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Elternzeit — unbezahlter Erziehungsurlaub in Deutschland

Elternzeit ist ein unbezahlter Urlaub von bis zu 3 Jahren pro Kind, den Eltern flexibel aufteilen können und der durch Kündigungsschutz geschützt ist.

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Deutsche Begriffe
Elternzeit Erziehungsurlaub Teilzeit Kündigungsschutz

Elternzeit — Erziehungsurlaub

Was ist das?

Elternzeit ist unbezahlter Urlaub von der Arbeit, um sich um ein Kind zu kümmern. Dein Arbeitgeber MUSS dir diesen gewähren.

Wie lange dauert es?

  • Bis zu 3 Jahren pro Kind
  • Kann bis zum 8. Geburtstag des Kindes genutzt werden
  • Kann zwischen Eltern aufgeteilt werden

Wie kann man es aufteilen?

Beispiele:
- Mutter 2 Jahre + Vater 1 Jahr
- Mutter 1 Jahr + (Pause) + Mutter 1 Jahr wenn das Kind 5 Jahre alt ist
- Beide gleichzeitig (max 3 Jahre zusammen)

Wie beantragen?

  1. Schriftlich beim Arbeitgeber
  2. Min. 7 Wochen vorher (erste 3 Lebensjahre des Kindes)
  3. Min. 13 Wochen vorher (zwischen 3-8 Jahren)

Was ist im Antrag anzugeben:

  • Von wann bis wann
  • Ob du in Teilzeit arbeiten möchtest (max 32 Std./Woche)

Schutz vor Kündigung

🛡️ Kündigungsschutz:
- Ab dem Moment der Antragstellung (max 8 Wochen vorher)
- Während der gesamten Elternzeit
- Bis zu 8 Wochen nach der Rückkehr

Und das Geld?

Elternzeit = unbezahlter Urlaub.

ABER du kannst bekommen:
- Elterngeld (bis zu 1.800€/Monat) — siehe Artikel zu Elterngeld
- Kindergeld (259€/Monat) — immer

Arbeit während Elternzeit

Du kannst bis 32 Stunden pro Woche arbeiten:
- Beim gleichen Arbeitgeber
- Bei einem anderen Arbeitgeber (mit Genehmigung)
- Als Freelancer (mit Genehmigung)

Du bekommst dann ElterngeldPlus.

Wichtig!

  • Stelle deinen Antrag RECHTZEITIG — dein Arbeitgeber kann nicht ablehnen, aber du musst die Fristen einhalten
  • Krankenversicherung: kostenlos während Elternzeit (familienversichert)
  • Rente: Elternzeit zählt zur Rente (Kindererziehungszeiten)

Redaktion hamboorg.city · Stand: April 2026 · Sorgfältig erstellt, regelmäßig aktualisiert. Der Inhalt dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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