Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen — für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können (z. B. bei schwerer Krankheit, Unfall, Bewusstlosigkeit, Demenz).
Seit 2009 ist die Patientenverfügung gesetzlich geregelt (§ 1827 BGB) und für Ärzte und Betreuer verbindlich.
Warum ist sie wichtig?
Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und Betreuer über Ihre Behandlung — und das nicht immer so, wie Sie es sich wünschen würden. Typische Konfliktsituationen:
- Lebensverlängernde Maßnahmen — Beatmungsgeräte, künstliche Ernährung
- Wiederbelebung — nach Herzstillstand
- Intensivmedizin — bei schwerer Krankheit ohne Aussicht auf Besserung
- Organtransplantation — Organspende nach dem Tod
Welche Vorsorgemaßnahmen gibt es?
Es gibt drei wichtige Dokumente, die zusammengehören:
1. Patientenverfügung
- Regelt medizinische Maßnahmen (Behandlungswünsche und -ablehnungen)
- Gilt nur, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können
- Muss schriftlich sein (handschriftlich oder gedruckt + Unterschrift)
- Kein Notar nötig — aber ärztliche Beratung empfohlen
2. Vorsorgevollmacht
- Bestimmt eine Vertrauensperson, die für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können
- Gilt für: Gesundheit, Finanzen, Behörden, Wohnung
- Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer — das kann ein Fremder sein!
- Empfehlung: notarielle Beglaubigung (für Immobilien- und Bankgeschäfte oft nötig)
3. Betreuungsverfügung
- Legt fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls kein Bevollmächtigter vorhanden ist
- Sie können auch festlegen, wen Sie als Betreuer nicht wollen
Was sollte in der Patientenverfügung stehen?
Medizinische Situationen
Beschreiben Sie konkret, für welche Situationen Ihre Verfügung gelten soll:
- Endstadium einer unheilbaren Krankheit (z. B. Krebs im Endstadium)
- Dauerhafter Verlust der Entscheidungsfähigkeit (z. B. fortgeschrittene Demenz, Wachkoma)
- Akuter medizinischer Notfall (z. B. Herzstillstand, schwerer Unfall)
- Gehirnschädigung mit dauerhafter Bewusstlosigkeit
Behandlungswünsche
Für jede Situation legen Sie fest, ob Sie folgende Maßnahmen wünschen oder ablehnen:
| Maßnahme | Beispiel |
|---|---|
| Wiederbelebung | Herzdruckmassage, Defibrillation |
| Künstliche Beatmung | Beatmungsgerät auf Intensivstation |
| Künstliche Ernährung | Magensonde, Infusionen |
| Dialyse | Künstliche Nierenwäsche |
| Antibiotika | Bei Lungenentzündung im Endstadium |
| Bluttransfusion | Bei schwerem Blutverlust |
| Schmerzbehandlung | Auch wenn sie das Leben verkürzen könnte (Palliativmedizin) |
| Organspende | Nach Feststellung des Hirntods |
Wertvorstellungen
Beschreiben Sie Ihre persönlichen Werte, damit Ärzte und Betreuer Ihre Wünsche besser verstehen:
- Was bedeutet Lebensqualität für Sie?
- Ab wann ist ein Leben für Sie nicht mehr lebenswert?
- Welche Rolle spielen religiöse oder kulturelle Überzeugungen?
- Haben Sie Angst vor bestimmten Maßnahmen?
Wie erstelle ich eine Patientenverfügung?
Schritt 1 — Informieren
- Bundesministerium der Justiz (bmj.de) — kostenlose Broschüre und Textbausteine
- Verbraucherzentrale — Ratgeber und Formulare
- Ärztliche Beratung — Ihr Hausarzt kann die medizinischen Aspekte erklären
Schritt 2 — Verfassen
- Nutzen Sie Textbausteine (BMJ-Broschüre) oder lassen Sie sich beraten
- Formulieren Sie konkret (nicht: „Ich will keine sinnlose Behandlung")
- Beschreiben Sie Situationen und die gewünschten/abgelehnten Maßnahmen
Schritt 3 — Unterschreiben
- Datum und Unterschrift sind Pflicht
- Keine notarielle Beglaubigung nötig (aber möglich)
- Ärztliche Gegenzeichnung empfohlen (bestätigt Einwilligungsfähigkeit)
Schritt 4 — Aufbewahren und mitteilen
- Original zu Hause aufbewahren (leicht auffindbar!)
- Kopien an: Bevollmächtigten, Hausarzt, nahestehende Personen
- Hinweiskärtchen im Geldbeutel tragen (wo die Verfügung liegt)
- Zentrales Vorsorgeregister — Registrierung bei der Bundesnotarkammer (zvr-online.de, Gebühr: 13–20 €) — Betreuungsgerichte und Krankenhäuser können dort nachschauen
Schritt 5 — Regelmäßig aktualisieren
- Überprüfen Sie die Verfügung alle 2–3 Jahre
- Neue Unterschrift mit Datum — bestätigt, dass Sie bei Ihren Wünschen bleiben
- Bei Änderung der Lebensumstände (z. B. schwere Erkrankung, Scheidung) anpassen
Kosten
| Leistung | Kosten |
|---|---|
| Patientenverfügung selbst erstellen | kostenlos (BMJ-Textbausteine) |
| Ärztliche Beratung | 0–50 € (viele Ärzte beraten kostenlos) |
| Notarielle Beglaubigung | 60–100 € |
| Vorsorgeregister (online) | 13–20 € (einmalig) |
| Verbraucherzentrale (Beratung + Formular) | 10–30 € |
Gültigkeit
- Kein Ablaufdatum — die Verfügung gilt, bis Sie sie widerrufen
- Jederzeit widerrufbar — mündlich oder schriftlich, auch formlos
- Minderjährige können keine wirksame Patientenverfügung erstellen (erst ab 18 Jahren)
- Regelmäßige Bestätigung (neue Unterschrift + Datum) stärkt die Verbindlichkeit
Besonderheiten für Ausländer
Gilt die Patientenverfügung im Ausland?
- Eine deutsche Patientenverfügung gilt grundsätzlich nur in Deutschland
- In EU-Ländern wird sie oft anerkannt, aber nicht garantiert
- Empfehlung: Erstellen Sie eine zweisprachige Version (Deutsch + Ihre Muttersprache)
Religiöse und kulturelle Aspekte
- Islam: Lebenserhaltende Maßnahmen werden oft befürwortet, Organspende ist umstritten
- Christentum: Selbstbestimmung bei Behandlungsende wird akzeptiert
- Judentum: Lebenserhaltung hat hohen Stellenwert
- Buddhismus/Hinduismus: Verschiedene Ansichten zu Sterbehilfe
Wichtig: Die Patientenverfügung respektiert Ihre persönliche Entscheidung — unabhängig von religiösen Vorschriften.
Tipps
- Jetzt erstellen — nicht erst bei Krankheit, ein Unfall kann jeden treffen
- Vorsorgevollmacht nicht vergessen — ist mindestens genauso wichtig wie die Patientenverfügung
- Vertrauensperson einbeziehen — besprechen Sie Ihre Wünsche offen
- Hausarzt beraten lassen — medizinische Formulierungen klären
- Hinweiskärtchen — im Geldbeutel tragen, damit im Notfall alles gefunden wird
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.