen Sie nach!

Was bekomme ich als Rente?

Die Höhe der Betriebsrente hängt ab von:

  • Eingezahlten Beiträgen (Ihre + Arbeitgeberzuschuss)
  • Laufzeit (je länger, desto mehr)
  • Rendite der Anlage
  • Durchführungsweg (Direktversicherung vs. Pensionsfonds)

Auszahlungsformen

  • Monatliche Rente — lebenslange Zahlung ab Renteneintritt
  • Einmalzahlung (Kapitalabfindung) — gesamtes Kapital auf einmal
  • Kombination — Teilkapital + monatliche Rente

Besteuerung der Betriebsrente

Die bAV unterliegt der nachgelagerten Besteuerung:

  • Einzahlung: steuerfrei (bis zur Grenze)
  • Auszahlung: voll steuerpflichtig + Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Freibetrag: Seit 2020 gibt es einen Freibetrag von 176,75 €/Monat (2026) für Krankenversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente.

Was passiert bei Arbeitgeberwechsel?

Portabilität

Sie können Ihre bAV beim neuen Arbeitgeber weiterführen (Portabilität):

  • Direktversicherung und Pensionskasse — Übertragung auf den neuen Arbeitgeber möglich
  • Unterstützungskasse und Direktzusage — Übertragung schwieriger, oft wird ein neuer Vertrag abgeschlossen

Unverfallbarkeit

Ihre Ansprüche sind sofort unverfallbar bei Entgeltumwandlung — das heißt, Sie verlieren nichts, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln.

Bei arbeitgeberfinanzierten Beiträgen:

  • Ab 3 Jahren Betriebszugehörigkeit und Mindestalter 21 sind die Ansprüche unverfallbar

Lohnt sich die bAV?

Vorteile

  • Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase
  • Arbeitgeberzuschuss (mindestens 15 %)
  • Automatisch — Beiträge werden vom Gehalt abgezogen, kein eigenes Handeln nötig
  • Insolvenzsicherung — gesetzlicher Schutz über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)

Nachteile

  • Nachgelagerte Besteuerung — Rente wird voll versteuert
  • Krankenversicherungsbeiträge auf die Rente (ca. 18 % über dem Freibetrag)
  • Weniger gesetzliche Rente — durch niedrigeres Brutto sammeln Sie weniger Rentenpunkte
  • Geringe Rendite bei klassischen Versicherungen
  • Unflexibel — Geld ist bis zur Rente gebunden

Fazit

Die bAV lohnt sich besonders, wenn:

  • Der Arbeitgeber einen hohen Zuschuss zahlt (20 % oder mehr)
  • Sie in einer hohen Steuerklasse sind
  • Sie lange beim gleichen Arbeitgeber bleiben
  • Sie die bAV als Ergänzung (nicht als Ersatz) zur privaten Vorsorge sehen

Tipps für Ausländer

  1. Rechtsanspruch kennen — Sie dürfen Entgeltumwandlung verlangen
  2. Arbeitgeberzuschuss einfordern — mindestens 15 % sind Pflicht
  3. Bei Rückkehr ins Heimatland — die bAV bleibt bestehen, Auszahlung erfolgt im Rentenalter (auch ins Ausland)
  4. Beratung nutzen — Verbraucherzentrale, Deutsche Rentenversicherung (kostenlos)
  5. Vertrag verstehen — lassen Sie sich die Konditionen in einfacher Sprache erklären

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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