Q&A

Rundfunkbeitrag (GEZ) — Pflicht, Befreiung, Kosten

Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 €/Monat pro Wohnung. Wer befreit werden kann und wie.

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Deutsche Begriffe
Rundfunkbeitrag GEZ Beitragsservice ARD ZDF

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ") finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland (ARD, ZDF, Deutschlandradio). Er ist eine gesetzliche Pflicht — unabhängig davon, ob Sie Fernseher, Radio oder Internet nutzen.

Höhe 2026

  • 18,36 € pro Monat (55,08 € pro Quartal)
  • Abrechnung: vierteljährlich per Überweisung, Lastschrift oder Dauerauftrag
  • Pro Wohnung — nicht pro Person. WG-Bewohner zahlen zusammen nur einmal.

Anmeldung

Nach der Wohnsitzanmeldung beim Bürgeramt erhalten Sie automatisch Post vom Beitragsservice. Sie müssen sich innerhalb eines Monats anmelden unter:
- rundfunkbeitrag.de

Befreiung & Ermäßigung

Vollständige Befreiung bei:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • BAföG (Ausbildungsförderung)
  • Asylbewerberleistungen
  • Taubblindheit / Blindenhilfe

Ermäßigung auf 6,12 €/Monat bei:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF

Antrag stellen

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch — Sie müssen einen Antrag mit Nachweisen stellen:
1. Online unter rundfunkbeitrag.de → „Befreiung/Ermäßigung"
2. Aktuellen Bescheid (z. B. Bürgergeld-Bescheid) als Nachweis hochladen
3. Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend

Wichtig für Ausländer

  • Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Bewohner in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
  • Auch Studierende und Asylbewerber können zur Zahlung verpflichtet sein (sofern keine Befreiung)
  • Nichtzahlung kann zu Mahnungen, Säumniszuschlägen und Vollstreckung führen

Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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