Warum muss das Auto angemeldet werden?
In Deutschland muss jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnimmt, bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet sein. Ohne Zulassung dürfen Sie weder fahren noch auf öffentlichen Straßen parken.
Welche Zulassungsarten gibt es?
| Art | Wann? |
|---|---|
| Neuzulassung | Neuwagen, erstmals in Deutschland zugelassen |
| Umschreibung | Gebrauchtwagen, Halterwechsel |
| Wiederzulassung | Auto war abgemeldet, soll wieder angemeldet werden |
| Umzug/Umkennzeichnung | Sie ziehen in einen anderen Zulassungsbezirk (optional seit 2015) |
Benötigte Unterlagen
Für alle Zulassungen
- Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) — von Ihrer Kfz-Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (Bankverbindung)
- Gültiger HU-Nachweis (Hauptuntersuchung / TÜV) — bei Gebrauchtwagen
Für Gebrauchtwagen (Umschreibung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) — vom Vorbesitzer
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) — vom Vorbesitzer
- Alte Kennzeichen (wenn neue gewünscht)
- Kaufvertrag (empfohlen, nicht immer Pflicht)
Für Neuwagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (vom Händler)
- COC-Papier (Certificate of Conformity) — bei EU-Importen
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Kfz-Versicherung abschließen
Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, brauchen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung:
- Online vergleichen (Check24, Verivox, HUK24)
- Vertrag abschließen
- eVB-Nummer erhalten (7-stellig, per E-Mail/SMS)
2. Termin bei der Zulassungsstelle
- In den meisten Städten brauchen Sie einen Termin (online buchen!)
- In kleineren Städten manchmal auch ohne Termin möglich
- Wartezeiten in Großstädten: 1–4 Wochen für einen Termin
3. Bei der Zulassungsstelle
- Alle Unterlagen vorlegen
- Kfz-Steuer: SEPA-Mandat unterschreiben
- Kennzeichen erhalten — entweder bestehende behalten oder neue wählen
- Wunschkennzeichen möglich (z. B. HH-AB 1234) — online reservieren, Aufpreis ca. 10–13 €
- Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein) erhalten
- Plaketten auf die Kennzeichen kleben lassen
4. Kennzeichen prägen lassen
- Schilder-Shops befinden sich oft direkt neben der Zulassungsstelle
- Kosten: ca. 20–35 € für ein Paar
- Online-Bestellung ist oft günstiger (ab ca. 15 €)
5. HU-Plakette und Stempel
- Die HU-Plakette (TÜV) wird auf das hintere Kennzeichen geklebt
- Die Zulassungsplakette wird auf beide Kennzeichen geklebt
Kosten der Kfz-Zulassung
| Position | Kosten |
|---|---|
| Zulassung (Umschreibung) | ca. 30 € |
| Neuzulassung | ca. 30 € |
| Wunschkennzeichen | ca. 10–13 € |
| Kennzeichen-Schilder (Paar) | ca. 20–35 € |
| Wunschkennzeichen reservieren (online) | ca. 2,60 € |
| Gesamt (typisch) | ca. 60–80 € |
Hinzu kommen: Kfz-Steuer (abhängig von Hubraum/CO₂) und Versicherungsbeitrag.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird vom Zoll eingezogen (nicht vom Finanzamt):
| Fahrzeugtyp | Berechnung |
|---|---|
| Benziner | Hubraum + CO₂-Ausstoß |
| Diesel | Hubraum (höherer Satz) + CO₂-Ausstoß |
| Elektroauto | Steuerfrei bis 2030 (bei Erstzulassung bis 31.12.2025) |
Beispiel: Benziner, 1.400 ccm, 130 g CO₂/km → ca. 120–180 €/Jahr
Online-Zulassung (i-Kfz)
Seit 2023 können Sie Fahrzeuge auch online zulassen:
- Voraussetzung: Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
- Möglich für: Neuzulassung, Umschreibung, Abmeldung, Wiederzulassung
- Portal: je nach Bundesland/Stadt verschieden (z. B. berlin.de, hamburg.de)
- Vorteil: Kein Termin bei der Zulassungsstelle nötig
- Nachteil: Technisch noch nicht überall reibungslos
Wichtig für Ausländer
Führerschein
- EU-Führerschein: In Deutschland unbefristet gültig
- Nicht-EU-Führerschein: Nur 6 Monate nach Einreise gültig, dann Umschreibung nötig (oft mit Prüfung)
- Internationaler Führerschein: In Kombination mit dem Originalführerschein ebenfalls 6 Monate
Auto aus dem Ausland mitbringen
Wenn Sie Ihr Auto aus dem Ausland mitbringen:
- EU-Fahrzeug: Relativ einfach — COC-Papier, ggf. Umrüstung (z. B. Scheinwerfer)
- Nicht-EU-Fahrzeug: Aufwändiger — Einzelabnahme beim TÜV/DEKRA nötig (Kosten: 300–1.000 €)
- Zoll: Bei Import aus Nicht-EU: 10 % Zoll + 19 % Einfuhrumsatzsteuer
- Frist: Sie müssen das Fahrzeug innerhalb von 1 Monat nach Einreug ummelden
Fahrzeug abmelden
Wenn Sie Deutschland verlassen oder das Auto verkaufen:
- Zulassungsstelle aufsuchen (persönlich oder online)
- Kennzeichen und Fahrzeugschein mitbringen
- Versicherung und Kfz-Steuer werden anteilig erstattet
- Wichtig: Melden Sie das Auto vor dem Verkauf nicht ab — der Käufer braucht die Zulassung für die Umschreibung
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.