Welche Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung?
Seit 2024 ist eine Einbürgerung nach 5 Jahren möglich (vorher 8). Voraussetzungen: gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse B1, Einbürgerungstest bestanden, keine Vorstrafen. Mehrstaatigkeit ist seit 2024 generell erlaubt.