Was ist ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer in einem Betrieb. Er setzt sich für die Interessen der Belegschaft ein und hat weitreichende Mitbestimmungsrechte.
Voraussetzungen
- Mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer im Betrieb
- Davon mindestens 3 wählbar (mindestens 6 Monate im Betrieb)
- Kein Betriebsrat? Drei Beschäftigte können die Wahl einleiten
- Der Arbeitgeber darf die Gründung nicht verhindern (Straftat gem. § 119 BetrVG)
Rechte des Betriebsrats
Mitbestimmung (der Arbeitgeber muss zustimmen)
- Arbeitszeit: Beginn, Ende, Pausen, Überstunden, Schichtpläne
- Urlaub: Grundsätze der Urlaubsplanung
- Vergütung: Leistungsprämien, Akkordlohn
- Ordnung im Betrieb: Kleiderordnung, Rauchverbot, Videoüberwachung
- Gesundheitsschutz: Maßnahmen zur Unfallverhütung
Mitwirkung (der Betriebsrat wird gehört)
- Einstellungen und Versetzungen: Betriebsrat muss informiert werden
- Kündigungen: Betriebsrat muss vor jeder Kündigung angehört werden — ohne Anhörung ist die Kündigung unwirksam!
Informationsrecht
- Wirtschaftliche Lage des Unternehmens
- Personalplanung
- Geplante Betriebsänderungen (z. B. Standortschließung)
Besonderer Kündigungsschutz
Betriebsratsmitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz:
- Ordentliche Kündigung ist während der Amtszeit und 1 Jahr danach ausgeschlossen
- Nur außerordentliche (fristlose) Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrats oder Ersetzung durch das Arbeitsgericht
- Auch Wahlbewerber und Wahlvorstände sind geschützt
Freistellung und Vergütung
- Betriebsratsarbeit findet während der Arbeitszeit statt
- Das Gehalt wird weitergezahlt
- Ab 200 Mitarbeitern: mindestens ein Mitglied wird vollständig freigestellt
- Schulungen und Seminare werden vom Arbeitgeber bezahlt
Betriebsversammlung
- Mindestens einmal pro Quartal
- Alle Arbeitnehmer dürfen teilnehmen
- Während der Arbeitszeit — Lohn wird weitergezahlt
- Der Arbeitgeber muss mindestens einmal jährlich über die wirtschaftliche Lage berichten
Betriebsvereinbarung
Der Betriebsrat kann mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen abschließen — diese gelten wie ein Gesetz für alle Beschäftigten im Betrieb (z. B. Homeoffice-Regelung, Bonussystem).
Tipp für zugewanderte Arbeitnehmer
- Sie dürfen den Betriebsrat wählen, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit
- Ab 6 Monaten im Betrieb dürfen Sie sich auch wählen lassen
- Der Betriebsrat kann Ihnen bei Konflikten mit dem Arbeitgeber helfen
Redaktion hamboorg.city · Stand: April 2026 · Sorgfältig erstellt, regelmäßig aktualisiert. Der Inhalt dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.