Schwangerschaft und Mutterschutz — Deine Rechte als werdende Mutter
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
Mutterschutz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere Arbeitnehmerinnen:
Schutzfristen:
- 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin: Du darfst nicht arbeiten (auf Wunsch freiwillig weiter)
- 8 Wochen nach der Geburt: Du darfst nicht arbeiten (absolute Schutzfrist)
- Bei Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt: 12 Wochen nach der Geburt
Kündigungsschutz:
- Vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt darf dir dein Arbeitgeber nicht kündigen
- Gilt auch während der Elternzeit
Mutterschaftsgeld
Wer bekommt es?
- Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen
Wie viel?
- Krankenkasse: 13 €/Tag (max.)
- Arbeitgeberzuschuss: Differenz zum durchschnittlichen Nettogehalt
- Ergebnis: Du bekommst weiterhin dein volles Nettogehalt während der Schutzfrist!
Wo beantragen?
- Krankenkasse: Antrag auf Mutterschaftsgeld + ärztliche Bescheinigung über den Geburtstermin
- Arbeitgeber: Informiert sich selbst und zahlt den Zuschuss automatisch
Vorsorge in der Schwangerschaft
Die Krankenversicherung übernimmt:
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (ca. alle 4 Wochen, später alle 2 Wochen)
- 3 Ultraschalluntersuchungen (zusätzliche Untersuchungen als IGeL-Leistung: 30–100 €)
- Bluttests, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung
- Hebammenbetreuung — komplett kostenlos!
Hebamme finden
Eine Hebamme begleitet dich vor, während und nach der Geburt:
- Kosten werden von der Krankenkasse übernommen
- Frühzeitig suchen! (am besten ab der 8. Schwangerschaftswoche)
- Suchportale: ammely.de (GKV-Spitzenverband), hebammensuche.de
Geburt im Krankenhaus
- Kreißsaal-Besichtigung vorher nutzen (kostenlos)
- Krankenhaus-Kosten: komplett von der Krankenversicherung übernommen
- Geburtsurkunde innerhalb von 1 Woche beim Standesamt beantragen
Nach der Geburt — sofort erledigen:
- ☐ Geburtsurkunde beim Standesamt (innerhalb 1 Woche)
- ☐ Kindergeld beantragen (259 €/Monat, rückwirkend max. 6 Monate)
- ☐ Elterngeld beantragen (innerhalb 3 Monate)
- ☐ Krankenversicherung für das Baby (Familienversicherung GKV: kostenlos)
- ☐ Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden
Tipps für ausländische Mütter
- Hebammen sprechen oft nur Deutsch — aber es gibt muttersprachliche Hebammen (frag bei Beratungsstellen)
- Schwangerschaftsberatung ist kostenlos und vertraulich (pro familia, AWO, Caritas, Diakonie)
- Schwangere Frauen erhalten oft schneller einen Aufenthaltstitel — Ausländerbehörde informieren