Steuer-ID vs. Steuernummer
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Steuernummern — das sorgt oft für Verwirrung:
- Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID): 11-stellige Nummer, die Sie ein Leben lang behalten. Sie wird automatisch nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt per Post zugeschickt (Dauer: 2–4 Wochen). Jeder Mensch in Deutschland hat genau eine.
- Steuernummer: Wird vom zuständigen Finanzamt vergeben, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben oder ein Gewerbe anmelden. Format: XXX/XXX/XXXXX. Ändert sich bei Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk.
Für die Arbeit braucht Ihr Arbeitgeber die Steuer-ID — nicht die Steuernummer. Ohne Steuer-ID wird Ihr Gehalt nach Steuerklasse 6 (höchster Abzug) besteuert.
Wann ist eine Steuererklärung Pflicht?
Sie müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn:
- Sie und Ihr Ehepartner die Steuerklasse 3/5 haben
- Sie Lohnersatzleistungen über 410 € erhalten haben (Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld I)
- Sie Nebeneinkünfte über 410 € hatten
- Sie mehrere Arbeitgeber gleichzeitig hatten
- Das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert
Auch ohne Pflicht lohnt sich die freiwillige Abgabe: Die durchschnittliche Erstattung liegt bei 1.095 €.
ELSTER — das Online-Finanzamt
ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist das kostenlose Online-Portal der Finanzverwaltung:
- Website: elster.de
- Registrierung: Dauert ca. 2 Wochen (Aktivierungscode per Post)
- Funktionen: Steuererklärung abgeben, Bescheide abrufen, Fristen verwalten
Tipp: Registrieren Sie sich bei ELSTER sofort nach Erhalt der Steuer-ID — dann ist alles bereit, wenn Sie die Erklärung machen.
Fristen
| Situation | Frist |
|---|---|
| Pflichtveranlagung (mit Steuerberater) | 30. Juni des Zweitfolgejahres |
| Pflichtveranlagung (ohne Berater) | 31. Juli des Folgejahres |
| Freiwillige Abgabe | Bis zu 4 Jahre rückwirkend |
Beispiel: Für das Steuerjahr 2025 ist die Frist ohne Berater der 31. Juli 2026.
Steuerklassen für Ausländer
Nach der Anmeldung und Aufnahme einer Arbeit werden Sie einer Steuerklasse zugeordnet:
- Klasse 1: Ledig, geschieden, verwitwet — Standard
- Klasse 3/5: Verheiratet, ein Partner verdient deutlich mehr (3) als der andere (5)
- Klasse 4/4: Verheiratet, beide verdienen ähnlich
- Klasse 6: Zweitjob
Wechsel: Steuerklassenwechsel beantragen Sie beim Finanzamt — seit 2020 mehrfach im Jahr möglich.
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.