Wer bekommt Personalausweis, wer eAT
Den Personalausweis bekommen deutsche Staatsbürger — nach einer Einbürgerung also auch du. Nicht-EU-Bürger haben keinen Personalausweis: ihr Ausweis ist der nationale Reisepass plus der elektronische Aufenthaltstitel (eAT). Deutsche Dokumente beantragst du im Bürgeramt an deiner Meldeadresse, erledige also zuerst die Anmeldung am neuen Wohnort.
Gebühren ab 07.02.2026
| Dokument | Alter | Gebühr |
|---|---|---|
| Personalausweis | ab 24 | 46,00 € (vorher 37,00) |
| Personalausweis | unter 24 | 27,60 € |
| Reisepass (32 Seiten) | ab 24 | 70,00 € |
| Reisepass (32 Seiten) | unter 24 | 37,50 € |
| Reisepass 48 Seiten | ab 24 | 92,00 € |
| Express-Zuschlag | alle | + 32,00 € |
Die Erhöhung ab Februar 2026 betrifft nur den Personalausweis — die Reisepass-Gebühren bleiben unverändert. Beide Dokumente gelten 10 Jahre (unter 24 — 6 Jahre).
Unterlagen und Dauer
Du brauchst ein biometrisches Foto (35 × 45 mm, nicht älter als 6 Monate) und das vorherige Dokument (beim Erstantrag die Geburtsurkunde). Bearbeitungszeit: Personalausweis ca. 3–4 Wochen, Reisepass ca. 3–6 Wochen (Express schneller), das vorläufige Dokument sofort.
eAT-Gebühren für Ausländer
Statt eines Personalausweises bekommst du den eAT (Karte im Scheckkartenformat). Richtwerte: erste Aufenthaltserlaubnis ca. 100 €, Niederlassungserlaubnis 113–147 € (je nach Aufenthaltszweck), Verlängerung ca. 93–96 €. Minderjährige zahlen 50 %. Der eAT hat eine eID-Funktion — aktiviere sie am besten bei der Abholung.