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Testament und Erbrecht in Deutschland — Erbfolge, Pflichtteil und Steuern

Gesetzliche Erbfolge, Pflichtteil, handschriftliches Testament und Erbschaftsteuer-Freibeträge (500.000 € Ehepartner, 400.000 € Kinder).

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Deutsche Begriffe
Testament Erbrecht Erbfolge Pflichtteil Erbschaftsteuer Freibetrag Nachlassgericht Erbschein

Gesetzliche Erbfolge — wer erbt ohne Testament?

Wenn jemand ohne Testament stirbt, gilt die gesetzliche Erbfolge nach dem BGB:

Ordnung der Erben

Ordnung Wer erbt? Anteil (neben Ehepartner)
1. Ordnung Kinder (und deren Kinder) 50 %
2. Ordnung Eltern, Geschwister Nur wenn keine 1. Ordnung
3. Ordnung Großeltern, Onkel/Tanten Nur wenn keine 2. Ordnung

Erbanteil des Ehepartners

Der Ehepartner erbt neben den Verwandten:

  • Neben Kindern (1. Ordnung): 1/4 (bei Zugewinngemeinschaft + 1/4 Zugewinn = 1/2)
  • Neben Eltern/Geschwistern (2. Ordnung): 1/2
  • Allein (keine Verwandten 1. oder 2. Ordnung): alles

Nicht eheliche Lebenspartner erben gar nichts — nur ein Testament sichert den Partner ab!

Testament — so errichten Sie eines

Handschriftliches Testament

Die einfachste und gültige Form:

  • Vollständig handgeschrieben — kein Computer, kein Druck
  • Datum angeben (Tag, Monat, Jahr)
  • Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen
  • Aufbewahrung: Zu Hause oder beim Nachlassgericht (amtliche Verwahrung: 75 €)

Notarielles Testament

  • Beim Notar errichtet und beurkundet
  • Kosten abhängig vom Nachlasswert (z. B. bei 200.000 € ca. 400–800 €)
  • Vorteil: Kein Erbschein nötig — das notarielle Testament reicht für Banken und Grundbuchamt
  • Wird automatisch beim Nachlassgericht verwahrt

Berliner Testament (für Ehepaare)

  • Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein
  • Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners (Schlusserben)
  • Vorsicht: Kinder haben trotzdem Anspruch auf den Pflichtteil

Pflichtteil — Mindestanspruch naher Angehöriger

Auch wenn Sie jemanden im Testament enterben, hat er Anspruch auf den Pflichtteil:

  • Pflichtteilberechtigte: Kinder, Ehepartner, Eltern (wenn keine Kinder)
  • Höhe: 50 % des gesetzlichen Erbteils (in Geld, nicht in Sachwerten)
  • Beispiel: Kind wird enterbt, gesetzlicher Erbteil wäre 1/4 → Pflichtteil = 1/8 des Nachlasswerts
  • Verjährung: 3 Jahre ab Kenntnis des Erbfalls

Ausnahme: Der Pflichtteil kann nur in extremen Fällen entzogen werden (z. B. Anschlag auf das Leben des Erblassers).

Erbschaftsteuer — Freibeträge

Erbschaften und Schenkungen werden in Deutschland besteuert. Es gibt aber großzügige Freibeträge:

Verwandtschaftsgrad Freibetrag Steuersatz darüber
Ehepartner/eingetr. Lebenspartner 500.000 € 7–30 %
Kinder 400.000 € 7–30 %
Enkel 200.000 € 7–30 %
Eltern/Großeltern (bei Erbschaft) 100.000 € 7–30 %
Geschwister, Neffen, Nichten 20.000 € 15–43 %
Nicht verwandte Personen 20.000 € 30–50 %

Wichtig: Freibeträge gelten pro Person und pro 10 Jahre — auch bei Schenkungen zu Lebzeiten.

Erbschein beantragen

  • Beim Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen
  • Benötigt: Sterbeurkunde, Personalausweis, Familienurkunden
  • Kosten: Abhängig vom Nachlasswert (bei 100.000 € ca. 400 €)
  • Nicht nötig, wenn ein notarielles Testament vorliegt

Tipp für Ausländer

Das Erbrecht richtet sich grundsätzlich nach dem Recht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt gelebt hat (EU-Erbrechtsverordnung). Sie können im Testament aber das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen.


Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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