Gesetzliche Erbfolge — wer erbt ohne Testament?
Wenn jemand ohne Testament stirbt, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB:
Ordnung der Erben
| Ordnung | Wer erbt? | Anteil (neben Ehepartner) |
|---|---|---|
| 1. Ordnung | Kinder (und deren Kinder) | 50 % |
| 2. Ordnung | Eltern, Geschwister | Nur wenn keine 1. Ordnung |
| 3. Ordnung | Großeltern, Onkel/Tanten | Nur wenn keine 2. Ordnung |
Erbanteil des Ehepartners
Der Ehepartner erbt neben den Verwandten:
- Neben Kindern (1. Ordnung): 1/4 (bei Zugewinngemeinschaft + 1/4 Zugewinn = 1/2)
- Neben Eltern/Geschwistern (2. Ordnung): 1/2
- Allein (keine Verwandten 1. oder 2. Ordnung): alles
Nicht eheliche Lebenspartner erben gar nichts — nur ein Testament sichert den Partner ab!
Testament — so errichten Sie eines
Handschriftliches Testament
Die einfachste und gültige Form:
- Vollständig handgeschrieben — kein Computer, kein Druck
- Datum angeben (Tag, Monat, Jahr)
- Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen
- Aufbewahrung: Zu Hause oder beim Nachlassgericht (amtliche Verwahrung: 75 €)
Notarielles Testament
- Beim Notar errichtet und beurkundet
- Kosten abhängig vom Nachlasswert (z. B. bei 200.000 € ca. 400–800 €)
- Vorteil: Kein Erbschein nötig — das notarielle Testament reicht für Banken und Grundbuchamt
- Wird automatisch beim Nachlassgericht verwahrt
Berliner Testament (für Ehepaare)
- Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein
- Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners (Schlusserben)
- Vorsicht: Kinder haben trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil
Pflichtteil — Mindestanspruch naher Angehöriger
Auch wenn Sie jemanden im Testament enterben, hat er Anspruch auf den Pflichtteil:
- Pflichtteilberechtigte: Kinder, Ehepartner, Eltern (wenn keine Kinder)
- Höhe: 50 % des gesetzlichen Erbteils (in Geld, nicht in Sachwerten)
- Beispiel: Kind wird enterbt, gesetzlicher Erbteil wäre 1/4 → Pflichtteil = 1/8 des Nachlasswerts
- Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis des Erbfalls
Ausnahme: Der Pflichtteil kann nur in extremen Fällen entzogen werden (z. B. Anschlag auf das Leben des Erblassers).
Erbschaftsteuer — Freibeträge
Erbschaften und Schenkungen werden in Deutschland besteuert. Es gibt aber großzügige Freibeträge:
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuersatz darüber |
|---|---|---|
| Ehepartner/eingetr. Lebenspartner | 500.000 € | 7–30 % |
| Kinder | 400.000 € | 7–30 % |
| Enkel | 200.000 € | 7–30 % |
| Eltern/Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | 7–30 % |
| Geschwister, Neffen, Nichten | 20.000 € | 15–43 % |
| Nicht verwandte Personen | 20.000 € | 30–50 % |
Wichtig: Freibeträge gelten pro Person und pro 10 Jahre — auch bei Schenkungen zu Lebzeiten.
Erbschein beantragen
- Beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen
- Benötigt: Sterbeurkunde, Personalausweis, Familienurkunden
- Kosten: Abhängig vom Nachlasswert (bei 100.000 € ca. 400 €)
- Nicht nötig, wenn ein notarielles Testament vorliegt
Tipp für Ausländer
Das Erbrecht richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat (EU-Erbrechtsverordnung). Sie können im Testament aber das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen.
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.