BAMF
Это отчет о правилах воссоединения семей иностранцев в Германии – как могут переехать супруги или дети. Основные условия – достаточный доход, жилплощадь и знание немецкого языка, но признанные беженцы имеют это легче. Для вас ничего не меняется — никаких действий не требуется.
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DieEU-Richtlinie zum Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen ist seit 2003 in Kraft. Vor dem Hintergrund ihres langjährigen Bestehens unternimmt dasEMNDeutschland Paper eine Bestandsaufnahme. Im Fokus stehen dabei insbesondere die politischen und rechtlichen Entwicklungen der letzten Jahre sowie die administrative Steuerung des Familiennachzugs in Deutschland. Zu diesem Thema fand am 7. Oktober 2025 in Berlin dieEMN Deutschland Konferenz "Familienzusammenführung – zwischen Grundrechten und der Notwendigkeit der Migrationssteuerung"statt. Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland diskutierten hier über die jüngsten Entwicklungen, Herausforderungen und bewährten Praktiken der Familienzusammenführung in Deutschland und Europa. Der Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen in Deutschland wird durch das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz –AufenthG) geregelt. Die Regelung stützt sich auf den grundrechtlich gewährleisteten Schutz der Familie gemäßArt.6Abs.1-3GG. Daneben spielen europarechtliche Regelungen eine wichtige Rolle. So definiert dieEU-Richtlinie zum Familiennachzug einen rechtlichen Mindeststandard für die Mitgliedstaaten. Auch weitereEU-Richtlinien zur Migration normieren den Familiennachzug, beispielsweise für Fachkräfte, Forschende oder Inhaberinnen und Inhaber der sogenannten ICT-Karte. Beim Familiennachzug zu international Schutzberechtigten sind die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention maßgebend. Der Nachzug zu in Deutschland lebenden Familienangehörigen ist grundsätzlich an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören beispielsweise ein ausreichendes Einkommen, vorhandener Wohnraum und Deutschkenntnisse der nachziehenden Familienangehörigen. Der Nachzug zu bestimmten Fachkräften ist jedoch privilegiert. Diese Fachkräfte müssen beispielsweise nicht nachweisen, dass für ihre nachziehenden Familienangehörigen ein ausreichender Wohnraum bereitsteht oder dass ihr Einkommen ausreicht, um den Lebensunterhalt der Familie zu bestreiten. Eine ähnliche Privilegierung gilt für anerkannte Flüchtlinge, Schutzberechtigte und Resettlement-Flüchtlinge. Demgegenüber stehen Gruppen von Drittstaatsangehörigen ohne Möglichkeit auf Familiennachzug. So ist beispielsweise der Zuzug zu Drittstaatsangehörigen mit subsidiärem Schutz seit dem 24. Juli 2025 für zwei Jahre ausgesetzt. Insgesamt ziehen rund 30 Prozent der Familienangehörigen zu deutschen Staatsangehörigen nach, während die Mehrheit zu Drittstaatsangehörigen zieht. Am häufigsten sind es Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie minderjährige Kinder, also Mitglieder der Kernfamilie. Die Staatsangehörigkeiten der Nachziehenden sind sehr vielfältig. Die Top drei bilden Nachziehende mit syrischer, türkischer und indischer Staatsangehörigkeit. Der privilegierte Nachzug zu anerkannten Flüchtlingen macht rund 10 Prozent des gesamten Nachzugs zu Drittstaatsangehörigen aus. Mehr als 80 Prozent ziehen hingegen zu Personen, die sich aus anderen Gründen in Deutschland aufhalten.
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