Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Eine Kündigung in Deutschland unterliegt strengen Regeln. Ob Sie selbst kündigen oder gekündigt werden — kennen Sie Ihre Rechte.
Gesetzliche Kündigungsfristen (§ 622 BGB)
Die Grundkündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Für den Arbeitgeber steigt die Frist mit der Betriebszugehörigkeit:
| Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist |
|---|---|
| 0–2 Jahre | 4 Wochen |
| 2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
| 5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
| 8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
| 10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
| 12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
| 15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
| 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Formvorschrift
- Kündigung muss schriftlich erfolgen (mit Unterschrift auf Papier)
- E-Mail, SMS oder mündliche Kündigung sind unwirksam
- Das Datum des Zugangs zählt, nicht das Datum auf dem Brief
Abfindung
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Aber in der Praxis:
- Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber bietet häufig 0,5–1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
- Kündigungsschutzklage: Wird oft mit einem Vergleich (= Abfindung) beendet
- Sozialplan: Bei Massenentlassungen regelt der Betriebsrat Abfindungen
Arbeitszeugnis
Nach jeder Kündigung haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis:
- Muss wohlwollend formuliert sein
- Enthält: Tätigkeitsbeschreibung, Leistung, Sozialverhalten
- Geheimcodes: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" = Note 1, „zu unserer Zufriedenheit" = Note 4
- Frist: Fordern Sie es sofort an — Verjährung nach 3 Jahren
Kündigungsschutzklage
Wenn Sie die Kündigung für ungerechtfertigt halten:
- Frist: Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht
- Kosten: In der 1. Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten
- Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe (bei geringem Einkommen) nutzen
Selbst kündigen
- Kündigungsfrist einhalten (im Arbeitsvertrag nachschauen!)
- Achtung: Bei Eigenkündigung droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (12 Wochen)
- Neuen Job vorher suchen, wenn möglich
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.