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Mietvertrag verstehen — Kaltmiete, Warmmiete, Kündigung und Fallstricke

Mietvertrag lesen: Kalt- vs. Warmmiete, Staffel- und Indexmiete, Kündigungsfristen, Schönheitsreparaturen und Mietpreisbremse.

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Deutsche Begriffe
Mietvertrag Kaltmiete Warmmiete Staffelmiete Indexmiete Kündigungsfrist Schönheitsreparaturen Mietpreisbremse

Grundbegriffe im Mietvertrag

Kaltmiete vs. Warmmiete

  • Kaltmiete (Nettomiete) — die reine Miete für die Wohnung, ohne Nebenkosten
  • Warmmiete (Bruttomiete) — Kaltmiete + Nebenkosten-Vorauszahlung (Heizung, Wasser, Müll etc.)
  • Beispiel: Kaltmiete 700 € + Nebenkosten 200 € = Warmmiete 900 €

Achtung: In Anzeigen steht oft nur die Kaltmiete — die tatsächliche monatliche Belastung ist die Warmmiete! Zusätzlich können Strom und Internet hinzukommen (nicht in den Nebenkosten enthalten).

Kaution

  • Maximal 3 Monats-Kaltmieten — mehr darf der Vermieter nicht verlangen
  • Kann in 3 gleichen Monatsraten gezahlt werden (erste Rate bei Einzug)
  • Muss auf einem separaten Konto (Mietkautionskonto) angelegt werden
  • Rückzahlung nach Auszug: innerhalb von 3–6 Monaten (nach Prüfung der Abrechnung)

Mietmodelle

Staffelmiete

Die Miete steigt in festgelegten Schritten zu bestimmten Zeitpunkten:

  • Beispiel: 700 € im 1. Jahr → 730 € im 2. Jahr → 760 € im 3. Jahr
  • Vorteil: Planbare Kosten, keine überraschenden Erhöhungen
  • Nachteil: Keine Möglichkeit, Mieterhöhungen zu widersprechen
  • Zwischen den Staffeln: mindestens 12 Monate Abstand

Indexmiete

Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex (Inflation) gekoppelt:

  • Steigt die Inflation, steigt die Miete
  • Anpassung nur einmal jährlich und schriftlich
  • Vorteil: Transparent und nachvollziehbar
  • Nachteil: Bei hoher Inflation können die Steigerungen deutlich sein

Standard-Mietvertrag

Ohne besondere Vereinbarung gilt:
- Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel)
- Maximal 20 % in 3 Jahren (in angespannten Wohnungsmärkten: 15 %, „Kappungsgrenze")

Mietpreisbremse

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (die meisten Großstädte) gilt:

  • Neue Miete darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen
  • Ausnahmen: Neubauten (Erstbezug nach 01.10.2014), umfassende Modernisierung
  • Rüge erforderlich — Sie müssen den Vermieter schriftlich auf die Überschreitung hinweisen
  • Zu viel gezahlte Miete kann ab dem Rügezeitpunkt zurückgefordert werden

Kündigungsfrist

Für Mieter

  • 3 Monate — immer, unabhängig von der Mietdauer
  • Kündigung muss schriftlich erfolgen (Brief, kein E-Mail oder WhatsApp)
  • Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen (dann zählt dieser Monat mit)
  • Beispiel: Kündigung am 02. April → Mietvertrag endet am 30. Juni

Für Vermieter

Die Kündigungsfrist steigt mit der Mietdauer:

Mietdauer Frist
Bis 5 Jahre 3 Monate
5–8 Jahre 6 Monate
Über 8 Jahre 9 Monate

Der Vermieter braucht einen berechtigten Grund (Eigenbedarf, schwere Vertragsverletzung, wirtschaftliche Verwertung).

Schönheitsreparaturen

  • Streichen, Tapezieren, Lackieren bei Auszug
  • Viele Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam (z. B. starre Fristen wie „alle 3 Jahre streichen")
  • BGH-Rechtsprechung: Wenn die Wohnung bei Einzug unrenoviert war, müssen Sie nicht renovieren
  • Im Zweifel: Mieterschutzbund konsultieren (Mitgliedschaft ab ca. 50–90 €/Jahr)

Häufige Fallstricke

  • Kleinreparaturklausel — Sie zahlen kleine Reparaturen (max. 75–120 € pro Fall, max. 200 €/Jahr gesamt)
  • Haustierklausel — Kleintiere (Hamster, Fische) immer erlaubt, Hunde/Katzen können verboten werden
  • Untervermietung — nur mit Erlaubnis des Vermieters, bei berechtigtem Interesse muss er zustimmen

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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