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Verträge kündigen vor der Abreise aus Deutschland

Mobilfunk, Internet, Fitness, Versicherung, Strom und Rundfunkbeitrag — alle Verträge rechtzeitig kündigen mit Sonderkündigungsrecht.

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Deutsche Begriffe
Kündigung Sonderkündigungsrecht Kündigungsfrist Mobilfunkvertrag Rundfunkbeitrag Abmeldung Vertragsende

Überblick — welche Verträge kündigen?

Wer Deutschland verlässt, sollte alle laufenden Verträge rechtzeitig kündigen. Sonst laufen sie weiter und Sie zahlen aus dem Ausland. Hier die wichtigsten Verträge und wie Sie sie loswerden.

1. Mobilfunkvertrag

  • Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsende (seit Dezember 2021 für Verträge nach automatischer Verlängerung)
  • Erstlaufzeit: Oft 24 Monate — in dieser Zeit reguläre Kündigung nur zum Ende der Mindestlaufzeit
  • Sonderkündigungsrecht: Bei Umzug ins Ausland haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anbieter den Dienst am neuen Wohnort nicht erbringen kann. Nachweis: Abmeldebestätigung + neuer Wohnsitznachweis
  • Rufnummernportierung: Wenn Sie die Nummer behalten wollen, zu Prepaid wechseln

2. Internet / DSL / Kabel

  • Kündigungsfrist: 1 Monat (nach Erstlaufzeit) bzw. zum Ende der Mindestlaufzeit
  • Sonderkündigungsrecht: Gilt bei Umzug, wenn der Anbieter am neuen Ort nicht liefern kann — Auslandsumzug ist ein klarer Fall
  • Router zurückschicken — sonst drohen Gebühren (50–100 €)

3. Fitnessstudio

  • Kündigungsfrist: Meist 1–3 Monate zum Vertragsende
  • Sonderkündigungsrecht: Bei Umzug über 30 km vom Studio entfernt — Auslandsumzug zählt
  • Nachweis: Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
  • Achtung: Manche Studios erkennen das Sonderkündigungsrecht nicht an — dann schriftlich mit Fristsetzung fordern

4. Versicherungen

Versicherung Aktion
Haftpflicht Kündigen, 1–3 Monate Frist
Hausrat Kündigen, endet automatisch bei Abmeldung der Wohnung
Kfz-Versicherung Kündigen bei Abmeldung des Autos
Krankenversicherung (GKV) Endet automatisch bei Wegzug — Abmeldebestätigung einreichen
Private Krankenversicherung Schriftlich kündigen mit Nachweis neuer Auslandsversicherung

5. Strom und Gas

  • Kündigungsfrist: 2 Wochen (Grundversorger) bis 1 Monat (andere Anbieter)
  • Endablesung: Zählerstand am Auszugstag fotografieren und dem Anbieter melden
  • Schlussrechnung: Geben Sie eine Kontoverbindung an, auf die der Anbieter ggf. ein Guthaben erstatten kann

6. Rundfunkbeitrag (GEZ)

  • 18,36 €/Monat — endet nicht automatisch bei Abmeldung!
  • Abmeldung nötig: Online unter rundfunkbeitrag.de oder per Post
  • Nachweis: Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
  • Rückzahlung: Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet

7. Sonstige Verträge

  • Zeitschriften / Streaming: Netflix, Spotify, DAZN — monatlich kündbar
  • Amazon Prime: Monatlich kündbar, Jahresabo anteilig erstattbar
  • Bankkonten: Konto erst nach allen Schlussrechnungen schließen (3–6 Monate warten empfohlen)

Sonderkündigungsrecht — der Schlüssel

Bei einem Umzug ins Ausland haben Sie bei vielen Verträgen ein Sonderkündigungsrecht nach § 314 BGB (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund). Der Umzug ins Ausland ist ein solcher Grund, wenn der Vertrag am neuen Wohnort nicht erfüllt werden kann.

Vorgehen:
1. Schriftlich kündigen (Einschreiben mit Rückschein)
2. Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt beilegen
3. Frist setzen: 14 Tage zur Bestätigung
4. Bei Ablehnung: Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten

Tipp: Beginnen Sie 3 Monate vor der Abreise mit den Kündigungen — so haben Sie genug Puffer für Fristen und Rückfragen.


Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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