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Schulanmeldung in Deutschland — Ablauf, Fristen und Tipps

Wie Sie Ihr Kind in Deutschland an einer Schule anmelden: Schulpflicht, Fristen, benötigte Unterlagen und Sprachförderung.

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Deutsche Begriffe
Schulanmeldung Schulpflicht Einschulung Grundschule Sprachförderung Schulbezirk

Schulpflicht in Deutschland

In Deutschland gilt die allgemeine Schulpflicht. Das bedeutet: Jedes Kind, das in Deutschland lebt, muss zur Schule gehen — unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Die Schulpflicht beginnt in der Regel mit 6 Jahren und dauert 9 bis 10 Jahre (je nach Bundesland).

Ab wann ist mein Kind schulpflichtig?

Der Stichtag variiert je nach Bundesland:

Bundesland Stichtag
Bayern 30. September
NRW 30. September
Baden-Württemberg 30. Juni
Berlin 30. September
Hamburg 1. Juli
Hessen 30. Juni

Kinder, die nach dem Stichtag geboren sind, können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden (Kann-Kinder). Kinder, die noch nicht schulreif sind, können um ein Jahr zurückgestellt werden.

Wann und wo melde ich mein Kind an?

Grundschule (1. Klasse)

  • Die Anmeldung erfolgt 1 bis 1,5 Jahre vor der Einschulung (meist im Oktober–Februar des Vorjahres)
  • Sie erhalten in der Regel einen Brief vom Schulamt mit dem Anmeldetermin
  • Ihr Kind wird der zuständigen Grundschule (Sprengel-/Bezirksschule) zugewiesen
  • Ein Schulwechselantrag zu einer anderen Schule ist möglich, aber nicht garantiert

Weiterführende Schule (ab Klasse 5)

  • Die Anmeldung erfolgt im Februar/März des letzten Grundschuljahres
  • Sie wählen die Schulform: Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule
  • Die Grundschule gibt eine Empfehlung (in einigen Bundesländern bindend)

Quereinstieg (neu in Deutschland)

Wenn Ihr Kind mitten im Schuljahr nach Deutschland kommt:

  1. Gehen Sie zum Schulamt Ihrer Stadt (Amt für Bildung)
  2. Dort wird eine passende Schule zugewiesen
  3. Oft gibt es Willkommens- oder Vorbereitungsklassen (DaZ-Klassen) für Kinder ohne Deutschkenntnisse

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Schulanmeldung benötigen Sie:

  • Geburtsurkunde des Kindes (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Personalausweis/Reisepass des Kindes und der Eltern
  • Meldebestätigung (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt)
  • Aufenthaltstitel (falls nicht EU-Bürger)
  • Impfnachweis (Masern-Impfpflicht seit 2020!)
  • Sorgerecht-Nachweis (bei getrennt lebenden Eltern)
  • Ggf. Schulzeugnisse aus dem Herkunftsland (übersetzt und ggf. beglaubigt)

Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung findet die Schuleingangsuntersuchung (SEU) statt. Ein Arzt des Gesundheitsamtes überprüft:

  • Seh- und Hörvermögen
  • Sprachentwicklung (besonders wichtig bei nicht-deutschsprachigen Kindern)
  • Motorische Fähigkeiten (Feinmotorik, Koordination)
  • Allgemeiner Gesundheitszustand

Die Untersuchung ist kostenlos und verpflichtend. Das Ergebnis gibt eine Empfehlung, ob das Kind schulreif ist oder Förderung braucht.

Sprachförderung für ausländische Kinder

Vorschulische Sprachförderung

Viele Bundesländer bieten Sprachförderprogramme an:

  • Vorkurse Deutsch (Bayern) — 240 Stunden Sprachförderung im letzten Kindergartenjahr
  • Sprachstandfeststellung (NRW) — Test 2 Jahre vor Einschulung, bei Bedarf Sprachkurs
  • Vorschulklassen — spezielle Klassen zur Sprachvorbereitung

In der Schule

  • DaZ-Unterricht (Deutsch als Zweitsprache) — zusätzliche Deutschstunden
  • Willkommensklassen / Vorbereitungsklassen — Intensiv-Deutschkurse für Neuzugewanderte (6–12 Monate)
  • Herkunftssprachlicher Unterricht — in vielen Bundesländern wird die Muttersprache als Fach angeboten (Türkisch, Arabisch, Polnisch, Russisch u.a.)

Kosten

Die Schulbildung in Deutschland ist an öffentlichen Schulen kostenlos. Sie müssen jedoch mit folgenden Kosten rechnen:

Posten Kosten (ca.)
Schulbücher 0–100 €/Jahr (je nach Bundesland, oft Leihe möglich)
Schulmaterial 50–150 €/Jahr (Hefte, Stifte, Ranzen)
Mittagessen (Ganztagsschule) 50–80 €/Monat
Schulausflüge 20–50 €/Ausflug
Nachhilfe (falls nötig) 15–30 €/Stunde

Finanzielle Hilfe

  • Bildung und Teilhabe (BuT) — Zuschüsse für Schulmaterial, Mittagessen, Ausflüge und Nachhilfe. Anspruch haben Familien, die Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
  • Schulstarterpaket — viele Kommunen und Vereine geben kostenlose Schulmaterialien aus
  • Kostenlose Nachhilfe — über BuT oder ehrenamtliche Angebote (z. B. Caritas, AWO)

Tipps für ausländische Eltern

  1. Elternabende besuchen — Dort erfahren Sie alles Wichtige zum Schulalltag. Bei Sprachbarriere: fragen Sie nach einem Dolmetscher oder nehmen Sie jemanden mit.
  2. Kontakt zu Lehrern halten — Regelmäßige Gespräche helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen.
  3. Hausaufgaben begleiten — Auch wenn Sie kein Deutsch sprechen, zeigen Sie Interesse.
  4. Vereine und AGs nutzen — Sport, Musik oder Kunst-AGs helfen Ihrem Kind, Freunde zu finden und Deutsch zu lernen.
  5. Elternvertreter werden — Sie haben das Recht, sich im Elternbeirat zu engagieren, auch als ausländische Eltern.

Wichtige Begriffe

  • Grundschule — Klasse 1–4 (in Berlin/Brandenburg: 1–6)
  • Hauptschule — Klasse 5–9, praktisch orientiert
  • Realschule — Klasse 5–10, mittlere Reife
  • Gymnasium — Klasse 5–12/13, Abitur
  • Gesamtschule — alle Abschlüsse möglich
  • Förderschule — für Kinder mit besonderem Förderbedarf
  • Ganztagsschule — Betreuung bis nachmittags (oft mit Mittagessen)

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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