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Schwangerschaft und Mutterschutz — Deine Rechte als werdende Mutter

Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Vorsorge und Hebamme: Was dir als Schwangere in Deutschland zusteht. Stand: März 2026.

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Deutsche Begriffe
Mutterschutz Schwangerschaft Mutterschaftsgeld Hebamme Vorsorgeuntersuchung

Schwangerschaft und Mutterschutz — Deine Rechte als werdende Mutter

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere Arbeitnehmerinnen:

Schutzfristen:

  • 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin: Du darfst nicht arbeiten (auf Wunsch freiwillig weiter)
  • 8 Wochen nach der Geburt: Du darfst nicht arbeiten (absolute Schutzfrist)
  • Bei Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt: 12 Wochen nach der Geburt

Kündigungsschutz:

  • Vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt darf dir dein Arbeitgeber nicht kündigen
  • Gilt auch während der Elternzeit

Mutterschaftsgeld

Wer bekommt es?

  • Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen

Wie viel?

  • Krankenkasse: 13 €/Tag (max.)
  • Arbeitgeberzuschuss: Differenz zum durchschnittlichen Nettogehalt
  • Ergebnis: Du bekommst weiterhin dein volles Nettogehalt während der Schutzfrist!

Wo beantragen?

  • Krankenkasse: Antrag auf Mutterschaftsgeld + ärztliche Bescheinigung über den Geburtstermin
  • Arbeitgeber: Informiert sich selbst und zahlt den Zuschuss automatisch

Vorsorge in der Schwangerschaft

Die Krankenversicherung übernimmt:
- Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen (ca. alle 4 Wochen, später alle 2 Wochen)
- 3 Ultraschalluntersuchungen (zusätzliche Untersuchungen als IGeL-Leistung: 30–100 €)
- Bluttests, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung
- Hebammenbetreuung — komplett kostenlos!

Hebamme finden

Eine Hebamme begleitet dich vor, während und nach der Geburt:
- Kosten werden von der Krankenkasse übernommen
- Frühzeitig suchen! (am besten ab der 8. Schwangerschaftswoche)
- Suchportale: ammely.de (GKV-Spitzenverband), hebammensuche.de

Geburt im Krankenhaus

  • Kreißsaal-Besichtigung vorher nutzen (kostenlos)
  • Krankenhaus-Kosten: komplett von der Krankenversicherung übernommen
  • Geburtsurkunde innerhalb von 1 Woche beim Standesamt beantragen

Nach der Geburt — sofort erledigen:

  1. Geburtsurkunde beim Standesamt (innerhalb 1 Woche)
  2. Kindergeld beantragen (259 €/Monat, rückwirkend max. 6 Monate)
  3. Elterngeld beantragen (innerhalb 3 Monate)
  4. Krankenversicherung für das Baby (Familienversicherung GKV: kostenlos)
  5. ☐ Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden

Tipps für ausländische Mütter

  • Hebammen sprechen oft nur Deutsch — aber es gibt muttersprachliche Hebammen (frag bei Beratungsstellen)
  • Schwangerschaftsberatung ist kostenlos und vertraulich (pro familia, AWO, Caritas, Diakonie)
  • Schwangere Frauen erhalten oft schneller einen Aufenthaltstitel — Ausländerbehörde informieren
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