Was ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, die jeder Hundehalter in Deutschland zahlen muss. Sie wird von der Stadt oder Gemeinde erhoben und dient als Einnahmequelle für den kommunalen Haushalt.
Die Hundesteuer ist keine Gegenleistung — Sie erhalten dafür keinen besonderen Service. Sie ist eine reine Aufwandsteuer, die die Hundehaltung besteuert. Die Höhe variiert stark je nach Stadt und Gemeinde.
Wer muss Hundesteuer zahlen?
Jeder, der in Deutschland einen Hund hält, ist zur Anmeldung und Zahlung der Hundesteuer verpflichtet:
- Auch Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland
- Auch wenn Sie den Hund nur vorübergehend betreuen (in manchen Gemeinden ab 2–3 Monaten)
- Für jeden einzelnen Hund — bei mehreren Hunden zahlen Sie für jeden
Ausnahmen
In vielen Gemeinden sind bestimmte Hunde steuerbefreit oder ermäßigt:
- Blindenführhunde und Assistenzhunde — meistens steuerfrei
- Diensthunde (Polizei, Zoll, Rettung) — steuerfrei
- Hunde aus dem Tierheim — oft 1–2 Jahre steuerfrei oder ermäßigt
- Empfänger von Sozialleistungen — Ermäßigung möglich (auf Antrag)
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Steuer variiert erheblich zwischen den Städten:
| Stadt | 1. Hund | 2. Hund | Kampfhund |
|---|---|---|---|
| Hamburg | 90 €/Jahr | 90 €/Jahr | 600 €/Jahr |
| Berlin | 120 €/Jahr | 120 €/Jahr | 180 €/Jahr |
| München | 100 €/Jahr | 100 €/Jahr | 800 €/Jahr |
| Köln | 156 €/Jahr | 156 €/Jahr | 672 €/Jahr |
| Frankfurt | 102 €/Jahr | 150 €/Jahr | 900 €/Jahr |
| Düsseldorf | 96 €/Jahr | 150 €/Jahr | 600 €/Jahr |
| Stuttgart | 108 €/Jahr | 108 €/Jahr | 612 €/Jahr |
Achtung: Für den zweiten und jeden weiteren Hund ist die Steuer oft höher. Für sogenannte Kampfhunde (Listenhunde) kann die Steuer das 5- bis 10-fache betragen!
Wie melde ich meinen Hund an?
Frist
Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 1–4 Wochen nach Anschaffung bei der Gemeinde anmelden (die genaue Frist variiert je nach Stadt). Bei Welpen beginnt die Pflicht meist ab einem Alter von 3–4 Monaten.
Wo anmelden?
- Online über das Bürgerportal Ihrer Stadt (oft unter „Hundesteuer")
- Persönlich beim Steueramt oder Bürgerbüro Ihrer Gemeinde
- Per Post oder Fax (Anmeldeformular auf der Website der Stadt)
Was brauche ich?
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt)
- Angaben zum Hund: Rasse, Name, Alter, Geschlecht, Chipnummer
- Bei Kampfhunden: Wesenstest, Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung
Was erhalte ich?
Nach der Anmeldung bekommen Sie:
- Einen Hundesteuerbescheid (jährliche Rechnung)
- Eine Hundemarke — diese muss der Hund am Halsband tragen!
Hundemarke — Pflicht!
Die Hundemarke (Steuermarke) ist der Nachweis, dass Sie Hundesteuer zahlen. Regeln:
- Der Hund muss die Marke sichtbar am Halsband tragen
- Bei Verlust: sofort eine Ersatzmarke beantragen (Gebühr: 5–15 €)
- Bei Kontrolle durch das Ordnungsamt müssen Sie die Marke vorweisen können
- Ohne Marke droht ein Bußgeld (30–150 €)
Leinenpflicht und andere Regeln
Leinenpflicht
Die Leinenpflicht ist Ländersache und variiert stark:
- Hamburg — generelle Leinenpflicht in der Gesamtstadt (seit 2006)
- Berlin — Leinenpflicht in Geschäften, öffentlichen Gebäuden, Spielplätzen, bei Menschenansammlungen
- Bayern — keine generelle Leinenpflicht, aber Gemeinden können eigene Regeln erlassen
- NRW — Leinenpflicht auf Straßen, Wegen und Plätzen innerorts
Hundekot beseitigen
In fast allen Städten sind Hundehalter verpflichtet, den Hundekot aufzusammeln. Bußgelder bei Verstoß: 10–150 € je nach Stadt.
Haftpflichtversicherung
In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht:
- Hamburg, Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen — Pflicht für alle Hunde
- NRW, Baden-Württemberg, Bayern — nur für bestimmte Rassen oder ab einer bestimmten Größe
- Kosten: 40–80 €/Jahr (je nach Rasse und Deckungssumme)
Listenhunde / Kampfhunde
Bestimmte Hunderassen gelten als Listenhunde (umgangssprachlich „Kampfhunde"). Die Listen variieren nach Bundesland, typische Rassen:
- American Staffordshire Terrier
- Pitbull Terrier
- Bullterrier
- Rottweiler (in einigen Bundesländern)
- Dogo Argentino
Besondere Auflagen
- Höhere Hundesteuer (bis zu 900 €/Jahr)
- Wesenstest — der Hund muss einen Verhaltenstest bestehen
- Sachkundenachweis — der Halter muss seine Eignung nachweisen
- Haltungserlaubnis — Genehmigung des Ordnungsamts erforderlich
- Leinenpflicht und Maulkorbpflicht — oft generell vorgeschrieben
- In einigen Bundesländern: Haltungsverbot für bestimmte Rassen
Bußgelder bei Verstößen
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Hund nicht angemeldet | 50–1.000 € |
| Hundemarke nicht mitgeführt | 30–150 € |
| Hundekot nicht beseitigt | 10–150 € |
| Leinenpflicht missachtet | 25–500 € |
| Listenhund ohne Erlaubnis | 500–10.000 € |
Abmeldung
Wenn Ihr Hund stirbt, abgegeben oder verkauft wird oder Sie umziehen, müssen Sie den Hund innerhalb von 2–4 Wochen abmelden. Bei Umzug in eine andere Stadt müssen Sie den Hund dort neu anmelden.
Tipps
- Frühzeitig anmelden — Nachzahlungen und Bußgelder vermeiden
- Hundemarke immer am Halsband — das Ordnungsamt kontrolliert!
- Versicherung abschließen — schützt vor hohen Kosten bei Bissvorfällen
- Tierhalterhaftung — in Deutschland haften Sie als Halter für jeden Schaden, den Ihr Hund verursacht (§ 833 BGB), verschuldensunabhängig!
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.