Kaution — die Mietkaution in Deutschland
Die Kaution ist eine Sicherheit, die der Vermieter für mögliche Schäden oder Mietrückstände verlangen darf. Geregelt ist sie in § 551 BGB — und die Regeln sind mieterfreundlich. Da die Kaution oft die größte Einmalausgabe beim Einzug ist, lohnt es sich, sie zu kennen.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten (Kaltmiete — ohne Nebenkosten). Mehr darf der Vermieter nicht verlangen.
- Kaltmiete 800 € → max. Kaution 2.400 €
- Kaltmiete 600 € → max. Kaution 1.800 €
Sie dürfen in drei Raten zahlen
Das Gesetz (§ 551 Abs. 2 BGB) gibt Ihnen das Recht, die Kaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden anderen in den Folgemonaten. Eine Klausel im Mietvertrag, die Ratenzahlung ausschließt, ist unwirksam — auch wenn Sie sie unterschreiben.
Formen der Kaution
- Barkaution — Einzahlung auf ein separates Kautionskonto (siehe unten).
- Mietkautionsbürgschaft (Bank oder Versicherung) — Sie binden kein Bargeld, zahlen aber einen jährlichen Beitrag (ca. 5 % der Kautionssumme) auf Dauer.
- Verpfändetes Mietkautionssparbuch — Sie eröffnen ein Sparbuch und verpfänden es an den Vermieter.
- Elternbürgschaft — Bürgschaft der Eltern.
Wo die Kaution landet
Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution auf einem separaten Konto (Kautionskonto) getrennt von seinem Vermögen und verzinst anzulegen. Die Zinsen (Kautionszinsen) stehen Ihnen zu. So fällt die Kaution bei einer Insolvenz des Vermieters nicht in die Insolvenzmasse.
Übergabeprotokoll — Ihr Beweis
Erstellen Sie bei Einzug und Auszug ein Wohnungsübergabeprotokoll: Zustand der Wohnung, Mängel, Zählerstände. Machen Sie Fotos. Das ist der entscheidende Beweis, falls der Vermieter angebliche Schäden von der Kaution abziehen will.
Wann Sie die Kaution zurückbekommen
- Nach Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung.
- Üblich sind 3–6 Monate; der Vermieter darf einen angemessenen Teil bis zur jährlichen Nebenkostenabrechnung einbehalten.
- Abzüge nur für nachgewiesene Schäden über die vertragsgemäße Abnutzung hinaus. Normale Gebrauchsspuren sind nicht abziehbar.
Einzelheiten zur Rückzahlung: Rückzahlung der Kaution.
Häufige Fehler — Vorsicht
- Zahlen Sie die Kaution nie vor Besichtigung der Wohnung und Unterzeichnung des Mietvertrags — ein klassisches Betrugsmuster bei der Wohnungssuche.
- Lassen Sie sich die Zahlung immer quittieren.
- Zahlt der Vermieter nicht zurück: schriftlich mit Frist mahnen, dann Mieterverein/Mieterbund oder Gericht (Mahnverfahren).