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Kündigung — Fristen, Abfindung und Arbeitszeugnis

Gesetzliche Kündigungsfristen, Anspruch auf Abfindung und Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

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Deutsche Begriffe
Kündigung Kündigungsfrist Abfindung Arbeitszeugnis Aufhebungsvertrag Kündigungsschutzklage

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Eine Kündigung in Deutschland unterliegt strengen Regeln. Ob Sie selbst kündigen oder gekündigt werden — kennen Sie Ihre Rechte.

Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB)

Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für den Arbeitgeber steigt die Frist mit der Betriebszugehörigkeit:

Betriebszugehörigkeit Kündigungsfrist
0–2 Jahre 4 Wochen
2 Jahre 1 Monat zum Monatsende
5 Jahre 2 Monate zum Monatsende
8 Jahre 3 Monate zum Monatsende
10 Jahre 4 Monate zum Monatsende
12 Jahre 5 Monate zum Monatsende
15 Jahre 6 Monate zum Monatsende
20 Jahre 7 Monate zum Monatsende

Formvorschrift

  • Kündigung muss schriftlich erfolgen (mit Unterschrift auf Papier)
  • E-Mail, SMS oder mündliche Kündigung sind unwirksam
  • Das Datum des Zugangs zählt, nicht das Datum auf dem Brief

Abfindung

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Aber in der Praxis:
- Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber bietet häufig 0,5–1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- Kündigungsschutzklage: Wird oft mit einem Vergleich (= Abfindung) beendet
- Sozialplan: Bei Massenentlassungen regelt der Betriebsrat Abfindungen

Arbeitszeugnis

Nach jeder Kündigung haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis:
- Muss wohlwollend formuliert sein
- Enthält: Tätigkeitsbeschreibung, Leistung, Sozialverhalten
- Geheimcodes: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = Note 1, „zu unserer Zufriedenheit" = Note 4
- Frist: Fordern Sie es sofort an — Verjährung nach 3 Jahren

Kündigungsschutzklage

Wenn Sie die Kündigung für ungerechtfertigt halten:
- Frist: Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht
- Kosten: In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten
- Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe (bei geringem Einkommen) nutzen

Selbst kündigen

  • Kündigungsfrist einhalten (im Arbeitsvertrag nachschauen!)
  • Achtung: Bei Eigenkündigung droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (12 Wochen)
  • Neuen Job vorher suchen, wenn möglich

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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