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Kindergarten- und Kita-Kosten — Was Sie zahlen und wie Sie sparen

Was die Kita-Betreuung in Deutschland kostet, welche Zuschüsse es gibt und in welchen Bundesländern der Kindergarten kostenlos ist.

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Deutsche Begriffe
Kindergarten Kita Kindertagesstätte Kitabeiträge Kita-Gutschein Betreuungskosten

Was kostet die Kita in Deutschland?

Die Kosten für eine Kindertagesstätte (Kita) oder einen Kindergarten variieren enorm — von kostenlos bis über 800 €/Monat, je nach Bundesland, Stadt, Einkommen und Betreuungsumfang.

Die Kita-Betreuung ist in Deutschland kein einheitliches System — jedes Bundesland und jede Kommune hat eigene Regeln für die Beiträge.

Kostenloser Kindergarten — wo?

Einige Bundesländer haben die Kita-Beiträge ganz oder teilweise abgeschafft:

Bundesland Regelung
Berlin Komplett kostenfrei (seit 2018)
Hamburg Grundbetreuung (5h) kostenfrei
Mecklenburg-Vorpommern Komplett kostenfrei (seit 2020)
Niedersachsen Kindergarten (3–6 Jahre) kostenfrei
Rheinland-Pfalz Ab 2 Jahren kostenfrei
Hessen 6 Stunden/Tag kostenfrei (ab 3 Jahren)
Thüringen Letztes Kita-Jahr kostenfrei
Bremen Grundbetreuung kostenfrei
NRW Letztes Kita-Jahr kostenfrei
Bayern 100 €/Monat Zuschuss (ab 3 Jahren)

Achtung: „Kostenfrei" bedeutet oft nur den Betreuungsbeitrag. Essengeld (60–100 €/Monat) und Material (5–20 €/Monat) kommen meist extra.

Typische Kita-Beiträge

Wo Beiträge anfallen, richten sie sich oft nach dem Einkommen der Eltern:

Beispiel: Hamburg (über Grundbetreuung hinaus)

Familieneinkommen (brutto) Kita-Beitrag (8h/Tag)
Bis 25.000 €/Jahr 0 €
30.000 €/Jahr ca. 60 €/Monat
40.000 €/Jahr ca. 120 €/Monat
60.000 €/Jahr ca. 250 €/Monat
80.000 €/Jahr ca. 380 €/Monat

Beispiel: München (städtische Kita)

Betreuungszeit Beitrag/Monat
4–5 Stunden 104 €
6–7 Stunden 149 €
8–9 Stunden 199 €
9+ Stunden 249 €

Beispiel: NRW (einkommensabhängig, Köln)

Familieneinkommen (brutto) Kita-Beitrag (45h/Woche)
Bis 25.000 €/Jahr 0 €
25.001–37.000 € 58 €/Monat
37.001–50.000 € 112 €/Monat
50.001–62.000 € 188 €/Monat
62.001–75.000 € 254 €/Monat
Über 75.000 € 390 €/Monat

Zusätzliche Kosten

Neben dem Betreuungsbeitrag fallen oft weitere Kosten an:

Posten Kosten (ca.)
Essengeld (Mittagessen + Snacks) 50–100 €/Monat
Getränkegeld 5–10 €/Monat
Bastelmaterial / Spielgeld 5–20 €/Monat
Ausflüge 5–20 €/Ausflug
Windeln (falls von der Kita gestellt) 10–20 €/Monat
Wechselkleidung, Gummistiefel einmalig 30–50 €

Typische Gesamtkosten (mit Beitrag): 200–500 €/Monat (ohne: 60–120 €/Monat nur für Essen und Material)

Zuschüsse und Ermäßigungen

1. Wirtschaftliche Jugendhilfe (Jugendamt)

Wenn Sie sich die Kita-Beiträge nicht leisten können, übernimmt das Jugendamt die Kosten (§ 90 SGB VIII):

  • Antrag beim Jugendamt Ihrer Stadt
  • Einkommensprüfung
  • Bei Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag — meistens vollständige Übernahme
  • Auch das Essengeld kann übernommen werden

2. Geschwisterermäßigung

In den meisten Städten zahlen Sie für das zweite Kind weniger oder gar nichts:

  • 1. Kind: voller Beitrag
  • 2. Kind: 50 % Ermäßigung oder kostenlos
  • 3. Kind und weitere: meistens kostenlos

3. Bildung und Teilhabe (BuT)

Wenn Sie Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten:

  • Mittagessen in der Kita: kostenlos
  • Ausflüge: werden übernommen

4. Steuerliche Absetzbarkeit

Kita-Kosten sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar:

  • Zwei Drittel der Kosten, maximal 4.000 € pro Kind und Jahr
  • Gilt für Kinder unter 14 Jahren
  • Angabe in der Steuererklärung (Anlage Kind)

Kita-Gutschein — wie funktioniert er?

In einigen Bundesländern (Hamburg, Berlin) gibt es den Kita-Gutschein:

  1. Sie beantragen den Gutschein beim Jugendamt
  2. Der Gutschein bestätigt Ihren Betreuungsanspruch (Stunden pro Tag)
  3. Sie suchen eine Kita und geben den Gutschein dort ab
  4. Die Kita rechnet direkt mit der Stadt ab
  5. Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil (Elternbeitrag + Essen)

Vorteile

  • Freie Kita-Wahl — Sie sind nicht an eine bestimmte Kita gebunden
  • Transparente Kosten — Ihr Beitrag steht auf dem Gutschein
  • Einfache Abwicklung — keine Privatrechnung, kein Vorauszahlen

Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz

Seit 2013 hat jedes Kind ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz (§ 24 SGB VIII). In der Praxis gibt es jedoch nicht genug Plätze — besonders in Großstädten.

Was tun, wenn kein Platz frei ist?

  1. Früh anmelden — manche Städte erfordern die Anmeldung 1 Jahr vor dem gewünschten Beginn
  2. Mehrere Kitas anfragen — nicht nur die Wunschkita
  3. Tagesmutter/Tagesvater — Alternative zur Kita, oft flexibler und schneller verfügbar
  4. Jugendamt kontaktieren — das Amt muss Ihnen einen Platz vermitteln
  5. Klage möglich — bei Nicht-Erfüllung des Rechtsanspruchs können Sie klagen (Schadensersatz für private Betreuungskosten)

Kita-Arten

Art Träger Besonderheiten
Städtische Kita Stadt/Kommune Oft günstig, einkommensabhängig
Kirchliche Kita Evangelische/Katholische Kirche Religiöse Erziehung, oft günstig
Freier Träger AWO, DRK, Caritas, Diakonie Unterschiedliche Konzepte
Elterninitiative Elternverein Kleine Gruppen, Elternmitarbeit nötig
Private Kita Unternehmen Oft teurer (300–800 €), mehr Flexibilität
Waldkindergarten Verschiedene Draußen bei jedem Wetter
Montessori-Kita Verschiedene Freies Lernen, Selbstständigkeit

Tipps für ausländische Eltern

  1. Rechtsanspruch kennen — ab 1 Jahr hat Ihr Kind einen Anspruch auf Betreuung
  2. Früh anmelden — in Großstädten mindestens 6–12 Monate vorher
  3. Kosten prüfen — fragen Sie nach Ermäßigungen und Geschwisterrabatt
  4. Jugendamt fragen — bei finanziellen Schwierigkeiten übernimmt das Amt die Kosten
  5. Eingewöhnung — die ersten 2–4 Wochen begleiten Sie Ihr Kind in der Kita (Berliner Modell)
  6. Kita als Sprachförderung — die Kita ist der beste Ort für Ihr Kind, Deutsch zu lernen!

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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