Was ist der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ") finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Er ist eine gesetzliche Pflicht — unabhängig davon, ob Sie Fernseher, Radio oder Internet nutzen.
Höhe 2026
- 18,36 € pro Monat (55,08 € pro Quartal)
- Abrechnung: vierteljährlich per Überweisung, Lastschrift oder Dauerauftrag
- Pro Wohnung — nicht pro Person. WG-Bewohner zahlen zusammen nur einmal.
Anmeldung
Nach der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt erhalten Sie automatisch Post vom Beitragsservice. Sie müssen sich innerhalb eines Monats anmelden unter:
- rundfunkbeitrag.de
Befreiung & Ermäßigung
Vollständige Befreiung bei:
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- BAföG (Ausbildungsförderung)
- Asylbewerberleistungen
- Taubblindheit / Blindenhilfe
Ermäßigung auf 6,12 €/Monat bei:
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF
Antrag stellen
Die Befreiung erfolgt nicht automatisch — Sie müssen einen Antrag mit Nachweisen stellen:
1. Online unter rundfunkbeitrag.de → „Befreiung/Ermäßigung"
2. Aktuellen Bescheid (z. B. Bürgergeld-Bescheid) als Nachweis hochladen
3. Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend
Wichtig für Ausländer
- Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Bewohner in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- Auch Studierende und Asylbewerber können zur Zahlung verpflichtet sein (sofern keine Befreiung)
- Nichtzahlung kann zu Mahnungen, Säumniszuschlägen und Vollstreckung führen
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.