Warum einen Handwerker beauftragen?
In Deutschland gibt es für viele Arbeiten eine Meisterpflicht — bestimmte Gewerke dürfen nur von qualifizierten Meisterbetrieben ausgeführt werden. Dazu gehören z. B. Elektroinstallationen, Gas- und Wasserarbeiten sowie Schornsteinfegerarbeiten.
Auch als Mieter sollten Sie bei größeren Reparaturen immer den Vermieter informieren und sich das Einverständnis schriftlich geben lassen. Viele Reparaturen sind ohnehin Vermietersache (§ 535 BGB).
Wo finde ich einen Handwerker?
Online-Portale
- MyHammer (myhammer.de) — Deutschlands größtes Handwerkerportal. Sie beschreiben den Auftrag, Handwerker melden sich mit Angeboten.
- Check24 Handwerker — Preisvergleich und Bewertungen
- Gelbe Seiten (gelbeseiten.de) — klassisches Branchenverzeichnis, auch online
- Google Maps — Bewertungen lesen, „Handwerker in der Nähe" suchen
Empfehlungen
- Nachbarn und Freunde fragen — persönliche Empfehlungen sind oft am zuverlässigsten
- Hausverwaltung — hat in der Regel eine Liste bewährter Betriebe
- Handwerkskammer (hwk.de) — offizielle Handwerkersuche nach Gewerk und Postleitzahl
Welche Handwerker gibt es?
| Gewerk | Typische Arbeiten |
|---|---|
| Elektriker | Steckdosen, Sicherungskasten, Lampen |
| Klempner / Installateur | Rohre, Wasserhahn, Toilette, Heizung |
| Maler | Wände streichen, Tapezieren |
| Tischler / Schreiner | Türen, Einbauschränke, Möbelreparatur |
| Fliesenleger | Bad- und Küchenfliesen |
| Schlüsseldienst | Türöffnung, Schlösser austauschen |
| Dachdecker | Dacharbeiten, Regenrinne |
| Sanitär | Badezimmer-Installation, Abfluss |
Der Kostenvoranschlag
Bevor Sie einen Auftrag erteilen, sollten Sie immer einen Kostenvoranschlag (KVA) verlangen — am besten von 2–3 Betrieben.
Was muss im KVA stehen?
- Genaue Beschreibung der Arbeiten
- Materialkosten (einzeln aufgelistet)
- Arbeitsstunden und Stundensatz
- Anfahrtskosten
- Mehrwertsteuer (19 %)
- Gültigkeitsdauer des Angebots
Ist der KVA kostenlos?
- In der Regel ja, wenn Sie danach fragen
- Manche Betriebe berechnen eine Gebühr (muss vorher vereinbart werden)
- Wird der Auftrag erteilt, wird die KVA-Gebühr oft verrechnet
Wie verbindlich ist der KVA?
- Der Endpreis darf den KVA um maximal 15–20 % überschreiten
- Bei größerer Abweichung muss der Handwerker vorher informieren
- Alternativ: Festpreisangebot vereinbaren — dann gilt der Preis
Typische Preise (Stand 2026)
| Leistung | Preisspanne |
|---|---|
| Stundensatz Handwerker | 45–85 € netto |
| Anfahrtspauschale | 20–50 € |
| Wasserhahn austauschen | 80–200 € |
| Steckdose installieren | 50–120 € |
| Wand streichen (1 Zimmer) | 200–500 € |
| Schlüsseldienst (Türöffnung) | 80–250 € |
| Abfluss reinigen | 60–150 € |
Achtung Schlüsseldienst: Unseriöse Anbieter verlangen 500 € und mehr. Vergleichen Sie vorher Preise, fragen Sie nach dem Stundensatz und bestehen Sie auf einer Rechnung.
Ihre Rechte als Auftraggeber
Gewährleistung
- Handwerker haften 2 Jahre für Mängel (§ 634a BGB)
- Bei Bauarbeiten sogar 5 Jahre
- Mängel schriftlich reklamieren und Frist zur Nachbesserung setzen
Rechnung prüfen
- Verlangen Sie immer eine detaillierte Rechnung
- Vergleichen Sie mit dem Kostenvoranschlag
- Handwerkerkosten absetzen — 20 % der Arbeitskosten (max. 1.200 €/Jahr) sind steuerlich absetzbar (§ 35a EStG). Gilt nur bei Überweisung, nicht bei Barzahlung!
Bei Problemen
- Handwerkskammer einschalten — Schlichtungsstelle bei Konflikten
- Verbraucherzentrale — kostenlose oder günstige Beratung
- Im Notfall: Anwalt für Werkvertragsrecht
Schwarzarbeit — Finger weg!
Schwarzarbeit (Arbeit ohne Rechnung) ist in Deutschland strafbar — für beide Seiten:
- Keine Gewährleistung bei Mängeln
- Kein Versicherungsschutz bei Unfällen
- Bußgelder bis zu 50.000 € für den Auftraggeber
Tipps für Ausländer
- Beauftragen Sie Betriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind (Zeichen für Seriosität)
- Lassen Sie sich die Meisterbriefnummer zeigen
- Vereinbaren Sie alles schriftlich — auch per E-Mail
- Bei Sprachbarriere: Nehmen Sie jemanden zum Übersetzen mit oder nutzen Sie Übersetzungs-Apps
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.