Steuererklärung — wer und wann
Die Steuererklärung rechnest du mit dem Finanzamt ab. Bei den meisten Arbeitnehmern wird die Steuer bereits als Lohnsteuer vom Gehalt einbehalten (je nach Steuerklasse in deinem Arbeitsvertrag), und die Jahresabrechnung bringt oft eine Erstattung.
Verpflichtet zur Steuererklärung bist du u. a., wenn du:
- bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig beschäftigt warst,
- unversteuerte Einkünfte über 410 € hattest (z. B. aus Vermietung),
- Leistungen mit Progressionsvorbehalt bezogen hast, etwa Elterngeld oder Bürgergeld — sie sind selbst steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Einkünfte aus einem Minijob (2026 bis 603 € im Monat) sind für dich steuerfrei und gehören nicht in die Erklärung.
Fristen 2026 und Grundfreibetrag
- Für das Steuerjahr 2025: Frist 31.07.2026 (bei Pflicht). Mit Steuerberater bis 02.03.2027.
- Die freiwillige Erklärung (wenn du eine Erstattung erwartest) ist vier Jahre rückwirkend möglich — für 2025 also bis Ende 2029.
Grundfreibetrag: 12.096 € für 2025 und 12.348 € ab 1.1.2026 (für Verheiratete doppelt). Bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
So geht's — Elster und Abzüge
Am einfachsten online über das kostenlose Portal Mein ELSTER. Setze Werbungskosten ab — automatisch wird die Pauschale von 1.230 € berücksichtigt, doch echte Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Weiterbildung) können höher liegen. Mit Kindern lohnt die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag — das Finanzamt wählt die günstigere Variante. Bei komplizierten Fällen hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.