Minijob neben der Vollzeitstelle — ist das erlaubt?
Ich arbeite Vollzeit als Lagerarbeiter in Düsseldorf (2.800€ brutto). Kann ich zusätzlich einen Minijob annehmen? Muss ich meinen Arbeitgeber informieren? Und wie sieht das mit Steuern aus?
Ja, ein Minijob (bis 556€/Monat ab 2026) neben einer Vollzeitstelle ist grundsätzlich erlaubt. Wichtige Punkte:
- Arbeitgeber informieren: Ja, du musst deinen Hauptarbeitgeber informieren. Im Arbeitsvertrag steht oft eine Klausel dazu. Er darf es nur verbieten, wenn es zu einem Interessenkonflikt führt.
- Steuern: Der erste Minijob neben einer Vollzeitstelle ist pauschal mit 2% versteuert — das zahlt der Minijob-Arbeitgeber. Für dich ist es steuerfrei.
- Arbeitszeit: Achte darauf, dass du insgesamt nicht mehr als 48 Stunden/Woche arbeitest (Arbeitszeitgesetz).
- Zweiter Minijob: Wenn du einen zweiten Nebenjob annimmst, wird dieser mit deiner Hauptstelle zusammen versteuert — dann lohnt es sich oft nicht mehr.