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Erbschaftsteuer in Deutschland — Freibeträge, Steuersätze und Tipps

Wie die Erbschaftsteuer funktioniert, welche Freibeträge gelten und wie Sie die Steuerlast legal reduzieren können.

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Deutsche Begriffe
Erbschaftsteuer Freibetrag Erbschaft Schenkung Steuerklasse Erbengemeinschaft

Was ist die Erbschaftsteuer?

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die auf Vermögen erhoben wird, das Sie durch Erbschaft oder Schenkung erhalten. In Deutschland wird sie durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Wichtig: Die Erbschaftsteuer fällt nicht automatisch an — ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt vom Wert des Erbes und dem Freibetrag ab, der Ihnen zusteht.

Freibeträge — wie viel ist steuerfrei?

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser:

Erbe Steuerklasse Freibetrag
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner I 500.000 €
Kinder, Stiefkinder I 400.000 €
Enkel (Eltern leben) I 200.000 €
Enkel (Eltern verstorben) I 400.000 €
Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) I 100.000 €
Geschwister II 20.000 €
Nichten, Neffen II 20.000 €
Alle anderen (Freunde, Lebensgefährte) III 20.000 €

Zusätzliche Freibeträge

  • Versorgungsfreibetrag für Ehepartner: 256.000 € (zusätzlich zum persönlichen Freibetrag, abzüglich Rentenansprüche)
  • Versorgungsfreibetrag für Kinder: 10.300–52.000 € (je nach Alter)
  • Hausrat: 41.000 € (Steuerklasse I) bzw. 12.000 € (Steuerklasse II/III)
  • Familienheim: Selbstgenutztes Familienheim ist für Ehepartner und Kinder (bis 200 m²) komplett steuerfrei, wenn Sie 10 Jahre darin wohnen bleiben

Steuersätze

Die Steuersätze hängen vom Wert über dem Freibetrag und der Steuerklasse ab:

Wert über Freibetrag Klasse I Klasse II Klasse III
Bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
Bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
Bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
Bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
Bis 13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
Bis 26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
Über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

Rechenbeispiel

Kind erbt 600.000 € von einem Elternteil:

  1. Freibetrag: 400.000 €
  2. Zu versteuernder Betrag: 600.000 – 400.000 = 200.000 €
  3. Steuersatz (Klasse I, bis 300.000 €): 11 %
  4. Erbschaftsteuer: 200.000 × 0,11 = 22.000 €

Freund erbt 100.000 € von einem Freund:

  1. Freibetrag: 20.000 €
  2. Zu versteuernder Betrag: 100.000 – 20.000 = 80.000 €
  3. Steuersatz (Klasse III, bis 300.000 €): 30 %
  4. Erbschaftsteuer: 80.000 × 0,30 = 24.000 €

Meldepflicht

Was muss ich tun?

  1. Erbschaft/Schenkung beim Finanzamt melden — innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis
  2. Erbschaftsteuererklärung — nur wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert (nicht automatisch)
  3. Steuerzahlung — Frist: in der Regel 1 Monat nach Steuerbescheid

Wann entfällt die Steuer?

  • Erbe liegt unter dem Freibetrag — keine Steuer, aber Meldepflicht besteht trotzdem
  • Familienheim — unter bestimmten Bedingungen steuerfrei
  • Betriebsvermögen — bis zu 85–100 % steuerfrei bei Fortführung

Schenkungsteuer — zu Lebzeiten schenken

Die Schenkungsteuer hat die gleichen Freibeträge und Steuersätze wie die Erbschaftsteuer. Der Vorteil: Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden.

Strategie: Schenkung statt Erbschaft

  • Eltern schenken Kind: 400.000 € steuerfrei
  • Nach 10 Jahren nochmal 400.000 € steuerfrei
  • In 30 Jahren: 1.200.000 € steuerfrei übertragen!

Erbschaftsteuer und Ausländer

Unbeschränkte Steuerpflicht

Die deutsche Erbschaftsteuer gilt, wenn:

  • Der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland hatte, ODER
  • Der Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ODER
  • Inländisches Vermögen vererbt wird (z. B. Immobilie in Deutschland)

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Deutschland hat nur mit wenigen Ländern ein DBA für Erbschaftsteuer:

  • USA, Frankreich, Dänemark, Griechenland, Schweden, Schweiz

In allen anderen Fällen: Anrechnung der im Ausland gezahlten Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer (§ 21 ErbStG) — so wird Doppelbesteuerung vermieden.

Erbschaft aus dem Ausland

Wenn Sie in Deutschland leben und aus Ihrem Heimatland erben:

  • Meldepflicht in Deutschland
  • Freibeträge gelten genauso
  • Ggf. ausländische Erbschaftsteuer wird angerechnet
  • Bewertung von ausländischem Vermögen nach deutschen Regeln

Tipps

  1. Freibeträge kennen — oft liegt das Erbe unter dem Freibetrag
  2. Frühzeitig planen — durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuern sparen (10-Jahres-Rhythmus)
  3. Familienheim nutzen — selbst genutztes Haus ist für Ehepartner und Kinder steuerfrei
  4. Steuerberater einschalten — bei größeren Erbschaften lohnt sich die Beratung
  5. Auslandserbschaft melden — auch wenn im Heimatland bereits versteuert

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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