Bundestag
Die Bundesregierung wird Transferleistungen (wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe) und das Qualifizierungsgeld nicht zusammenfassen. Das bedeutet: Diese beiden Leistungen bleiben getrennt und funktionieren weiterhin unabhängig voneinander. Für Sie ändert sich nichts — kein Handlungsbedarf.
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