Was macht ein Notar?
Ein Notar ist ein von staatlich bestellter, unabhängiger Rechtsexperte, der Rechtsgeschäfte beurkundet und damit rechtlich wirksam macht. In Deutschland ist der Gang zum Notar bei vielen wichtigen Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben — anders als in vielen anderen Ländern, wo ein einfacher Vertrag genügt.
Wann brauche ich einen Notar?
| Rechtsgeschäft | Notar erforderlich? |
|---|---|
| Immobilienkauf (Haus/Wohnung) | ✅ Pflicht |
| Grundbucheintrag | ✅ Pflicht |
| Ehevertrag | ✅ Pflicht |
| Testament (notarielles) | ✅ Pflicht |
| Erbvertrag | ✅ Pflicht |
| GmbH-Gründung | ✅ Pflicht |
| UG-Gründung (haftungsbeschränkt) | ✅ Pflicht |
| Schenkungsvertrag (Immobilien) | ✅ Pflicht |
| Vorsorgevollmacht (öffentlich beglaubigt) | Empfohlen |
| Mietvertrag | ❌ Nicht erforderlich |
| Arbeitsvertrag | ❌ Nicht erforderlich |
Wie werden Notarkosten berechnet?
Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Das bedeutet: Alle Notare in Deutschland berechnen für die gleiche Leistung die gleichen Gebühren. Es gibt keinen Preiswettbewerb — Sie können also nicht „verhandeln" oder einen „günstigeren" Notar suchen.
Geschäftswert als Grundlage
Die Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert (auch: Gegenstandswert) des Rechtsgeschäfts. Bei einem Immobilienkauf ist das der Kaufpreis, bei einer GmbH-Gründung das Stammkapital.
Gebührentabelle (Auszug, GNotKG Anlage 2)
| Geschäftswert | Einfache Gebühr (1,0) |
|---|---|
| 25.000 € | 115 € |
| 50.000 € | 165 € |
| 100.000 € | 273 € |
| 150.000 € | 381 € |
| 200.000 € | 435 € |
| 250.000 € | 535 € |
| 300.000 € | 635 € |
| 500.000 € | 935 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € |
Je nach Art des Rechtsgeschäfts wird die einfache Gebühr mit einem Faktor multipliziert (z. B. 2,0 für eine Beurkundung).
Notarkosten beim Immobilienkauf
Der Immobilienkauf ist der häufigste Grund für einen Notarbesuch. Die Notarkosten betragen beim Immobilienkauf ca. 1,5–2 % des Kaufpreises (inklusive Grundbuchkosten).
Kostenaufstellung (Beispiel: Kaufpreis 300.000 €)
| Leistung | Gebühren-Satz | Kosten (ca.) |
|---|---|---|
| Kaufvertrag beurkunden | 2,0-fache Gebühr | 1.270 € |
| Grundbuchänderung (Eigentumsumschreibung) | 1,0-fache Gebühr | 635 € |
| Grundschuldbestellung (bei Kredit) | 1,0-fache Gebühr | 635 € |
| Vollzugstätigkeit | 0,5-fache Gebühr | 318 € |
| Betreuungstätigkeit | 0,5-fache Gebühr | 318 € |
| Auslagen (Porto, Telefon, Kopien) | Pauschal | ca. 50–100 € |
| Mehrwertsteuer (19 % auf Notarkosten) | ca. 490 € | |
| Gesamtkosten Notar + Grundbuch | ca. 3.700–4.300 € |
Wer bezahlt den Notar?
Beim Immobilienkauf trägt in der Regel der Käufer die Notarkosten. Das ist im Kaufvertrag so vereinbart. Theoretisch haften Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner gegenüber dem Notar — aber in der Praxis zahlt der Käufer.
Notarkosten bei der Firmengründung
GmbH-Gründung (Stammkapital 25.000 €)
| Leistung | Kosten (ca.) |
|---|---|
| Gesellschaftsvertrag beurkunden | 250–500 € |
| Handelsregisteranmeldung | 125–250 € |
| Geschäftsführerbestellung | 125 € |
| Auslagen + MwSt. | ca. 100–200 € |
| Gesamt | ca. 600–1.100 € |
UG (haftungsbeschränkt) — Gründung mit Musterprotokoll
- Bei Verwendung des Musterprotokolls (max. 3 Gesellschafter, 1 Geschäftsführer): ca. 300–400 € Notarkosten
- Bei individuellem Gesellschaftsvertrag: ähnlich wie GmbH
Notarkosten bei Erbschaft und Vorsorge
Notarielles Testament
| Geschäftswert (= Reinvermögen) | Kosten (ca.) |
|---|---|
| 50.000 € | ca. 330 € |
| 100.000 € | ca. 546 € |
| 250.000 € | ca. 1.070 € |
| 500.000 € | ca. 1.870 € |
Vorteil: Ein notarielles Testament ersetzt den Erbschein — das spart den Erben später ca. 300–2.000 € und viel Zeit.
Erbvertrag
- Gebühr: 2,0-fache Gebühr nach Geschäftswert
- Teurer als ein Testament, aber bindend für alle Beteiligten
Vorsorgevollmacht (öffentlich beglaubigt)
- Beglaubigung: ca. 20–70 € (Geschäftswert = Reinvermögen, max. 1 Mio. €)
- Beurkundung (umfassender, empfohlen): ca. 100–400 €
- Patientenverfügung (Beglaubigung): ca. 20–50 €
Notarkosten bei Ehevertrag und Scheidung
Ehevertrag
| Reinvermögen beider Ehegatten | Kosten (ca.) |
|---|---|
| 50.000 € | ca. 330 € |
| 100.000 € | ca. 546 € |
| 250.000 € | ca. 1.070 € |
| 500.000 € | ca. 1.870 € |
Tipp: Ein Ehevertrag kann besonders sinnvoll sein, wenn:
- Beide Partner unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben
- Einer der Partner Immobilien im Ausland besitzt
- Ein Partner ein Unternehmen hat
- Sie den Güterstand anpassen möchten (z. B. Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft)
Scheidungsfolgenvereinbarung
- Regelt Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht
- Gebühr: ähnlich wie Ehevertrag, abhängig vom Geschäftswert
- Spart oft deutlich Gerichtskosten bei der Scheidung
Tipps für ausländische Kunden
Sprachbarriere
- Der Notar muss sicherstellen, dass Sie den Inhalt der Urkunde verstehen
- Wenn Sie kein Deutsch sprechen, muss ein vereidigter Dolmetscher anwesend sein
- Die Dolmetscherkosten tragen Sie zusätzlich (ca. 100–300 € pro Stunde)
- Manche Notare sprechen Englisch oder andere Fremdsprachen — fragen Sie vorher nach
Dokumente vorbereiten
Bringen Sie zum Notartermin immer mit:
- Gültigen Ausweis (Reisepass + Aufenthaltstitel)
- Alle relevanten Urkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) mit beglaubigter Übersetzung
- Bei Immobilienkauf: Finanzierungsbestätigung der Bank
Notar finden
- Notarsuche der Bundesnotarkammer: notar.de
- In den meisten Bundesländern sind Notare als Nur-Notare tätig (besonders in Großstädten)
- In einigen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg, Bayern) sind Notare gleichzeitig Rechtsanwälte (Anwaltsnotare)
Häufige Fragen
Kann ich die Notarkosten von der Steuer absetzen?
- Immobilienkauf (Eigennutzung): Nein, die Kosten sind nicht absetzbar
- Vermietete Immobilie: Ja, als Werbungskosten absetzbar
- Firmengründung: Ja, als Betriebsausgabe absetzbar
- Ehevertrag/Testament: In der Regel nicht absetzbar
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Wenn der Notar den Vertragsentwurf bereits erstellt hat, können Entwurfsgebühren anfallen (in der Regel die Hälfte der regulären Gebühr). Sagen Sie den Termin daher rechtzeitig ab.
Wie lange dauert ein Notartermin?
- Immobilienkauf: 30–60 Minuten (Verlesung + Unterschrift)
- Testament: 20–40 Minuten
- GmbH-Gründung: 30–45 Minuten
- Der Notar verliest den gesamten Vertrag — das ist gesetzlich vorgeschrieben
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.