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Minijob und Midijob — Alles über geringfügige Beschäftigung

Minijob (bis 603 €) und Midijob (bis 2.000 €): Verdienstgrenzen, Abgaben und Rechte für Arbeitnehmer in Deutschland. Stand: März 2026.

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Deutsche Begriffe
Minijob Midijob geringfügige Beschäftigung Übergangsbereich Verdienstgrenze

Minijob und Midijob — Alles über geringfügige Beschäftigung

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn du regelmäßig höchstens 603 € pro Monat verdienst (Jahresgrenze: 7.236 €). Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 13,90 € × 10 Stunden × 52 Wochen ÷ 12 Monate.

Vorteile:

  • Kein Lohnsteuerabzug (Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben)
  • Du behältst das volle Gehalt (brutto = netto)
  • Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz — wie bei jedem anderen Job

Nachteile:

  • Keine eigene Krankenversicherung — du musst anderweitig versichert sein (Familienversicherung, Hauptjob, freiwillig)
  • Minimale Rentenansprüche (Eigenanteil: 3,6 % vom Verdienst — Opt-out möglich)

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob liegt im Übergangsbereich zwischen 603,01 € und 2.000 € pro Monat:
- Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer
- Voller Sozialversicherungsschutz (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung)
- Die Beiträge steigen gleitend mit dem Verdienst

Vergleich auf einen Blick

Minijob Midijob Regulärer Job
Verdienst bis 603 € 603–2.000 € ab 2.000 €
Steuern keine/pauschal normal normal
Sozialabgaben AN 0 % (+ optional 3,6 % Rente) reduziert voll (~20 %)
Krankenversicherung nein ja ja
Rentenansprüche minimal ja (reduziert) ja (voll)

Wichtige Regeln

  • Mindestlohn gilt: Auch im Minijob bekommst du mindestens 13,90 €/Stunde
  • Mehrere Minijobs: Nur ein Minijob neben einem Hauptjob ist abgabenfrei. Zwei Minijobs ohne Hauptjob werden zusammengerechnet!
  • Arbeitsvertrag: Auch Minijobber haben Anspruch auf einen schriftlichen Vertrag
  • Kündigung: Es gelten die gleichen Kündigungsfristen wie bei Vollzeitjobs

Tipps für Ausländer

  • EU-Bürger: Minijob ohne Einschränkungen möglich
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel muss Erwerbstätigkeit erlauben
  • Studierende: max. 120 volle oder 240 halbe Tage/Jahr (Werkstudent) oder Minijob
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