Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag (früher: GEZ-Gebühr) finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland — also ARD, ZDF, Deutschlandradio und die regionalen Sender. Jede Wohnung in Deutschland muss den Beitrag zahlen, unabhängig davon, ob Sie Fernsehen schauen oder Radio hören.
Kosten
- 18,36 € pro Monat (55,08 € pro Quartal)
- Pro Wohnung — nicht pro Person. In einer WG zahlt nur eine Person.
- Abgebucht wird quartalsweise (alle 3 Monate)
Anmeldung — wie funktioniert es?
Automatische Anmeldung
Wenn Sie sich beim Bürgeramt anmelden, werden Ihre Daten automatisch an den Beitragsservice weitergeleitet. Sie erhalten dann Post mit Ihrer Beitragsnummer und den Zahlungsinformationen.
Selbst anmelden
Falls Sie keine Post erhalten, melden Sie sich selbst an:
- Online: rundfunkbeitrag.de
- Formular: Auch als PDF zum Ausdrucken verfügbar
- Benötigt: Name, Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindung (für SEPA-Lastschrift)
Zahlungsmethoden
- SEPA-Lastschrift — empfohlen, automatische Abbuchung
- Überweisung — quartalsweise selbst überweisen
- Barzahlung — nur an wenigen Stellen möglich (nicht empfohlen)
Befreiung — wer muss nicht zahlen?
Bestimmte Personengruppen können sich vollständig befreien lassen:
Vollständige Befreiung
- Empfänger von Bürgergeld (ALG II)
- Empfänger von Sozialhilfe
- BAföG-Empfänger (mit Nachweis)
- Empfänger von Asylbewerberleistungen
- Empfänger von Grundsicherung im Alter
Ermäßigung auf 6,12 €/Monat
- Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen RF im Ausweis)
- Taubblinde Personen
Antrag auf Befreiung
- Online auf rundfunkbeitrag.de → „Befreiung/Ermäßigung beantragen"
- Nachweis beifügen — aktueller Bescheid über Bürgergeld, BAföG etc. (Kopie)
- Bearbeitungszeit: ca. 4–6 Wochen
- Befreiung gilt ab dem Antragsmonat, nicht rückwirkend!
Tipp: Beantragen Sie die Befreiung sofort, wenn Sie einen Leistungsbescheid erhalten. Solange der Antrag läuft, müssen Sie zunächst weiterzahlen.
Häufige Fragen
Ich habe keinen Fernseher — muss ich trotzdem zahlen?
Ja. Der Beitrag ist geräteunabhängig und gilt pro Wohnung. Ob Sie einen Fernseher, Radio oder nur ein Smartphone haben — der Beitrag ist gleich.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
- Mahnungen — zunächst Erinnerung, dann Mahnung mit Säumniszuschlag (1 % der Rückstände, min. 8 €)
- Festsetzungsbescheid — rechtlich bindend wie ein Steuerbescheid
- Vollstreckung — der Beitragsservice kann ohne Gerichtsverfahren Kontopfändung veranlassen
- Kein Schufa-Eintrag — aber Vollstreckungsmaßnahmen sind möglich
Ich ziehe um — was muss ich tun?
- Adressänderung melden auf rundfunkbeitrag.de
- Bei Zusammenzug: Eine Beitragsnummer abmelden, die andere bleibt bestehen
- Bei Auszug aus Deutschland: Abmeldung mit Nachweis (Abmeldebestätigung vom Bürgeramt)
Ich wohne in einer WG — wer zahlt?
Nur eine Person pro Wohnung muss zahlen. Vereinbaren Sie untereinander, wie Sie die Kosten aufteilen. Tipp: Mitbewohner im Mietvertrag als Mitbewohner angeben und die Kosten in der WG-Kasse aufteilen.
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.