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Geburt anmelden in Deutschland — Standesamt, Fristen und Dokumente

Wie Sie die Geburt Ihres Kindes in Deutschland beim Standesamt anmelden: Fristen, benötigte Unterlagen und Besonderheiten für ausländische Eltern.

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Deutsche Begriffe
Geburtsurkunde Standesamt Geburtsanzeige Vaterschaftsanerkennung Sorgeerklärung Geburtsbescheinigung

Warum muss ich die Geburt anmelden?

Jede Geburt in Deutschland muss innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Geburtsortes) angemeldet werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 18 PStG — Personenstandsgesetz). Ohne Geburtsanmeldung erhält Ihr Kind keine Geburtsurkunde, und ohne Geburtsurkunde können Sie kein Kindergeld beantragen, Ihr Kind nicht bei der Krankenversicherung anmelden und keinen Pass beantragen.

Wer ist zuständig?

  • Wenn das Kind im Krankenhaus oder Geburtshaus geboren wird, leitet die Einrichtung die Geburtsanzeige in der Regel automatisch ans Standesamt weiter.
  • Bei einer Hausgeburt müssen die Eltern die Geburt selbst beim Standesamt anmelden.
  • Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsortes (nicht des Wohnortes!).

Welche Unterlagen brauche ich?

Verheiratete Eltern

  • Geburtsbescheinigung der Klinik (erhalten Sie dort nach der Geburt)
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile
  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Bei ausländischer Eheschließung: Apostille oder Legalisation + beglaubigte Übersetzung

Unverheiratete Eltern

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten:

  • Vaterschaftsanerkennung (kann schon vor der Geburt beim Standesamt oder Jugendamt erklärt werden — empfohlen!)
  • Sorgeerklärung (gemeinsames Sorgerecht für unverheiratete Paare — beim Jugendamt abgeben)
  • Geburtsurkunde der Mutter

Ausländische Eltern — Besonderheiten

Wenn ein oder beide Elternteile nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie zusätzlich:

  • Aufenthaltstitel oder Visum (Kopie genügt oft)
  • Geburtsurkunden beider Elternteile mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche
  • Ggf. eine Ledigkeitsbescheinigung oder Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland
  • Bei manchen Nationalitäten: Namenserklärung (wenn der Familienname nach dem Recht des Herkunftslandes bestimmt wird)

Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Geburt beim Standesamt, welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall benötigen. Das spart Zeit und Stress nach der Geburt.

Ablauf der Geburtsanmeldung

Schritt 1 — Geburtsbescheinigung erhalten

Das Krankenhaus oder die Hebamme stellt Ihnen eine Geburtsbescheinigung aus. Diese enthält Datum, Uhrzeit und Ort der Geburt sowie Angaben zum Kind und zu den Eltern.

Schritt 2 — Standesamt aufsuchen

Gehen Sie innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt zum Standesamt des Geburtsortes. In vielen Krankenhäusern gibt es eine Standesamts-Außenstelle, die Sie direkt vor Ort nutzen können.

Schritt 3 — Geburtsurkunde erhalten

Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus. Sie erhalten in der Regel:

  • 3 Geburtsurkunden (für Elterngeld, Kindergeld, Krankenversicherung)
  • Eine internationale Geburtsurkunde (auf Wunsch, hilfreich für ausländische Behörden)

Die Gebühren betragen ca. 12 € pro Urkunde. Die erste Urkunde für Elterngeld ist kostenlos.

Namensrecht — Welchen Namen bekommt das Kind?

Verheiratete Eltern

Das Kind erhält den Ehenamen (gemeinsamen Familiennamen) der Eltern.

Unverheiratete Eltern

  • Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, erhält das Kind den Nachnamen der Mutter.
  • Bei gemeinsamer Sorge können die Eltern wählen, ob das Kind den Nachnamen der Mutter oder des Vaters erhält.
  • Die Entscheidung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt erklärt werden.

Ausländische Eltern

Wenn beide Eltern die gleiche ausländische Staatsangehörigkeit haben, kann das Namensrecht des Herkunftslandes angewendet werden. In manchen Ländern erhält das Kind z. B. beide Nachnamen. Lassen Sie sich dazu vom Standesamt beraten.

Vaterschaftsanerkennung — Wichtig für unverheiratete Paare

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, gilt rechtlich zunächst nur die Mutter als Elternteil. Der Vater muss die Vaterschaft ausdrücklich anerkennen. Das geht:

  • Beim Standesamt (kostenlos)
  • Beim Jugendamt (kostenlos)
  • Beim Notar (kostenpflichtig)
  • Beim Amtsgericht (im Streitfall)

Empfehlung: Erkennen Sie die Vaterschaft schon vor der Geburt an. So wird der Vater direkt in die Geburtsurkunde eingetragen, und Sie sparen sich einen zusätzlichen Behördengang.

Gemeinsames Sorgerecht

Unverheiratete Eltern können beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgeben, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Ohne Sorgeerklärung hat nur die Mutter das Sorgerecht.

Die Sorgeerklärung:

  • Ist kostenlos beim Jugendamt
  • Kann vor oder nach der Geburt abgegeben werden
  • Muss von beiden Elternteilen persönlich unterschrieben werden
  • Gilt unbefristet

Staatsangehörigkeit des Kindes

Ein in Deutschland geborenes Kind erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn:

  • Mindestens ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist, oder
  • Mindestens ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis oder vergleichbaren Aufenthaltstitel hat (§ 4 Abs. 3 StAG)

Ansonsten erhält das Kind die Staatsangehörigkeit der Eltern. In diesem Fall sollten Sie das Kind beim Konsulat Ihres Herkunftslandes anmelden.

Nach der Geburt — Nächste Schritte

Nach der Geburtsanmeldung sollten Sie folgende Anträge stellen:

Was Wo Frist
Kindergeld Familienkasse der Agentur für Arbeit Rückwirkend max. 6 Monate
Elterngeld Elterngeldstelle (Landesamt) Rückwirkend max. 3 Monate
Krankenversicherung Ihre Krankenkasse Sofort (rückwirkend ab Geburt)
Kinderreisepass Bürgeramt / Rathaus Bei Bedarf
Anmeldung beim Konsulat Konsulat des Herkunftslandes Je nach Land unterschiedlich

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Wenn die Geburt nicht innerhalb von 7 Tagen angemeldet wird, kann das Standesamt ein Bußgeld verhängen. In der Praxis passiert das selten, aber Sie sollten es nicht darauf ankommen lassen. Bei Krankenhausgeburten kümmert sich die Klinik in der Regel um die fristgerechte Meldung.

Kann ich den Vornamen nachträglich ändern?

Den Vornamen können Sie innerhalb eines Monats nach der Geburt noch ändern. Danach ist eine Namensänderung nur in Ausnahmefällen möglich und kostenpflichtig.

Brauche ich einen Dolmetscher?

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, bringen Sie einen Dolmetscher mit oder fragen Sie vorab beim Standesamt nach einem Dolmetscherdienst. Manche Standesämter bieten Beratung in mehreren Sprachen an.


Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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