Wann du die Kaution zurückbekommst
Nach Mietende hast du Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution (höchstens 3 Nettokaltmieten — zur Einzahlung siehe den Artikel Kaution). Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht, doch die Rechtsprechung erlaubt einen Prüfungszeitraum von 3–6 Monaten, wobei rund 6 Monate ohne besondere Gründe die Obergrenze sind.
Einbehalt und Nebenkostenabrechnung
Der Vermieter darf die Kaution für belegte Ansprüche einbehalten (Mietrückstand, Schäden über normale Abnutzung). Steht die jährliche Nebenkostenabrechnung noch aus, darf er einen angemessenen Teil zurückbehalten — meist 3–4 Monatsvorauszahlungen — bis abgerechnet ist; dann reicht die Frist bis zu 12 Monate. Die Bedingungen des Einbehalts ergeben sich aus deinem Mietvertrag; die Höhe der Vorauszahlungen erklärt der Artikel zu den Nebenkosten, prüf sie also genau.
Zinsen und Verjährung
Nach § 551 BGB muss der Vermieter die Kaution verzinsen, und die Zinsen stehen dir zu und werden mit der Rückzahlung ausgezahlt. Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren (ab Ende des Jahres, in dem er fällig wird). Nach dem Auszug kümmere dich um die Ummeldung, damit Geld und Post an die richtige Adresse gehen.