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Das deutsche Rechtssystem — Gerichte, Gesetze und Grundgesetz

Wie das deutsche Rechtssystem aufgebaut ist: Gewaltenteilung, Gerichtsbarkeiten und das Grundgesetz erklärt.

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Deutsche Begriffe
Rechtssystem Grundgesetz Gewaltenteilung Gerichtsbarkeit Bundesverfassungsgericht Rechtsordnung

Grundlagen des deutschen Rechtssystems

Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat — das bedeutet, dass alle staatliche Gewalt an Gesetze gebunden ist. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Grundgesetz (GG), die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Gewaltenteilung

Das deutsche Staatssystem basiert auf der Gewaltenteilung:

Gewalt Aufgabe Organe
Legislative (Gesetzgebung) Gesetze beschließen Bundestag, Bundesrat, Landtage
Exekutive (Ausführung) Gesetze umsetzen Bundesregierung, Landesregierungen, Behörden, Polizei
Judikative (Rechtsprechung) Gesetze auslegen und anwenden Gerichte (unabhängig!)

Die Gewalten kontrollieren sich gegenseitig — kein Organ hat unbeschränkte Macht. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Das Grundgesetz — Ihre Grundrechte

Das Grundgesetz (GG) garantiert fundamentale Rechte für alle Menschen in Deutschland — nicht nur für deutsche Staatsbürger:

Grundrechte für alle (Menschenrechte)

  • Art. 1 GG — Die Würde des Menschen ist unantastbar
  • Art. 2 GG — Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, körperliche Unversehrtheit
  • Art. 3 GG — Gleichheit vor dem Gesetz (Diskriminierungsverbot)
  • Art. 4 GG — Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Art. 5 GG — Meinungsfreiheit, Pressefreiheit
  • Art. 6 GG — Schutz von Ehe und Familie
  • Art. 10 GG — Brief- und Telekommunikationsgeheimnis
  • Art. 13 GG — Unverletzlichkeit der Wohnung
  • Art. 14 GG — Eigentum und Erbrecht
  • Art. 19 GG — Rechtswegegarantie (jeder kann vor Gericht klagen)

Grundrechte nur für Deutsche (Bürgerrechte)

  • Art. 8 GG — Versammlungsfreiheit
  • Art. 9 GG — Vereinigungsfreiheit
  • Art. 11 GG — Freizügigkeit (freie Wahl des Wohnorts)
  • Art. 12 GG — Berufsfreiheit

Hinweis: EU-Bürger haben durch EU-Recht ähnliche Rechte. Für Drittstaatsangehörige gelten die Bürgerrechte eingeschränkt oder über einfache Gesetze.

Die fünf Gerichtsbarkeiten

Deutschland hat fünf unabhängige Gerichtsbarkeiten, die für unterschiedliche Rechtsgebiete zuständig sind:

1. Ordentliche Gerichtsbarkeit

Zuständig für Zivil- und Strafrecht:

Instanz Gericht Zuständigkeit
1. Instanz Amtsgericht Streitwert bis 5.000 €, Mietrecht, Familiensachen, Strafrecht (bis 4 Jahre)
1. Instanz Landgericht Streitwert über 5.000 €, schwere Straftaten
2. Instanz Oberlandesgericht (OLG) Berufung, Revision
3. Instanz Bundesgerichtshof (BGH) Revision (höchste Instanz)

2. Verwaltungsgerichtsbarkeit

Zuständig für Streitigkeiten mit Behörden (z. B. Aufenthaltstitel, Baugenehmigung, Beamtenrecht):

  • VerwaltungsgerichtOberverwaltungsgericht (OVG)Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

3. Arbeitsgerichtsbarkeit

Zuständig für Arbeitsrecht (Kündigung, Lohn, Arbeitsvertrag):

  • ArbeitsgerichtLandesarbeitsgerichtBundesarbeitsgericht (BAG)

Besonderheit: Vor dem Arbeitsgericht zahlt jede Partei ihren Anwalt selbst (auch bei Gewinn) — kein Kostenrisiko für Anwalt der Gegenseite!

4. Sozialgerichtsbarkeit

Zuständig für Sozialrecht (Bürgergeld, Rente, Krankenversicherung, Schwerbehinderung):

  • SozialgerichtLandessozialgerichtBundessozialgericht (BSG)

Besonderheit: Verfahren vor dem Sozialgericht ist gerichtskostenfrei (keine Gerichtsgebühren!).

5. Finanzgerichtsbarkeit

Zuständig für Steuerrecht:

  • FinanzgerichtBundesfinanzhof (BFH)

Sonderstellung: Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe ist das höchste deutsche Gericht. Es prüft, ob Gesetze und staatliches Handeln mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Verfassungsbeschwerde: Jeder kann sich an das BVerfG wenden, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt — nachdem alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.

Strafrecht — Grundbegriffe

Strafmündig ab 14

  • Unter 14 Jahre: nicht strafmündig (keine Strafe, aber Jugendamt kann eingreifen)
  • 14–17 Jahre: Jugendstrafrecht (Erziehungsmaßregeln, Jugendstrafe)
  • 18–20 Jahre: Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht (Richter entscheidet)
  • Ab 21 Jahre: Erwachsenenstrafrecht

Wichtige Strafrechtsbegriffe

Begriff Bedeutung
Ordnungswidrigkeit Geringfügiger Verstoß, Bußgeld (z. B. Falschparken, Ruhestörung)
Vergehen Straftat mit Freiheitsstrafe unter 1 Jahr oder Geldstrafe (z. B. Diebstahl, Betrug)
Verbrechen Straftat mit Mindestfreiheitsstrafe ab 1 Jahr (z. B. Raub, Mord)
Bewährung Freiheitsstrafe wird „zur Bewährung" ausgesetzt (2–5 Jahre Bewährungszeit)
Vorstrafe Eintrag im Führungszeugnis (nach Frist: Löschung)

Ihre Rechte bei Polizeikontakt

  • Aussageverweigerungsrecht — Sie müssen keine Aussage machen (außer Personalien)
  • Recht auf Anwalt — Sie dürfen jederzeit einen Anwalt verlangen
  • Dolmetscher — bei Vernehmung und Gerichtsverhandlung haben Sie Anspruch auf einen Dolmetscher (kostenlos!)
  • Keine Gewalt — die Polizei darf nur angemessene Gewalt anwenden

Zivilrecht — Grundbegriffe

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Beziehungen zwischen Privatpersonen:

  • Vertragsrecht — Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag
  • Schadensersatz — wenn jemand Ihnen Schaden zufügt
  • Familienrecht — Ehe, Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt
  • Erbrecht — Testament, Erbe, Pflichtteil

Prozesskostenhilfe (PKH) — wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben

Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen:

  • Staat übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten (ganz oder teilweise)
  • Anspruch: bei hinreichender Erfolgsaussicht der Klage
  • Antrag beim zuständigen Gericht
  • Einkommensgrenze: individuell berechnet (ähnlich wie Bürgergeld-Berechtigung)

Für Ausländer: PKH steht auch Ausländern offen — unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Beratungshilfe — kostenlose Rechtsberatung

Für außergerichtliche Rechtsberatung gibt es die Beratungshilfe:

  • Sie zahlen nur 15 € Eigenanteil
  • Der Staat übernimmt die restlichen Anwaltskosten
  • Anspruch: bei geringem Einkommen (ähnliche Grenzen wie PKH)
  • Antrag beim Amtsgericht (Beratungshilfeschein)

Tipps für Ausländer

  1. Grundrechte kennen — sie gelten auch für Sie (Würde, Gleichheit, Meinungsfreiheit)
  2. Bei Polizeikontakt: ruhig bleiben, Personalien angeben, sonst schweigen und Anwalt verlangen
  3. Prozesskostenhilfe beantragen — Sie müssen sich einen Anwalt leisten können
  4. Dolmetscher verlangen — bei Gericht und Polizei haben Sie ein Recht darauf (kostenlos)
  5. Fristen beachten — im deutschen Recht sind Fristen extrem wichtig (Klagefrist, Widerspruchsfrist)
  6. Beratungshilfe nutzen — für 15 € Anwaltsberatung erhalten

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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