Berechne den Bürgergeld-Regelbedarf 2025/2026: 563 € Alleinstehende, 506 € Partner, Kinder nach Alter gestaffelt. Plus Kosten der Unterkunft. Ab 01.07.2026 wird Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt — die Beträge bleiben gleich.
Geschätzter Bürgergeld-Anspruch pro Monat—
💡 Gut zu wissen
Bürgergeld (früher Hartz IV) sichert das Existenzminimum. Regelsätze 2025/2026: Alleinstehende 563 €, Partner je 506 €, Kinder 14–17: 471 €, 6–13: 390 €, 0–5: 357 €. Zusätzlich werden angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen. Im 1. Jahr (Karenzzeit) werden die tatsächlichen Wohnkosten anerkannt.
Wichtige Links:
• Jobcenter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld
• Antrag: Beim zuständigen Jobcenter
⚠ Dies ist eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächlichen Beträge können abweichen. Bitte wende dich an die zuständige Behörde für verbindliche Auskunft.