Darf ich Haustiere in der Mietwohnung halten?
Die Tierhaltung in Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema. Die Grundregel nach dem BGH-Urteil (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 168/12): Ein generelles Verbot aller Haustiere im Mietvertrag ist unwirksam. Allerdings gibt es wichtige Unterschiede:
Kleintiere — immer erlaubt
Kleintiere dürfen Sie ohne Erlaubnis des Vermieters halten:
- Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen
- Fische, Schildkröten
- Wellensittiche, Kanarienvögel
Der Vermieter kann Kleintiere nicht verbieten — unabhängig davon, was im Mietvertrag steht.
Hunde und Katzen — Einzelfallentscheidung
Bei Hunden und Katzen muss der Vermieter im Einzelfall entscheiden:
- Er darf die Haltung nicht pauschal verbieten, aber auch nicht pauschal erlauben müssen.
- Relevante Faktoren: Größe der Wohnung, Rasse des Hundes, Anzahl der Tiere, Lärm, Belästigung der Nachbarn.
- Tipp: Fragen Sie den Vermieter schriftlich vor der Anschaffung. Eine schriftliche Erlaubnis schützt Sie.
Exotische Tiere und Listenhunde
- Giftige Tiere (Schlangen, Spinnen) und Kampfhunde (je nach Bundesland unterschiedlich definiert) darf der Vermieter grundsätzlich verbieten.
- Für Listenhunde (z. B. Pitbull, Staffordshire Terrier) gelten in vielen Bundesländern Haltungsauflagen: Sachkundenachweis, Wesenstest, Leinenpflicht, Maulkorbpflicht.
Hundesteuer — kommunale Pflicht
Wer einen Hund hält, muss ihn beim Ordnungsamt oder der Gemeinde anmelden und Hundesteuer zahlen:
| Stadt (Beispiel) | 1. Hund | 2. Hund | Listenhund |
|---|---|---|---|
| Hamburg | 90 € | 90 € | 600 € |
| Berlin | 120 € | 120 € | 180 € |
| München | 100 € | 100 € | 800 € |
| Köln | 156 € | 156 € | 672 € |
- Die Hundesteuer ist eine jährliche Abgabe.
- Anmeldefrist: meist 2 Wochen nach Anschaffung.
- Nicht-Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld bis 10.000 €).
- Katzen sind in den meisten Städten steuerfrei (Ausnahme: einige ländliche Gemeinden).
Hundehaftpflichtversicherung
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben:
- Pflicht in: Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
- In anderen Bundesländern: Pflicht nur für Listenhunde.
- Kosten: ab ca. 50–80 € pro Jahr.
- Empfehlung: Auch ohne Pflicht abschließen! Ein Hundebiss kann Schmerzensgeld von 10.000 € und mehr kosten.
Tierarztkosten
Rechnen Sie mit regelmäßigen Tierarztkosten:
- Impfungen (jährlich): 50–80 € (Hund), 30–50 € (Katze).
- Kastration/Sterilisation: 200–600 € (Hund), 80–150 € (Katze).
- Notfall-Behandlung: 200–2.000 € (je nach Eingriff).
- Tipp: Eine Tierkrankenversicherung (ab ca. 20–40 €/Monat für Hunde) kann sich bei teuren Rassen lohnen.
Pflichten als Tierhalter
- Leinenpflicht in vielen Innenstädten und Parks (je nach Stadt unterschiedlich).
- Hundekot entfernen — Bußgeld bei Verstoß: 35–150 €.
- Ruhezeiten beachten — ständiges Bellen kann zu Beschwerden und im schlimmsten Fall zur Kündigung führen.
- Hunde-Haftpflicht und Hundesteuer — beides anmelden!
- Chip-Pflicht (Mikrochip) — in vielen Bundesländern vorgeschrieben, bei Reisen innerhalb der EU Pflicht (EU-Heimtierausweis).
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.