Bürgergeld — Soziale Leistung
Was ist das?
Bürgergeld (ehemals Hartz IV / ALG II) ist die grundlegende Sozialleistung für arbeitslose Menschen oder solche mit sehr niedrigem Einkommen.
Wie viel? (2025)
| Wer | Monatlicher Betrag |
|---|---|
| Erwachsener (Single) | €563 |
| Paar (je Person) | €506 |
| Jugendliche 14-17 Jahre | €471 |
| Kind 6-13 Jahre | €390 |
| Kind 0-5 Jahre | €357 |
PLUS: Wohnkosten (Miete + Heizung) — in "angemessener" Höhe.
Wer kann es erhalten?
- Du bist 15-67 Jahre alt
- Du kannst arbeiten (min. 3 Stunden täglich)
- Du lebst in Deutschland
- Du hast zu wenig Geld zum Leben
- Ausländer: Du musst eine Aufenthaltserlaubnis haben, die Bürgergeld erlaubt
Wer bekommt es NICHT?
- Personen mit Touristenvisum
- Erste 3 Monate nach Ankunft (EU-Bürger)
- Studenten (sie haben BAföG)
- Rentner (sie haben Grundsicherung im Alter)
Wie stelle ich einen Antrag?
- Wo: Jobcenter in Deiner Stadt
- Formular: Hauptantrag + Anlagen
Dokumente:
- Ausweis/Reisepass
- Anmeldung
- Mietvertrag + Mietbestätigung
- Kontoauszüge (3 Monate)
- Kündigungsschreiben (falls zutreffend)
- Aufenthaltstitel (Ausländer)
Was musst du tun?
- Arbeit suchen (dokumentiert!)
- Zum Jobcenter gehen
- An Schulungen/Kursen teilnehmen
- "Angemessene" Jobangebote annehmen
Sanktionen
Bei Nichterscheinen oder Arbeitsverweigerung:
- 1. Mal: -10% für einen Monat
- 2. Mal: -20%
- 3. Mal: -30%
Bürgergeld und Arbeit
Du kannst hinzuverdienen:
- Erste €100 — keine Anrechnung
- €100-520 — Du behältst 20%
- €520-1000 — Du behältst 30%
- Über €1000 — Du behältst 10%
Warnung für Ausländer!
⚠️ Der Erhalt von Bürgergeld kann beeinflussen:
- Visumsverl ängerung
- Antrag auf Niederlassungserlaubnis
- Antrag auf Einbürgerung
Rat Dich mit der Ausländerbehörde oder einem Anwalt!