Grundbegriffe im Mietvertrag
Kaltmiete vs. Warmmiete
- Kaltmiete (Nettomiete) — die reine Miete für die Wohnung, ohne Nebenkosten
- Warmmiete (Bruttomiete) — Kaltmiete + Nebenkosten-Vorauszahlung (Heizung, Wasser, Müll etc.)
- Beispiel: Kaltmiete 700 € + Nebenkosten 200 € = Warmmiete 900 €
Achtung: In Anzeigen steht oft nur die Kaltmiete — die tatsächliche monatliche Belastung ist die Warmmiete! Zusätzlich können Strom und Internet hinzukommen (nicht in den Nebenkosten enthalten).
Kaution
- Maximal 3 Monats-Kaltmieten — mehr darf der Vermieter nicht verlangen
- Kann in 3 gleichen Monatsraten gezahlt werden (erste Rate bei Einzug)
- Muss auf einem separaten Konto (Mietkautionskonto) angelegt werden
- Rückzahlung nach Auszug: innerhalb von 3–6 Monaten (nach Prüfung der Abrechnung)
Mietmodelle
Staffelmiete
Die Miete steigt in festgelegten Schritten zu bestimmten Zeitpunkten:
- Beispiel: 700 € im 1. Jahr → 730 € im 2. Jahr → 760 € im 3. Jahr
- Vorteil: Planbare Kosten, keine überraschenden Erhöhungen
- Nachteil: Keine Möglichkeit, Mieterhöhungen zu widersprechen
- Zwischen den Staffeln: mindestens 12 Monate Abstand
Indexmiete
Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex (Inflation) gekoppelt:
- Steigt die Inflation, steigt die Miete
- Anpassung nur einmal jährlich und schriftlich
- Vorteil: Transparent und nachvollziehbar
- Nachteil: Bei hoher Inflation können die Steigerungen deutlich sein
Standard-Mietvertrag
Ohne besondere Vereinbarung gilt:
- Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel)
- Maximal 20 % in 3 Jahren (in angespannten Wohnungsmärkten: 15 %, „Kappungsgrenze")
Mietpreisbremse
In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (die meisten Großstädte) gilt:
- Neue Miete darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
- Ausnahmen: Neubauten (Erstbezug nach 01.10.2014), umfassende Modernisierung
- Rüge erforderlich — Sie müssen den Vermieter schriftlich auf die Überschreitung hinweisen
- Zu viel gezahlte Miete kann ab dem Rügezeitpunkt zurückgefordert werden
Kündigungsfrist
Für Mieter
- 3 Monate — immer, unabhängig von der Mietdauer
- Kündigung muss schriftlich erfolgen (Brief, kein E-Mail oder WhatsApp)
- Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen (dann zählt dieser Monat mit)
- Beispiel: Kündigung am 02. April → Mietvertrag endet am 30. Juni
Für Vermieter
Die Kündigungsfrist steigt mit der Mietdauer:
| Mietdauer | Frist |
|---|---|
| Bis 5 Jahre | 3 Monate |
| 5–8 Jahre | 6 Monate |
| Über 8 Jahre | 9 Monate |
Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund (Eigenbedarf, schwere Vertragsverletzung, wirtschaftliche Verwertung).
Schönheitsreparaturen
- Streichen, Tapezieren, Lackieren bei Auszug
- Viele Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam (z. B. starre Fristen wie „alle 3 Jahre streichen")
- BGH-Rechtsprechung: Wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert war, müssen Sie nicht renovieren
- Im Zweifel: Mieterschutzbund konsultieren (Mitgliedschaft ab ca. 50–90 €/Jahr)
Häufige Fallstricke
- Kleinreparaturklausel — Sie zahlen kleine Reparaturen (max. 75–120 € pro Fall, max. 200 €/Jahr gesamt)
- Haustierklausel — Kleintiere (Hamster, Fische) immer erlaubt, Hunde/Katzen können verboten werden
- Untervermietung — nur mit Erlaubnis des Vermieters, bei berechtigtem Interesse muss er zustimmen
Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.