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Scheidung und Trennung in Deutschland — Was du wissen musst

Trennungsjahr, Unterhalt, Sorgerecht und Kosten: Wie eine Scheidung in Deutschland abläuft. Stand: März 2026.

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Deutsche Begriffe
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Scheidung und Trennung in Deutschland — Was du wissen musst

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Ablauf einer Scheidung

In Deutschland ist eine Scheidung nur über das Familiengericht möglich. Der wichtigste Grundsatz: Es gibt ein Trennungsjahr.

1. Trennungsjahr

  • Du musst mindestens 1 Jahr von deinem Partner getrennt leben
  • „Getrennt" heißt: getrennte Haushalte (oder getrennte Bereiche in der gemeinsamen Wohnung)
  • Ausnahme: Bei Härtefällen (z.B. häusliche Gewalt) kann die Scheidung sofort eingereicht werden

2. Scheidungsantrag

  • Muss über einen Rechtsanwalt eingereicht werden (Anwaltszwang)
  • Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt für den Antragsteller

3. Gerichtstermin

  • Das Gericht prüft: Trennungsjahr, Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)
  • Dauer: ca. 4–12 Monate nach Antragstellung

Unterhalt

Art Für wen Dauer
Trennungsunterhalt Geringverdienender Partner während der Trennung Bis zur Scheidung
Nachehelicher Unterhalt Ex-Partner in bestimmten Fällen Befristet oder unbefristet
Kindesunterhalt Kinder Bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit (mind. 18, oft 25)

Kindesunterhalt 2026 (Düsseldorfer Tabelle):

    1. Kind (0–5 Jahre): ab 480 €/Monat
    1. Kind (6–11 Jahre): ab 551 €/Monat
    1. Kind (12–17 Jahre): ab 645 €/Monat

Sorgerecht

  • Gemeinsames Sorgerecht bleibt in der Regel bestehen (auch nach Scheidung)
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht kann getrennt geregelt werden
  • Das Wohl des Kindes steht immer im Mittelpunkt

Kosten

  • Gerichtskosten: Abhängig vom gemeinsamen Nettoeinkommen (Verfahrenswert)
  • Anwaltskosten: ca. 1.500–3.000 € (einvernehmlich), 5.000–15.000 € (streitig)
  • Prozesskostenhilfe: Bei geringem Einkommen — der Staat übernimmt die Kosten

Tipps

  • Beratungshilfe (kostenlose Rechtsberatung) beim Amtsgericht beantragen
  • Migrationsberatung: AWO, Caritas, Diakonie helfen auch bei Fragen zu Aufenthaltsrecht nach Scheidung
  • Aufenthaltsrecht: Nach 3 Jahren Ehe in Deutschland hast du ein eigenständiges Aufenthaltsrecht (bei Härtefällen auch früher)
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