Was ist der Rundfunkbeitrag?
Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich "GEZ") finanziert die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung — unabhängig davon, ob Sie einen Fernseher, Radio oder Internet besitzen.
Höhe im Jahr 2026
- 18,36 € monatlich (55,08 € pro Quartal) — Betrag unverändert im Jahr 2026
- Eine geplante Erhöhung auf 18,94 € wurde blockiert; das Bundesverfassungsgericht prüft den Fall (Verhandlung am 23. Juni 2026), und ab 2027 schlägt die KEF 18,64 € vor
- Quartalsweise Abrechnung: Überweisung, Lastschrift oder Dauerauftrag
- Pro Wohnung, nicht pro Person — Mitbewohner eines Mietvertrags zahlen zusammen nur einmal
Anmeldung
Nach der Anmeldung (Anmeldung) sendet der Beitragsservice automatisch ein Schreiben. Melden Sie sich innerhalb eines Monats auf rundfunkbeitrag.de an. Ignorieren Sie Schreiben nicht — Zahlungsausfälle enden mit Mahnungen, Zinsen und Vollstreckung.
Befreiung und Ermäßigung
Vollständige Befreiung (Befreiung):
- Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII)
- BAföG, Leistungen für Asylbewerber
- Taubblindheit / Blindenzulage
Ermäßigung auf 6,12 €/Mon.:
- Schwerbehindertenausweis mit RF-Zeichen
Hinweis — Wohngeld
Allein der Bezug von Wohngeld befreit nicht automatisch. Sie können jedoch eine Befreiung als Härtefall beantragen, wenn Ihr Einkommen nur knapp über der Grenze der Sozialleistungen liegt.
So beantragen Sie
- Online auf rundfunkbeitrag.de → "Befreiung/Ermäßigung"
- Aktuelles Dokument beifügen (z. B. Bürgergeld-Bescheid)
- Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend
Wichtig für Ausländer
Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Bewohner, unabhängig von der Staatsangehörigkeit — auch für Studenten und Personen im Asylverfahren (sofern nicht befreit).