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Schwerbehindertenausweis — Antrag, GdB und Nachteilsausgleiche

Wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen, was der GdB bedeutet und welche Vorteile Sie erhalten.

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Deutsche Begriffe
Schwerbehinderung GdB Schwerbehindertenausweis Nachteilsausgleich Gleichstellung Versorgungsamt

Was bedeutet „schwerbehindert"?

In Deutschland gelten Menschen als schwerbehindert, wenn ihr Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt (§ 2 SGB IX). Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt.

Eine Behinderung liegt vor, wenn körperliche, geistige oder seelische Funktionen länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt ist.

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder, der in Deutschland lebt — unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Auch Ausländer mit Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung können einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

Grad der Behinderung (GdB) — Beispiele

Erkrankung/Behinderung GdB (typisch)
Diabetes (insulinpflichtig, gut eingestellt) 40
Diabetes (schwer einstellbar) 50–60
Depression (mittelgradig) 30–40
Depression (schwer) 50–70
Hörbehinderung (beidseitig, mittelgradig) 40–50
Blindheit (ein Auge) 30
Blindheit (beide Augen) 100
Herzerkrankung (mit Leistungsminderung) 30–80
Wirbelsäulenschäden (mit Funktionseinschränkung) 20–60
Krebserkrankung (Heilungsbewährung) 50–80
PTBS (posttraumatische Belastungsstörung) 30–50
HIV-Infektion (symptomfrei) 10
HIV-Infektion (mit Symptomen) 50–100

Wichtig: Bei mehreren Behinderungen werden die GdB-Werte nicht einfach addiert, sondern es wird eine Gesamtbewertung vorgenommen (Gesamt-GdB).

Wie beantrage ich den Ausweis?

Schritt 1 — Antrag stellen

Den Antrag stellen Sie beim Versorgungsamt (je nach Bundesland auch: Amt für soziale Angelegenheiten, Landesamt für Gesundheit):

  • Online — in vielen Bundesländern möglich (z. B. ELSA Online-Antrag)
  • Schriftlich — Formular auf der Website des Versorgungsamts
  • Persönlich — beim Amt oder über Beratungsstellen

Schritt 2 — Unterlagen einreichen

  • Ärztliche Befunde — von allen behandelnden Ärzten
  • Krankenhausberichte
  • Reha-Berichte
  • Medikamentenplan
  • Ggf. psychologische Gutachten

Tipp: Je mehr Unterlagen Sie einreichen, desto schneller und genauer die Bearbeitung. Das Amt holt sonst selbst Befunde ein — das dauert länger.

Schritt 3 — Feststellung des GdB

  • Das Versorgungsamt prüft Ihre Unterlagen (ggf. eigene Begutachtung)
  • Bearbeitungszeit: 1–6 Monate (je nach Bundesland und Arbeitsbelastung)
  • Sie erhalten einen Feststellungsbescheid mit dem GdB

Schritt 4 — Ausweis erhalten

Ab GdB 50 erhalten Sie den Schwerbehindertenausweis:

  • Scheckkartenformat, kostenlos
  • Gültig 5 Jahre (in manchen Fällen unbefristet)
  • Enthält den GdB und ggf. Merkzeichen

Merkzeichen — zusätzliche Berechtigungen

Merkzeichen Bedeutung Beispiel
G Gehbehindert Einschränkung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG Außergewöhnlich gehbehindert Rollstuhlfahrer, kann sich nur mit fremder Hilfe bewegen
B Begleitperson nötig Begleitperson fährt kostenlos im ÖPNV
H Hilflos Ständige Hilfe im Alltag nötig
Bl Blind Blind oder hochgradig sehbehindert
Gl Gehörlos Gehörlos oder an Taubheit grenzend schwerhörig
RF Rundfunkgebührenbefreiung Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag
TBl Taubblind Taub und blind gleichzeitig

Nachteilsausgleiche — Ihre Vorteile

Am Arbeitsplatz

  • 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr (bei 5-Tage-Woche)
  • Besonderer Kündigungsschutz — Zustimmung des Integrationsamts erforderlich
  • Freistellung von Mehrarbeit — auf Antrag kein Zwang zu Überstunden
  • Bevorzugte Einstellung im öffentlichen Dienst (bei gleicher Eignung)

Steuern

GdB Pauschbetrag pro Jahr
20 384 €
30 620 €
40 860 €
50 1.140 €
60 1.440 €
70 1.780 €
80 2.120 €
90 2.460 €
100 2.840 €
Bl, H 7.400 €

Mobilität

  • Kostenloser/ermäßigter ÖPNV — mit Merkzeichen G, aG, Gl, Bl (Wertmarke für 91 €/Jahr oder kostenlos bei Sozialhilfe/Bürgergeld)
  • Behindertenparkplatz — mit Merkzeichen aG oder Bl
  • Kfz-Steuerermäßigung — 50 % mit G/Gl, 100 % mit H/Bl/aG

Sonstiges

  • Rundfunkbeitragermäßigung — mit Merkzeichen RF: 6,12 €/Monat statt 18,36 €
  • Telefon-Sozialtarif — ermäßigte Tarife bei manchen Anbietern
  • Ermäßigter Eintritt — Museen, Schwimmbäder, Veranstaltungen
  • Vorzeitige Altersrente — ab GdB 50: Rente 2 Jahre früher (mit Abzügen) oder 5 Jahre früher als Vertrauensschutzregel

Gleichstellung (GdB 30–40)

Mit einem GdB von 30 oder 40 können Sie sich gleichstellen lassen, wenn Sie wegen der Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder Ihren Arbeitsplatz verlieren könnten.

Vorteile der Gleichstellung:

  • Besonderer Kündigungsschutz (wie bei GdB 50)
  • Zuschüsse für den Arbeitgeber durch das Integrationsamt
  • NICHT: Zusatzurlaub, Steuerpauschbetrag, kostenloser ÖPNV

Antrag bei der Agentur für Arbeit.

Widerspruch und Klage

Wenn der festgestellte GdB zu niedrig ist:

  1. Widerspruch — innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des Bescheids
  2. Klage vor dem Sozialgericht — innerhalb von 4 Wochen nach Widerspruchsbescheid
  3. Kostenlos — Verfahren vor dem Sozialgericht ist gerichtskostenfrei
  4. Beratung: VdK (Sozialverband), SoVD, Behindertenberatungsstellen

Tipp: Lassen Sie sich bei einem Widerspruch beraten — der VdK und SoVD helfen Mitgliedern kostenlos.

Tipps für Ausländer

  1. Anspruch kennen — Sie haben Anspruch, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit
  2. Ärztliche Unterlagen mitbringen — auch aus dem Heimatland (Übersetzung empfohlen)
  3. Beratung nutzen — Migrationsberatung, Caritas, Diakonie helfen beim Antrag
  4. Kein Nachteil für Aufenthaltstitel — ein Schwerbehindertenausweis hat keinen negativen Einfluss auf Ihren Aufenthaltsstatus
  5. Steuervorteil nutzen — den Pauschbetrag in der Steuererklärung angeben

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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