Q&A

Rundfunkbeitrag (GEZ) — Gebühr für öffentlich-rechtliches Radio und Fernsehen in Deutschland

Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtgebühr in Deutschland (18,36€/Monat) für öffentlich-rechtliches Radio und Fernsehen und wird pro Haushalt erhoben, unabhängig von der Anzahl der Bewohner.

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Deutsche Begriffe
Rundfunkbeitrag GEZ Beitragsservice ARD ZDF

Rundfunkbeitrag (GEZ)

Was ist das?

Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) ist eine Pflichtgebühr für öffentlich-rechtliches Radio und Fernsehen (ARD, ZDF, Deutschlandfunk).

Wie hoch ist die Gebühr?

18,36€ monatlich = 55,08€ quartalsweise

Wer muss zahlen?

Jeder Haushalt — nicht eine Person, nicht ein Fernsehgerät, sondern ein HAUSHALT.

  • Du lebst allein: du zahlst 18,36€
  • Du lebst mit einem Partner: zusammen 18,36€
  • Du lebst in einer WG: eine Person zahlt für alle

Wer ist befreit?

  • Bürgergeld-Empfänger (ALG II)
  • BAföG-Empfänger
  • Gehörlose/Blinde Personen (teilweise)
  • Häusliche Pflegeperson in einem Haushalt mit einer behinderten Person

Befreiung = du musst einen Antrag einreichen (Befreiungsantrag)!

Wie registriere ich mich?

Nach der Anmeldung erhältst du automatisch einen Brief von Beitragsservice.

Wenn du ihn nicht erhalten hast — registriere dich selbst:
rundfunkbeitrag.de

Wie bezahle ich?

  • Überweisung — quartalsweise
  • SEPA-Lastschrift — bequemer

Was passiert, wenn ich nicht zahle?

  1. Zahlungserinnerung
  2. Mahnung
  3. Vollstreckungsersuchen
  4. Gerichtsvollzieher-Eintreibung!

Schulden können sehr schnell wachsen (Zinsen + Gebühren).

Umzug

  • Du meldest dich ab: benachrichtige Beitragsservice (Abmeldung)
  • Neue Wohnung: melde die Änderung (Ummeldung)
  • Du ziehst zu jemandem: du zahlst nicht doppelt

Kann ich mich weigern zu zahlen?

Nein. Es ist eine gesetzliche Pflicht. Es spielt keine Rolle:
- Ob du einen Fernseher hast
- Ob du öffentlich-rechtliche Kanäle schaust
- Ob du Internet/Radio hast

Wichtig!

  • Beitragsservice kennt deine Anmeldung — du kannst dich nicht verstecken
  • GEZ-Schulden können dein Konto einfrieren
  • Zahlungsrückstände verjähren nicht für 30 Jahre

Redaktion hamboorg.city · Stand: April 2026 · Sorgfältig erstellt, regelmäßig aktualisiert. Der Inhalt dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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