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Finanzamt — Steuer-ID, Steuererklärung und ELSTER

Steuer-ID vs. Steuernummer, Pflichtveranlagung, ELSTER-Registrierung und durchschnittliche Erstattung von 1.095 €.

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Deutsche Begriffe
Finanzamt Steuer-ID Steuernummer ELSTER Einkommensteuererklärung Steuerklasse Erstattung

Steuer-ID vs. Steuernummer

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Steuernummern — das sorgt oft für Verwirrung:

  • Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID): 11-stellige Nummer, die Sie ein Leben lang behalten. Sie wird automatisch nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post zugeschickt (Dauer: 2–4 Wochen). Jeder Mensch in Deutschland hat genau eine.
  • Steuernummer: Wird vom zuständigen Finanzamt vergeben, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben oder ein Gewerbe anmelden. Format: XXX/XXX/XXXXX. Ändert sich bei Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk.

Für die Arbeit braucht Ihr Arbeitgeber die Steuer-ID — nicht die Steuernummer. Ohne Steuer-ID wird Ihr Gehalt nach Steuerklasse 6 (höchster Abzug) besteuert.

Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?

Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn:

  • Sie und Ihr Ehepartner die Steuerklasse 3/5 haben
  • Sie Lohnersatzleistungen über 410 € erhalten haben (Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I)
  • Sie Nebeneinkünfte über 410 € hatten
  • Sie mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hatten
  • Das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert

Auch ohne Pflicht lohnt sich die freiwillige Abgabe: Die durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.095 €.

ELSTER — das Online-Finanzamt

ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung:

  • Website: elster.de
  • Registrierung: Dauert ca. 2 Wochen (Aktivierungscode per Post)
  • Funktionen: Steuererklärung abgeben, Bescheide abrufen, Fristen verwalten

Tipp: Registrieren Sie sich bei ELSTER sofort nach Erhalt der Steuer-ID — dann ist alles bereit, wenn Sie die Erklärung machen.

Fristen

Situation Frist
Pflichtveranlagung (mit Steuerberater) 30. Juni des Zweitfolgejahres
Pflichtveranlagung (ohne Berater) 31. Juli des Folgejahres
Freiwillige Abgabe Bis zu 4 Jahre rückwirkend

Beispiel: Für das Steuerjahr 2025 ist die Frist ohne Berater der 31. Juli 2026.

Steuerklassen für Ausländer

Nach der Anmeldung und Aufnahme einer Arbeit werden Sie einer Steuerklasse zugeordnet:

  • Klasse 1: Ledig, geschieden, verwitwet — Standard
  • Klasse 3/5: Verheiratet, ein Partner verdient deutlich mehr (3) als der andere (5)
  • Klasse 4/4: Verheiratet, beide verdienen ähnlich
  • Klasse 6: Zweitjob

Wechsel: Steuerklassenwechsel beantragen Sie beim Finanzamt — seit 2020 mehrfach im Jahr möglich.


Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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