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Kündigung durch den Vermieter — Eigenbedarf, Fristen & Widerspruch

Wann darf der Vermieter kündigen? Eigenbedarfskündigung, Kündigungsfristen je nach Mietdauer und Ihr Recht auf Widerspruch.

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Deutsche Begriffe
Kündigung Eigenbedarf Kündigungsfrist Widerspruch Mieterschutz Vermieter

Mieterschutz in Deutschland — starke Rechte

In Deutschland genießen Mieter einen sehr starken gesetzlichen Kündigungsschutz. Der Vermieter kann einen Mietvertrag nur mit einem gesetzlich anerkannten Grund kündigen — und muss strenge Fristen einhalten.

Zulässige Kündigungsgründe

Ein Vermieter darf nur kündigen, wenn:

  1. Eigenbedarf — der Vermieter benötigt die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts
  2. Erhebliche Pflichtverletzung des Mieters — z. B. ständig verspätete Miete, schwere Vertragsverstöße, Störung des Hausfriedens
  3. Verwertungskündigung — der Vermieter würde durch Fortführung des Mietverhältnisses erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden (sehr seltener Fall)

Wichtig: "Ich möchte die Wohnung renovieren" oder "Ich möchte die Miete erhöhen" ist kein zulässiger Kündigungsgrund.

Kündigungsfristen — abhängig von der Mietdauer

Mietdauer Kündigungsfrist
Bis 5 Jahre 3 Monate
5 bis 8 Jahre 6 Monate
Über 8 Jahre 9 Monate

Die Kündigung muss schriftlich (Brief, nicht E-Mail!) erfolgen und den Kündigungsgrund konkret benennen. Eine Kündigung ohne oder mit unzureichender Begründung ist unwirksam.

Eigenbedarfskündigung — häufigster Fall

Bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter genau angeben:
- Welche Person die Wohnung braucht
- Warum die Wohnung benötigt wird
- Ob eine andere freie Wohnung im selben Haus verfügbar wäre (Anbietpflicht)

Vorgetäuschter Eigenbedarf ist strafbar und kann zu Schadensersatz führen (Umzugskosten, Mietdifferenz etc.).

Ihr Widerspruchsrecht (Sozialklausel § 574 BGB)

Auch bei einer rechtmäßigen Kündigung können Sie Widerspruch einlegen, wenn der Auszug für Sie eine besondere Härte darstellen würde:

  • Hohes Alter oder schwere Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Kein zumutbarer Ersatzwohnraum gefunden
  • Schulpflichtige Kinder (Schulwechsel mitten im Jahr)
  • Lange Mietdauer und Verwurzelung

Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich beim Vermieter eingehen.

Was tun bei einer Kündigung?

  1. Ruhe bewahren — Kündigung bedeutet nicht sofortigen Auszug
  2. Kündigung prüfen lassen — bei einem Mieterverein oder Anwalt
  3. Fristen notieren — Widerspruchsfrist nicht verpassen
  4. Mieterverein beitreten (ca. 60–90 €/Jahr) — Rechtsberatung und Vertretung inklusive
  5. Im Zweifel: Nicht vorschnell ausziehen — ohne Räumungsklage kann niemand Sie zwingen

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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