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Mietkaution — Höhe, Kautionskonto und Rückzahlung

Mietkaution: maximal 3 Kaltmieten, Ratenzahlung, Kautionskonto und Rückzahlung innerhalb von 6 Monaten.

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Deutsche Begriffe
Mietkaution Kaltmiete Kautionskonto Mietkautionsbürgschaft Rückzahlung

Was ist die Mietkaution?

Die Mietkaution (Kaution) ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter dem Vermieter beim Einzug zahlt. Sie dient als Absicherung für:

  • Mietschulden
  • Schäden an der Wohnung
  • Offene Nebenkostennachzahlungen

Gesetzliche Regeln (§ 551 BGB)

Höchstbetrag

Die Kaution darf maximal 3 Netto-Kaltmieten betragen — ohne Nebenkosten.

Beispiel: Kaltmiete 700 € → maximale Kaution: 2.100 €

Ratenzahlung

Sie haben das Recht, die Kaution in 3 gleichen Monatsraten zu zahlen:
- 1. Rate: bei Beginn des Mietverhältnisses
- 2. Rate: mit der zweiten Monatsmiete
- 3. Rate: mit der dritten Monatsmiete

Der Vermieter darf die Ratenzahlung nicht verweigern — das ist gesetzlich garantiert.

Kautionskonto

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen:

  • Sparkonto oder Treuhandkonto auf den Namen des Mieters
  • Die Zinsen gehören dem Mieter
  • Der Vermieter darf die Kaution nicht für eigene Zwecke verwenden

Tipp: Fragen Sie den Vermieter nach dem Nachweis des Kautionskontos.

Alternativen zur Barkaution

Alternative Wie funktioniert es? Kosten
Mietkautionsbürgschaft Bank oder Versicherung bürgt 3–5 % pro Jahr
Bankbürgschaft Ihre Bank stellt eine Bürgschaft aus ca. 50–100 €/Jahr
Mietkautionssparbuch Sparbuch wird an den Vermieter verpfändet Kostenlos (nur Zinsen)

Rückzahlung der Kaution

Wann wird die Kaution zurückgezahlt?

  • Der Vermieter hat eine angemessene Prüfungsfrist — in der Regel 3–6 Monate nach Auszug
  • Für die letzte Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter einen Teil bis zu 12 Monate einbehalten
  • Ohne Grund darf der Vermieter die Kaution nicht einbehalten

Abzüge — was ist erlaubt?

  • Mietschulden — offene Mietzahlungen
  • Schäden — über normale Abnutzung hinaus (z. B. Löcher in Türen, Brandflecken)
  • Offene Nebenkosten — geschätzte Nachzahlung

Nicht erlaubt:

  • Abzug für normale Abnutzung (vergilbte Wände, abgelaufener Teppich)
  • Abzug für Schönheitsreparaturen, wenn die Klausel im Mietvertrag unwirksam ist

Tipps

  • Übergabeprotokoll beim Einzug und Auszug anfertigen (mit Fotos!)
  • Kautionsquittung verlangen — schriftlicher Nachweis der Zahlung
  • Nach Auszug: schriftlich zur Rückzahlung auffordern (mit Fristsetzung)

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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