Warum Taschengeld wichtig ist
Taschengeld hilft Kindern, den Umgang mit Geld zu lernen — einteilen, sparen, Entscheidungen treffen. Es ist das eigene Geld des Kindes — anders als das Kindergeld, das der Staat den Eltern zahlt. In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld, aber das Jugendamt und Familienexperten empfehlen es dringend ab dem Vorschulalter.
Empfohlene Beträge nach Alter
Die folgende Tabelle orientiert sich an den Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Jugendämter:
| Alter | Empfohlener Betrag | Auszahlung |
|---|---|---|
| 4–5 Jahre | 0,50–1 € pro Woche | wöchentlich |
| 6–7 Jahre | 1–2 € pro Woche | wöchentlich |
| 8–9 Jahre | 2–3 € pro Woche | wöchentlich |
| 10–11 Jahre | 15–18 € pro Monat | monatlich |
| 12–13 Jahre | 20–25 € pro Monat | monatlich |
| 14–15 Jahre | 25–35 € pro Monat | monatlich |
| 16–17 Jahre | 35–50 € pro Monat | monatlich |
| 18 Jahre | 50–75 € pro Monat | monatlich |
Wichtig: Die Beträge sind Empfehlungen und hängen vom Familieneinkommen ab. Weniger ist kein Versagen — Hauptsache, das Kind lernt den Umgang mit Geld.
Wöchentlich oder monatlich?
- Unter 10 Jahre: wöchentlich — Kinder können noch nicht über einen ganzen Monat planen.
- Ab 10 Jahre: monatlich — fördert das langfristige Planen und Einteilen.
Budgetgeld — der nächste Schritt
Ab ca. 14–16 Jahren können Sie zusätzlich ein Budgetgeld einführen. Das Kind bekommt einen festen Betrag für bestimmte Ausgaben wie:
- Kleidung
- Schulmaterial
- Handy-Kosten
- Freizeit
Das Budgetgeld liegt typisch bei 100–150 € pro Monat (zusätzlich zum Taschengeld) und fördert echte Selbstständigkeit.
Taschengeldparagraph (§ 110 BGB)
Der sogenannte Taschengeldparagraph regelt die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen:
- Kinder ab 7 Jahre dürfen kleine Einkäufe mit ihrem Taschengeld selbst tätigen.
- Der Kauf ist gültig, wenn das Kind sofort und vollständig bezahlt (z. B. Süßigkeiten, Spielzeug).
- Ratenkäufe, Abonnements und Online-Käufe mit Zahlungsverpflichtung sind ohne Zustimmung der Eltern unwirksam.
Unabhängig vom Taschengeld gelten Altersgrenzen bei manchen Produkten (Alkohol, Energydrinks, Spiele) — diese erklärt der Jugendschutz im Detail.
Taschengeldkonto, Karte und Apps
Wird das Kind älter, lohnt der Wechsel von Bargeld zu einem Taschengeldkonto. Viele Banken bieten kostenlose Jugendkonten ab 7 Jahren:
- Sparkasse, Volksbank: Taschengeldkonto mit Guthabenkarte (keine Überziehung möglich).
- Online-Banken (z. B. DKB, ING): Konto ab 7, Visa-/Debitkarte ab 14, Verwaltung per App.
- Apps und Prepaid-Karten (z. B. Taschengeld-Apps der Banken): Eltern sehen Ausgaben und können Limits setzen.
Worauf achten: Konto kostenlos, ohne Dispo, mit Eltern-Einsicht. So lernt das Kind bargeldloses Zahlen, und später braucht es ein eigenes Girokonto im vollen Umfang.
Regeln für Taschengeld
- Pünktlich und regelmäßig auszahlen — das Kind muss sich darauf verlassen können.
- Nicht als Strafe kürzen — Taschengeld ist kein Erziehungsmittel.
- Nicht nachschießen — wenn das Geld vor dem Monat aufgebraucht ist, lernt das Kind aus der Erfahrung.
- Kein Zwang zum Sparen — das Kind entscheidet selbst (aber Anreize sind erlaubt: „Wenn du 20 € sparst, lege ich 10 € dazu").
- Über Geld sprechen — erklären Sie Preise, Werbung und den Unterschied zwischen Wollen und Brauchen.