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Mutterschutz & Mutterschaftsgeld — Schutzfristen und Leistungen

Schutzfristen 6+8 Wochen, Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und Mutterschaftsgeld bis 13 €/Tag plus Arbeitgeberzuschuss.

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Deutsche Begriffe
Mutterschutz Mutterschaftsgeld Mutterschutzgesetz Beschäftigungsverbot Arbeitgeberzuschuss

Mutterschutz in Deutschland

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere und stillende Frauen im Arbeitsverhältnis. Es gilt für alle Arbeitnehmerinnen — unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Schutzfristen

Zeitraum Dauer Besonderheiten
Vor der Geburt 6 Wochen Freiwillig — Sie dürfen weiterarbeiten, wenn Sie wollen
Nach der Geburt 8 Wochen Pflicht — Arbeitsverbot, keine Ausnahme
Frühgeburt / Mehrlinge 12 Wochen nach der Geburt Verlängerter Schutz
Kind mit Behinderung 12 Wochen nach der Geburt Auf Antrag der Mutter

Die 6 Wochen vor der Geburt, die wegen einer Frühgeburt nicht genommen wurden, werden an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt.

Kündigungsschutz

  • Vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung
  • Gilt auch während der Probezeit!
  • Der Arbeitgeber darf nicht kündigen — auch nicht mit Frist
  • Ausnahme: Nur mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde (extrem selten)
  • Wichtig: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mit — erst dann greift der Schutz

Beschäftigungsverbote

Neben den Schutzfristen gibt es weitere Verbote:
- Nachtarbeit (20:00–6:00 Uhr): verboten
- Sonn- und Feiertagsarbeit: verboten
- Schwere körperliche Arbeit: verboten
- Gefahrstoffe: verboten
- Ein Arzt kann ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen (z. B. bei Risikoschwangerschaft)

Mutterschaftsgeld

Von der Krankenkasse

  • Max. 13 € pro Kalendertag (ca. 390 €/Monat)
  • Voraussetzung: gesetzlich krankenversichert mit eigenem Anspruch
  • Antrag: bei Ihrer Krankenkasse mit ärztlicher Bescheinigung des voraussichtlichen Entbindungstermins

Arbeitgeberzuschuss

  • Ihr Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen dem Krankenkassen-Mutterschaftsgeld (13 €/Tag) und Ihrem durchschnittlichen Nettolohn
  • Ergebnis: Sie erhalten während des Mutterschutzes Ihr volles Nettogehalt
  • Der Arbeitgeber bekommt den Zuschuss über das U2-Umlageverfahren erstattet

Privat versichert oder geringfügig beschäftigt?

  • Einmalige Zahlung von bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung
  • Kein Arbeitgeberzuschuss bei Minijob

Nach dem Mutterschutz

  • Elternzeit beantragen (bis zu 3 Jahre)
  • Elterngeld beantragen (bis 1.800 €/Monat)
  • Sie haben ein Rückkehrrecht auf Ihren Arbeitsplatz

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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