Was ist ein Minijob?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung, 603-Euro-Job) ist eine Beschäftigung mit einem Verdienst von maximal 603€ pro Monat (Stand 2026). Die Grenze ist nicht fest — sie steigt mit dem Mindestlohn und entspricht 130 Stunden zum Mindestlohn (13,90€/h in 2026). Das ergibt 7.236€ pro Jahr.
Für Arbeitnehmer: fast keine Abzüge
Vom Minijob-Lohn zahlst du keine Einkommensteuer und keine Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale (Pauschalabgaben, ~30%) an die Minijob-Zentrale (Knappschaft).
Eine Ausnahme ist die Rente: Ein Minijob ist standardmäßig rentenversicherungspflichtig — ca. 3,6% werden abgezogen. Du kannst beim Arbeitgeber einen Befreiungsantrag stellen, sammelst dann aber keine Rentenansprüche.
Wer kann als Minijobber arbeiten?
- Jeder mit Arbeitserlaubnis in Deutschland (prüfe deinen Aufenthaltstitel)
- Studenten, Rentner, bereits Beschäftigte (als Nebentätigkeit)
- Arbeitslose — mit Einschränkungen (Verdienst wird angerechnet)
Wichtig: Du darfst einen Minijob neben dem Hauptjob steuerfrei haben. Ein zweiter Minijob wird zum Hauptlohn addiert und versteuert.
Deine Rechte — wie bei Festangestellten
✅ Bezahlter Urlaub (anteilig nach Arbeitstagen)
✅ Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für 6 Wochen
✅ Mindestlohn 13,90€/h (2026)
✅ Schriftlicher Arbeitsvertrag und bezahlte Feiertage
Minijob vs Midijob
| Minijob | Midijob | |
|---|---|---|
| Verdienst | bis 603€ | 603,01€ – 2.000€ |
| Steuern | keine | niedrig |
| Arbeitnehmerbeiträge | nur Rente (optional) | reduziert, steigend |
| Krankenversicherung | keine | vollständig |
Der Midijob (Übergangsbereich) ist eine „Brücke" — die Beiträge steigen sanft mit dem Lohn, daher lohnt es sich, die 603€ deutlich zu überschreiten statt nur um wenige Euro.
Wie findet man einen Minijob?
- Minijob-Zentrale
- Kleinanzeigen, Gastronomie, Handel, Reinigung, Pflege
Wichtig für Ausländer!
- Ein Minijob bietet keine Krankenversicherung — du brauchst sie aus einer anderen Quelle (Pflicht in Deutschland!)
- Minijob-Einkommen reicht nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts bei der Verlängerung eines Arbeitsvisums
- Den pauschal versteuerten Minijob gibst du nicht in der Steuererklärung an