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Auto zulassen

Kfz-Zulassung in Deutschland: Versicherung, eVB-Nummer, Zulassungsstelle, Kennzeichen und TÜV.

⏰ 1-2 Tage 💰 30-80 € 📋 6 Schritte
Schrittübersicht
  1. 1
    Kfz-Versicherung abschließen
    Schließen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab (Pflicht). Optional: Teilkasko oder Vollkasko. Vergleichen Sie Angebote bei Check24 oder Verivox. Sie erhalten eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
    💡 Ohne eVB-Nummer keine Zulassung möglich. Die Nummer erhalten Sie sofort per E-Mail nach Vertragsabschluss.
  2. 2
    eVB-Nummer erhalten
    Die eVB-Nummer ist eine 7-stellige Nummer, die Ihre Kfz-Versicherung bestätigt. Sie wird von der Versicherung per E-Mail oder SMS zugesandt und ist für die Zulassungsstelle zwingend erforderlich.
    💡 Die eVB-Nummer ist in der Regel nur wenige Wochen gültig — planen Sie den Zulassungstermin zeitnah.
  3. 3
    Termin bei der Zulassungsstelle
    Vereinbaren Sie online einen Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle. Benötigte Unterlagen: Personalausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), letzter TÜV-Bericht, SEPA-Mandat für Kfz-Steuer.
    💡 In vielen Städten geht die Online-Zulassung (i-Kfz) — prüfen Sie, ob Ihre Stadt das anbietet.
  4. 4
    Unterlagen mitbringen
    Zum Termin: Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I + II, HU/AU-Nachweis (TÜV), Bankverbindung für Kfz-Steuer. Bei Gebrauchtwagen: alte Kennzeichen mitbringen.
    💡 Kopieren Sie alle Dokumente vorab — bei fehlenden Unterlagen müssen Sie einen neuen Termin machen.
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    Kennzeichen prägen lassen
    Nach der Zulassung lassen Sie Ihre Kennzeichen bei einem Schilderpräger in der Nähe der Zulassungsstelle anfertigen. Kosten: ca. 20-35€ für ein Paar.
    💡 Viele Schilderpräger sind direkt neben der Zulassungsstelle — Sie können die Kennzeichen sofort anfertigen lassen.
  6. 6
    TÜV/HU prüfen
    Neue Fahrzeuge haben 3 Jahre TÜV, danach alle 2 Jahre. Bei Gebrauchtwagen prüfen Sie das TÜV-Ablaufdatum auf der Plakette am hinteren Kennzeichen. Kosten HU: ca. 100-150€.
    💡 Fahren mit abgelaufenem TÜV ist eine Ordnungswidrigkeit — ab 2 Monaten Überziehung gibt es Bußgeld.