Was ist ein Freiberufler?
Ein Freiberufler (auch: Freischaffender) übt eine selbstständige Tätigkeit aus, die auf einer besonderen Qualifikation oder schöpferischen Begabung basiert. Der entscheidende Unterschied zum Gewerbetreibenden: Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und zahlen keine Gewerbesteuer.
Die Katalogberufe (§ 18 EStG)
Das Einkommensteuergesetz listet die freien Berufe auf:
Heilberufe:
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen
Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsberatung:
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Naturwissenschaft und Technik:
Ingenieure, Architekten, Lotsen, Sachverständige
Informationsvermittlung und Kultur:
Journalisten, Dolmetscher/Übersetzer, Schriftsteller, Künstler, Designer
Bildung und Erziehung:
Erzieher (selbstständig), Dozenten, Lehrer (selbstständig), Wissenschaftler
Ähnliche Berufe
Auch Berufe, die den Katalogberufen ähnlich sind, können als freiberuflich anerkannt werden:
- IT-Berater — wenn konzeptionell/beratend tätig (nicht: reiner Programmierer → oft Gewerbe)
- Coach / Berater — je nach Qualifikation und Art der Tätigkeit
- Fotograf — wenn künstlerisch tätig
- Webdesigner — wenn gestalterisch-kreativ (nicht: reiner Webshop-Betreiber)
Achtung: Das Finanzamt entscheidet, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Im Zweifelsfall: Steuerberater fragen!
Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden
| Vorteil | Freiberufler | Gewerbetreibender |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | Nein | Ja (ab 24.500 € Gewinn) |
| Gewerbeanmeldung | Nein | Ja (15–60 €) |
| IHK-Mitgliedschaft | Nein | Ja (Pflichtbeitrag) |
| Buchführung | Einfache EÜR (immer) | EÜR oder doppelte Buchführung |
| Handelsregister | Nein | Bei Kaufleuten/GmbH |
| Bilanzierungspflicht | Nein | Ab 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn |
Anmeldung — so geht's
Schritt 1 — Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Als Freiberufler melden Sie sich nur beim Finanzamt an — kein Gewerbeamt nötig:
- ELSTER-Konto einrichten (elster.de)
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung online ausfüllen (innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit)
- Angaben: persönliche Daten, Art der Tätigkeit, geschätzter Umsatz und Gewinn, Bankverbindung, Kleinunternehmerregelung (ja/nein)
Schritt 2 — Steuernummer erhalten
Das Finanzamt sendet Ihnen innerhalb von 2–6 Wochen eine Steuernummer. Mit dieser können Sie Rechnungen schreiben.
Schritt 3 — Ggf. USt-ID beantragen
Wenn Sie mit Geschäftskunden im EU-Ausland arbeiten, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID). Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern (bzst.de) — kostenlos.
Steuern für Freiberufler
Einkommensteuer
- Auf Ihren Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben)
- Vorauszahlungen vierteljährlich (10. März, Juni, September, Dezember)
- Steuererklärung jährlich (Anlage S)
Umsatzsteuer
- 19 % auf Ihre Rechnungen (oder 7 % bei bestimmten Leistungen)
- Vorsteuerabzug — Sie können die USt auf Ihre Einkäufe abziehen
- Kleinunternehmerregelung möglich (unter 22.000 € Umsatz/Jahr)
Keine Gewerbesteuer!
Das ist der größte Vorteil der Freiberuflichkeit — Sie sparen je nach Gewinn mehrere tausend Euro pro Jahr.
Pflichten als Freiberufler
Buchführung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) — Sie listen Einnahmen und Ausgaben auf (einfache Buchführung)
- Keine Bilanz nötig — egal wie hoch Ihr Umsatz ist
- Belege aufbewahren — 10 Jahre Aufbewahrungspflicht
Rechnungen
Ihre Rechnungen müssen folgende Pflichtangaben enthalten:
- Ihr Name und Ihre Anschrift
- Name und Anschrift des Kunden
- Steuernummer oder USt-ID
- Rechnungsnummer (fortlaufend)
- Rechnungsdatum
- Leistungsbeschreibung und -datum
- Nettobetrag, USt-Satz, USt-Betrag, Bruttobetrag
- Bei Kleinunternehmer: Hinweis auf § 19 UStG (keine USt ausweisen)
Sozialversicherung
| Versicherung | Situation |
|---|---|
| Krankenversicherung | Pflicht (GKV freiwillig: ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag + Pflegeversicherung; PKV ab ca. 300 €/Monat) |
| Rentenversicherung | Pflicht für bestimmte Freiberufler (z. B. Lehrer, Hebammen, Künstler über KSK) — sonst freiwillig |
| Arbeitslosenversicherung | Freiwillig (Antrag in den ersten 3 Monaten nach Gründung, ca. 90 €/Monat) |
| Berufsgenossenschaft | Empfohlen, nicht immer Pflicht |
Künstlersozialkasse (KSK)
Für Künstler und Publizisten (Schriftsteller, Journalisten, Designer, Musiker, Schauspieler):
- Die KSK übernimmt den „Arbeitgeberanteil" der Sozialversicherung
- Sie zahlen nur ca. 50 % der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
- Voraussetzung: Hauptberuflich künstlerisch/publizistisch tätig, Mindesteinken 3.900 €/Jahr
Scheinselbstständigkeit — Vorsicht!
Wenn Sie als Freiberufler hauptsächlich für einen Auftraggeber arbeiten, kann das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung eine Scheinselbstständigkeit feststellen. Die Folge:
- Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (für bis zu 4 Jahre!)
- Der Auftraggeber wird zum „Arbeitgeber" — muss Beiträge nachzahlen
- Bußgelder für beide Seiten
Typische Anzeichen für Scheinselbstständigkeit
- Sie arbeiten nur für einen Auftraggeber (mehr als 5/6 des Umsatzes)
- Sie sind in die Betriebsorganisation eingegliedert (fester Arbeitsplatz, feste Zeiten)
- Sie haben keine eigene Werbung oder Website
- Der Auftraggeber gibt Ihnen Weisungen (wann, wo, wie Sie arbeiten)
- Sie beschäftigen keine eigenen Mitarbeiter
So vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit
- Mehrere Auftraggeber haben (mindestens 2–3)
- Eigene Website und Visitenkarten
- Eigene Arbeitsmittel (Laptop, Software, Büro)
- Keine Weisungsgebundenheit — Sie bestimmen Ort, Zeit und Art der Arbeit
- Eigene Rechnung stellen (nicht: Zeiterfassung wie ein Angestellter)
Tipps für ausländische Freiberufler
- Aufenthaltstitel prüfen — muss freiberufliche Tätigkeit erlauben
- Finanzamt frühzeitig informieren — innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme
- Tätigkeit genau beschreiben — das Finanzamt entscheidet, ob freiberuflich oder gewerblich
- KSK prüfen — als Künstler/Publizist sparen Sie 50 % Sozialversicherung
- Rücklagen bilden — 30 % des Gewinns für Steuern zurücklegen
- Steuerberater — lohnt sich besonders im ersten Jahr (Kosten sind absetzbar)
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.