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BuT — Bildung und Teilhabe: Lernförderung, Schulbedarf & Sport

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Lernförderung, 195 € Schulbedarf, Mittagessen, 15 € monatlich für Sport und Kultur.

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Deutsche Begriffe
Bildung und Teilhabe BuT Lernförderung Schulbedarf Mittagessen Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien. Ziel: Kein Kind soll wegen Geldmangel bei Bildung und Freizeit benachteiligt werden.

Wer hat Anspruch?

Kinder und Jugendliche unter 25 (unter 18 für Teilhabe), deren Familien eine dieser Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungen

Die 7 Leistungen im Überblick

1. Schulbedarf — 195 € pro Jahr

Für Hefte, Stifte, Schulranzen und Schulmaterial:
- 130 € zum 1. August (Schuljahresbeginn)
- 65 € zum 1. Februar (2. Halbjahr)
- Wird bei Bürgergeld und Sozialhilfe automatisch ausgezahlt

2. Lernförderung (Nachhilfe)

Wenn die schulischen Leistungen nicht ausreichen und die Schule bestätigt, dass Nachhilfe nötig ist:
- Kosten für Nachhilfeunterricht werden vollständig übernommen
- Auch in kleinen Gruppen oder als Einzelnachhilfe
- Antrag beim Jobcenter/Sozialamt mit Schulbestätigung

3. Mittagessen in Schule, Kita oder Hort

  • Die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen werden vollständig übernommen
  • Kein Eigenanteil mehr (seit 2023 entfallen)
  • Gilt in Schulen, Kindertagesstätten und Horten

4. Teilhabe an Sport, Kultur & Freizeit — 15 €/Monat

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
- 15 € monatlich für Vereinsbeiträge (Fußball, Schwimmen, Musikschule, etc.)
- Auch für Ferienfreizeiten oder Ausrüstung
- Wird direkt an den Verein/Anbieter gezahlt oder als Gutschein

5. Schülerbeförderung

Kosten für den Schulweg, die nicht von anderer Stelle übernommen werden (z. B. Monatsfahrkarte).

6. Mehrtägige Klassenfahrten

  • Die tatsächlichen Kosten für Klassenfahrten werden vollständig bezahlt
  • Auch Kosten für Kita-Ausflüge

7. Eintägige Ausflüge

Kosten für Schulausflüge und Kita-Ausflüge (Eintritte, Fahrtkosten).

Antrag stellen — wo und wie?

  • Bürgergeld-Empfänger: Antrag beim Jobcenter
  • Sozialhilfe/Asyl: Antrag beim Sozialamt
  • Wohngeld/Kinderzuschlag: Antrag beim Rathaus/Bürgeramt oder Sozialamt der Stadt

Formulare gibt es im Bürgerbüro, beim Jobcenter oder als Download auf der Website Ihrer Stadt. Viele Leistungen können rückwirkend beantragt werden.

Tipps

  • Fragen Sie die Schulsozialarbeiter — die helfen beim Ausfüllen der Anträge
  • In vielen Städten gibt es zentrale BuT-Stellen speziell für Beratung
  • Anspruch besteht auch für Kinder mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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