Q&A

Namensänderung in Deutschland — Ablauf, Kosten und Gründe

Wie Sie in Deutschland Ihren Vor- oder Nachnamen ändern lassen: Gründe, Ablauf, benötigte Unterlagen und Kosten.

PDF herunterladen
Deutsche Begriffe
Namensänderung Standesamt Vorname Nachname Namenserklärung Gebühren

Wann kann ich meinen Namen ändern?

In Deutschland ist die Namensänderung nicht einfach — Sie brauchen einen wichtigen Grund. Das liegt daran, dass der Name der Identifizierung dient und nicht beliebig geändert werden soll.

Es gibt zwei Arten der Namensänderung:

  1. Privatrechtliche Namensänderung — bei Heirat, Scheidung, Adoption (über das Standesamt, relativ einfach)
  2. Öffentlich-rechtliche Namensänderung — aus anderen Gründen (über das Standesamt oder die Namensänderungsbehörde, schwieriger)

Privatrechtliche Namensänderung — automatische Anlässe

Bei Heirat

  • Sie können den Namen des Partners als Ehenamen annehmen
  • Doppelname möglich (z. B. Müller-Schmidt)
  • Beide können ihren Namen behalten
  • Antrag beim Standesamt bei der Eheschließung

Bei Scheidung

  • Sie können Ihren Geburtsnamen wieder annehmen
  • Oder den Ehenamen behalten
  • Oder einen früheren Ehenamen wieder annehmen
  • Antrag beim Standesamt nach der Scheidung

Bei Adoption

  • Minderjährige: erhalten automatisch den Namen der Adoptiveltern
  • Erwachsene: Namensänderung auf Antrag möglich

Für Kinder

  • Einbenennung: Stiefkind erhält den Namen des neuen Ehepartners (§ 1618 BGB) — Zustimmung beider leiblicher Eltern nötig
  • Neubestimmung des Familiennamens bei unverheirateten Eltern möglich

Öffentlich-rechtliche Namensänderung — wichtige Gründe

Wenn Sie Ihren Namen ohne Heirat/Scheidung/Adoption ändern möchten, brauchen Sie einen wichtigen Grund (§ 3 NamÄndG):

Anerkannte Gründe

  • Seelische Belastung durch den Namen (z. B. anstößig, lächerlich, schwer aussprechbar)
  • Geschlechtsanpassung — bei Transidentität (seit 2024 auch über das Selbstbestimmungsgesetz möglich)
  • Schwere psychische Belastung durch den alten Namen (z. B. bei Gewalt, Stalking, Missbrauch)
  • Religiöse Konversion — wenn der alte Name nicht zum neuen Glauben passt
  • Integration — Anpassung eines ausländischen Namens an die deutsche Schreibweise oder einen deutschen Namen

Nicht ausreichende Gründe

  • „Der Name gefällt mir nicht"
  • Modische Gründe (Prominentenname etc.)
  • Einfache Abneigung gegen den Nachnamen
  • Familiäre Konflikte allein (ohne besondere Belastung)

Sonderfall: Ausländische Namen

Für Ausländer gibt es erleichterte Bedingungen:

  • Angleichungserklärung (§ 94 BVFG) — Sie können Ihren Namen an die deutsche Schreibweise anpassen (z. B. kyrillische oder arabische Namen latinisieren)
  • Einbürgerung — bei der Einbürgerung können Sie Ihren Namen anpassen oder einen deutschen Namen wählen
  • Schwer aussprechbare Namen — Kürzung oder Vereinfachung ist möglich, wenn der Name im deutschen Alltag zu Problemen führt

Wie beantrage ich eine Namensänderung?

Zuständige Behörde

  • Standesamt — für Namensänderungen bei Heirat, Scheidung, Geburt
  • Namensänderungsbehörde — für öffentlich-rechtliche Änderungen (meistens das Standesamt oder das Ordnungsamt Ihrer Stadt)
  • Gericht — bei Streitfällen oder Ablehnungen

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass + Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde (aktuell, nicht älter als 6 Monate)
  • Meldebescheinigung
  • Begründung — schriftliche Darlegung des wichtigen Grundes
  • Nachweise — z. B. psychologisches Gutachten, Polizeibericht, ärztliches Attest
  • Bei Vorehe: Eheurkunde und Scheidungsurteil
  • Einverständniserklärung des Ehepartners (bei Namensänderung von Verheirateten)
  • Für Kinder: Zustimmung beider Elternteile (und des Kindes ab 5 Jahren)

Ablauf

  1. Beratungstermin beim Standesamt/Namensänderungsbehörde
  2. Antrag einreichen mit allen Unterlagen
  3. Prüfung durch die Behörde (ggf. Anhörung Dritter: Ehepartner, Polizei)
  4. Bescheid — Genehmigung oder Ablehnung (Bearbeitungszeit: 2–12 Monate)
  5. Umsetzung — Ausweise, Konten, Verträge auf den neuen Namen umschreiben

Kosten

Art der Namensänderung Kosten
Namensänderung bei Heirat/Scheidung 25–50 €
Öffentlich-rechtliche Namensänderung (Nachname) 50–1.500 €
Öffentlich-rechtliche Namensänderung (Vorname) 25–500 €
Angleichungserklärung (für Ausländer) 25–60 €
Personalausweis (Neuausstellung) 37 €
Reisepass (Neuausstellung) 70 €

Die Gebühren für die öffentlich-rechtliche Namensänderung richten sich nach dem Einkommen und der Schwierigkeit des Falls.

Was muss ich nach der Namensänderung tun?

Sofort

  • Personalausweis und Reisepass neu beantragen
  • Aufenthaltstitel ändern lassen (Ausländerbehörde)
  • Meldebestätigung aktualisieren (Einwohnermeldeamt)
  • Steuer-ID bleibt gleich, aber Finanzamt informieren

Innerhalb weniger Wochen

  • Bank — Kontoname ändern, neue EC-Karte
  • Arbeitgeber — neuen Namen mitteilen (Lohnabrechnung, Sozialversicherung)
  • Krankenkasse — neue Karte anfordern
  • Versicherungen — alle Policen aktualisieren
  • Vermieter — Namensschild, Klingelschild, Mietvertrag
  • Post — Nachsendeauftrag einrichten (6 Monate, 28,90 €)

Später

  • Führerschein — Namensänderung (empfohlen)
  • Kfz-Zulassung — Fahrzeugschein aktualisieren
  • Diplome/Zeugnisse — in der Regel bleibt der alte Name bestehen, eine Neuausstellung ist oft möglich
  • Verträge — Handyvertrag, Stromvertrag, Fitnessstudio etc.

Selbstbestimmungsgesetz (seit November 2024)

Seit dem 1. November 2024 gilt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG): Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen können ihren Geschlechtseintrag und Vornamen beim Standesamt ändern lassen — ohne Gutachten oder Gerichtsverfahren.

Ablauf

  1. Erklärung beim Standesamt — persönlich, 3 Monate vorher anmelden
  2. Eigenversicherung — Sie erklären, dass die Änderung Ihrem Geschlechtsempfinden entspricht
  3. Wartezeit: 3 Monate zwischen Anmeldung und Erklärung
  4. Kosten: ca. 30–50 €

Tipps für Ausländer

  1. Angleichungserklärung nutzen — einfacher und günstiger als eine reguläre Namensänderung
  2. Bei der Einbürgerung — gleichzeitig den Namen anpassen (spart Gebühren)
  3. Dokumente aus dem Heimatland — Geburtsurkunde mit Apostille und Übersetzung mitbringen
  4. Beratung — Migrationsberatung hilft bei Fragen zum Namensrecht

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

War dieser Artikel hilfreich?
0 Personen fanden dies hilfreich