Q&A

Rechte bei einer Polizeikontrolle in Deutschland

Ausweispflicht, Aussageverweigerung, Durchsuchung und Beschwerderecht — was Sie bei einer Polizeikontrolle wissen müssen.

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Deutsche Begriffe
Polizeikontrolle Ausweispflicht Aussageverweigerungsrecht Durchsuchung Richtervorbehalt Dienstaufsichtsbeschwerde

Ausweiskontrolle — Pflicht und Grenzen

In Deutschland besteht eine Ausweispflicht, aber keine Mitführpflicht. Das bedeutet: Sie müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen, aber Sie müssen ihn nicht ständig bei sich tragen. Wenn Sie bei einer Kontrolle keinen Ausweis dabeihaben, dürfen Sie Ihren Namen und Ihre Adresse mündlich nennen. Die Polizei kann Sie dann zur Identitätsfeststellung kurzzeitig mitnehmen — das ist jedoch keine Verhaftung.

Für Ausländer gilt: Sie müssen Ihren Aufenthaltstitel (eAT, Visum oder Duldung) auf Verlangen vorzeigen können. Es empfiehlt sich, eine Kopie auf dem Handy zu haben.

Aussageverweigerungsrecht

Sie sind nur verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen (Name, Geburtsdatum, Adresse). Darüber hinaus haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern — und das sollten Sie im Zweifelsfall auch tun. Sagen Sie höflich: „Ich möchte keine weiteren Angaben machen."

Wichtig: Alles, was Sie sagen, kann im späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Erst mit einem Anwalt sprechen, dann aussagen.

Durchsuchung — nur mit Richterbeschluss

Eine Durchsuchung Ihrer Wohnung darf die Polizei nur mit einem richterlichen Beschluss durchführen. Ausnahme: „Gefahr im Verzug" (z. B. Schreie aus einer Wohnung). In diesem Fall darf die Polizei ohne Beschluss handeln, muss aber nachträglich eine richterliche Bestätigung einholen.

Personenkontrolle auf der Straße: Die Polizei darf Ihre Kleidung und mitgeführte Gegenstände nur durchsuchen, wenn ein konkreter Verdacht besteht — etwa dass Sie Waffen oder Drogen bei sich tragen. Eine allgemeine Kontrolle reicht dafür nicht aus.

Festnahme und Rechte

Werden Sie festgenommen, haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf einen Anwalt — sofort, auch vor jeder Vernehmung
  • Recht zu schweigen — keine Aussagepflicht über die Personalien hinaus
  • Recht auf einen Dolmetscher — wenn Sie kein Deutsch sprechen
  • Recht auf Benachrichtigung einer Vertrauensperson (z. B. Familie)

Beschwerderecht

Fühlen Sie sich ungerecht behandelt, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  1. Dienstaufsichtsbeschwerde — schriftlich an die vorgesetzte Behörde der Polizei. Notieren Sie: Datum, Uhrzeit, Ort, Namen/Dienstnummern der Beamten
  2. Strafanzeige — bei der Staatsanwaltschaft, wenn Sie Körperverletzung im Amt oder Nötigung vermuten
  3. Unabhängige Polizeibeschwerdestelle — in einigen Bundesländern vorhanden (z. B. Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg)

Tipp: Verlangen Sie den Namen und die Dienstnummer der kontrollierenden Beamten — darauf haben Sie ein Recht. Bleiben Sie dabei ruhig und höflich.


Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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